Angebot und Auftragsbestätigung Musterklauseln

Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. 2.2 Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Abreden sind vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail abweichende Absprachen zu treffen.
Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1. Die Angebote des AN sind grundsätzlich freibleibend. Sie gelten, wenn kein Zeitraum angegeben ist, max. 3 Monate. 2.2. Aufträge werden für den AN verbindlich erst durch dessen schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindliche Lieferverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Alle Nebenabreden und Zusagen, insbesondere von Mitarbeitern, werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung bzw. durch schriftliche Be- stätigung wirksam. 2. Maße und sonstige Spezifikationen unterliegen fertigungsbedingten Spielräumen und Toleranzen. Abweichungen müssen in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden, ohne dass darin eine Beschaffenheitsgarantie liegt. 3. Garantieerklärungen oder die Zusicherung von Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden. 4. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Lehren und Werkzeugen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zughängig gemacht werden. Das Eigentum an Werkzeugen steht auch dann uns zu, wenn Werkzeug- kosten durch den Besteller direkt oder über den Preis vergütet werden.
Angebot und Auftragsbestätigung. (1) Unser Angebot ist grundsätzlich freibleibend. (2) Aufträge bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch (3) sera behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Angebotsunterlagen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörper- licher Art – auch in elektronischer Form – alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von sera zugänglich gemacht werden und sind dieser, wenn der Auftrag sera nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. (4) Einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Leistungs-, Gewichts- und Maßangaben dienen nur zur ersten Information und sind un- verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Ware von uns ausgeliefert ist. 2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von den Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Anzahl.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Unser Angebot ist vor Annahme durch den Kunden jederzeit frei widerruflich; auch im Falle eines Vertragsverhältnisses behalten wir uns jederzeit das kostenfreie Rücktrittsrecht vor. Leistungshinder- nisse, gleich welcher Art, stellen einen Rücktrittsgrund dar. 2. Die zum Angebot und/oder der Auftragsbestätigung gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind grundsätzlich verbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, aus fertigungstechnischen oder sonstigen betrieblichen Gründen geringfügige Abweichungen in Form, Farbe oder technischer Ausstattung vorzunehmen. 3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Unsere Angebote und darin enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Termine, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekenn- zeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist ent- halten. An die Preise in ausdrücklich als verbindlich ge- kennzeichneten Angeboten halten wir uns 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden, sofern in dem Angebot keine andere Annahmefrist benannt ist. Alle betreffen- den Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlich- keit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. 2. Ein endgültiger Vertrag kommt erst mit unserer schrift- lichen Auftragsbestätigung zustande. Sollte es im Ein- zelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Ver- trag aus anderen Gründen ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, ist für dessen Inhalt alleinig unser Angebot entscheidend. 3. Haben Käufer und Verkäufer gemeinsam ein schriftli- ches Dokument über die Lieferung und/oder Leistung unterzeichnet und enthält dieses Dokument sämtliche Vertragsbedingungen, so steht dieses Dokument einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. 4. Sofern für die Durchführung des Vertrags eine Aus- fuhrgenehmigung erforderlich ist, steht der Vertrags- schluss unter der aufschiebenden Bedingung der Er- teilung der Ausfuhrgenehmigung. 5. An unseren Angebotsschriften, Abbildungen, Zeich- nungen, Entwürfen, Kalkulationen und anderen Ange- botsunterlagen - auch in elektronischer Form - behal- ten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 6. Alle uns vom Käufer zur Kenntnis gebrachten Informa- tionen gelten als nicht vertraulich. 7. Wir liefern die in der Auftragsbestätigung genannte Ware und – soweit vereinbart – Dienstleistungen sowie Software mit den in der Auftragsbestätigung genann- ten Spezifikationen. 8. Dienstleistungen sind durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte an den von uns gelieferten Waren erbrachte Leistungen, wie Installationen, Repa- raturen, Service- und Wartungsarbeiten sowie die Lohnveredelung von Material, Bauteilen und Kompo- nenten, die der Kunde beistellt, auf unseren Laserbe- arbeitungsanlagen. 9. Software wird in ausschließlich in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert, d.h. der zugehörige Quellcode ist kein Vertragsgegenstand. 10. Wir liefern Waren, Dienstleistungen und Software mit der von uns oder dem Hersteller vorg...
Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1. Die Bestellung des Kunden ist für Spirii erst verbindlich, wenn Spirii eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. 2.2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, muss der Kunde dies Spirii innerhalb von 8 Tagen mitteilen, andernfalls gilt die Auftrags- bestätigung.
Angebot und Auftragsbestätigung. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Auftrag ist für uns erst verbindlich, wenn wir diesen schriftlich bestätigt oder mit der Aus- führung begonnen haben. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Abmachungen.
Angebot und Auftragsbestätigung. (1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aus diesen Angeboten abgeleitete Lieferverträge werden nur wirksam, (2) Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen, auch diejenigen der Herstellerwerke, sind für uns nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung als verbindlich bezeichnet werden. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.