Eigentums- und Urheberrecht. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. An Aufbauanleitungen, Technischen Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen behält sich der Verkäufer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vert...
Eigentums- und Urheberrecht. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software und andere elektronische Daten enthalten sind, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht, nur mit unserer Zustimmung übertragbares, und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation sowie die Daten zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern.
11.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen und Daten einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten.
11.4 An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für Planzeichnungen der Konstruktion der jeweiligen Maschine und die überlassenen elektronischen Dateien. Die Überlassung der Detail- zeichnungen gehört keinesfalls zu unseren Leistungspflichten. Diese verbleiben immer bei uns. Die vorgenannten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und vom Kunden nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden, insbesondere nicht zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte.
Eigentums- und Urheberrecht. Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Ein Zurück- behaltungsrecht besteht, gleich aus welchen Gründen, nicht. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Eigentums- und Urheberrecht. HolzBauWerk Xxxxxxxx behält sich an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung der HolzBauWerk Xxxxxxxx weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich herauszugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. Dieser Katalog bleibt unser Eigentum und kann jederzeit zurückverlangt werden. Jede Verwertung oder Kopierung der Abbildungen und Texte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung verboten.
Eigentums- und Urheberrecht. An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
Eigentums- und Urheberrecht. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich SBS das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung von SBS weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. Die zur Herstellung benötigen Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Reinzeichnungen und Druckplatten wurden Eigentum der Druckerei und werden nicht ausgeliefert. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.