Eigentums- und Urheberrecht Musterklauseln

Eigentums- und Urheberrecht. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrecht. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software und andere elektronische Daten enthalten sind, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht, nur mit unserer Zustimmung übertragbares, und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation sowie die Daten zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
Eigentums- und Urheberrecht. Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstigen Unterlagen bleiben unser Eigentum und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und auch sonst in keiner Weise vom Kunden verwertet werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Bei Verletzung hat der Kunde Schadensersatz zu leisten.
Eigentums- und Urheberrecht. Die zur Herstellung benötigen Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Reinzeichnungen und Druckplatten wurden Eigentum der Druckerei und werden nicht ausgeliefert. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Eigentums- und Urheberrecht. Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferers und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht, gleich aus welchen Gründen, nicht. Die
Eigentums- und Urheberrecht. Die Codeblock GmbH ist Eigentümer und Urheber der genannten Softwareprodukte. Die Urheberschaft bleibt auch beim Multi-Licensing unter Open Source Lizenzen bestehen.
Eigentums- und Urheberrecht. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skiz- zen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotomaterial, aber auch Angebote), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an einem Werk werden von der Agentur schon jetzt auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte indes erst, wenn der Anbieter dem Kunden das Werk auf einem Datenträger übergeben und der Kunde die gemäß Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Bis zur Ent- richtung laut Vertrag vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei der Agentur. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine ge- sonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinba- rung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages- (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist) – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf de...
Eigentums- und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen von StSt, einschließlich jener aus Präsentationen (wie beispielsweise Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben eben- so wie die einzelnen Werk- stücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von StSt und können jederzeit zurückverlangt werden. Der AG erwirbt durch Zahlung des vollständigen Honorars das Recht der Nut- zung für den vereinbarten Verwendungszweck, dies mangels anderslautender Vereinba- rung allerdings nur in Österreich. Vor einer vollständigen Bezahlung des Honorars erfolgt die Nutzung auf Basis eines von StSt jederzeit widerrufbaren Leihverhältnisses.
Eigentums- und Urheberrecht. HolzBauWerk Xxxxxxxx behält sich an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung der HolzBauWerk Xxxxxxxx weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich herauszugeben.