Angebote und Auftragsbestätigungen Musterklauseln

Angebote und Auftragsbestätigungen. 2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Angebote und Auftragsbestätigungen. 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2 Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertrag- sangebot. Sie gelten durch den Auftragnehmer nur dann als angenommen, wenn und soweit sie von dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung oder des Auftrages schriftlich angenommen werden. 2.3 Bei Bestellungen oder Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 2.4 Allein maß- geblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auf- tragnehmers vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Parteien vor Abschluss des Vertrages werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.5 Ergänzungen und Abänderungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis nach dem vorstehenden Satz gilt nicht für Änderungen und Ergänzungen der zwi- schen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ausdrücklich oder konkludent mitteilt, dass eine entsprechende Vereinbarung auch ohne Einhaltung der Schriftform bindend sein soll. 2.6 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Genauigkeit, den Inhalt und den Umfang der Bestellung oder des Auftrags. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftrag- nehmer jegliche erforderliche Information bezüglich der beauftragten Lieferung oder Leistung innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung oder der Auftrag vertragsgemäß ausgeführt werden kann. 2.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge oder Bestellungen abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge zu stornieren, sofern die beauftragte Lieferung oder Leistung pornografische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte zum Gegenstand hat.
Angebote und Auftragsbestätigungen. Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen, zum Vertragsabschluss sowie zum Inkasso ist ausschließlich die Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Handlungsbevollmächtigter) von mt-g berechtigt. Die Angebote seitens mt-g sind – sofern nicht anderweitig festgelegt – für einen Zeitraum von sieben Kalendertagen ab Erklärung dieser bindend. Die Angebote sind nur in Schrift- oder Textform verbindlich und sie können nur in Schrift- oder Textform angenommen werden. Die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den AG oder eine mündliche Angebotsannahme werden erst mit der von mt-g erstellten schriftlichen Auftragsbestätigung durch Brief, Fax oder E-Mail wirksam. mt-g hat das Recht, vom AG erteilte aber noch nicht von mt-g bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen, etc. genannten Lieferzeiten sowie Mengen-, Maß-, Zeit-, Größen-, Gewichts- und Farbangaben sind stets nur als annähernd zu betrachten; bei Zeilenangaben (55 Anschläge/Zeile) handelt es sich um die geschätzte voraussichtliche Zeilenanzahl in der Zielsprache, von der die tatsächliche Anzahl in der späteren Übersetzung aufgrund diverser Faktoren u. U. erheblich abweichen kann. Bei Mengenangaben in „Wörter“ ist die Ausgangssprache die Berechnungsbasis, vorausgesetzt, die Ausgangstexte lassen sich technisch (computergestützt) einwandfrei und ohne Fehler zählen. Die angegebene Wortanzahl ist als annähernd zu betrachten und kann aufgrund diverser Faktoren u. U. erheblich von der tatsächlichen Wortanzahl abweichen. Stundenangaben sind geschätzt. Wegen diverser Faktoren können diese u. U. erheblich von den tatsächlich benötigten Stunden abweichen. Berechnet werden die tatsächlich benötigten Stunden. Werden Auftragsänderungen durch den AG während eines bereits in Bearbeitung stehenden Auftrags vorgenommen, wie z. B. Ausgangstextänderungen (Updates), Terminologie-Anpassungen, Referenzanpassungen, Opinion-Änderungen, Volumen- /Terminänderungen, Dienstleistungsanpassungen etc., ist mt-g berechtigt, die zusätzlichen Projektmanagement- und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen sowie Lieferzeiten und Lieferformate anzupassen. Ggf. wird ein gesonderter Änderungsauftrag (Vertrag) nötig. Bei Vertragsänderungen durch den AG hat mt-g das Recht, den Auftrag auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Angebote und Auftragsbestätigungen. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes von INFO Networking GmbH durch den Kunden zustande. Die Angebote von INFO Networking GmbH sind für die Dauer von 4 Wochen gültig.
Angebote und Auftragsbestätigungen. 2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Hersteller dieses innerhalb von 3 Wochen annehmen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt werden oder wenn sie kurzfristig nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann ist die Ausführung, der Lieferschein oder die Rechnung als Annahme des Auftrages zu verstehen. Eine Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner unmittelbar nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine zweimalige Änderung vor Freigabe ist kostenlos, danach sind weitere gewünschte Änderungen nach tatsächlich entstehendem Mehraufwand zu zahlen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale i.H.v. 50,00 €. 2.3 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 2.4 Die Angebote des Herstellers sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart, freibleibend. 2.5 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. 2.6 Der Hersteller kann Konstruktions- und Formänderungen vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird.
Angebote und Auftragsbestätigungen. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere bleiben Zwischenverkäufe und wirtschaftlich gerechtfertigte Preiserhöhungen vorbehalten. Alle Aufträge und Abmachungen, insbesondere die durch unsere Vertreter oder sonstigen Beauftragten vermittelten, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Auftragsbestätigung gilt in ihrem vollen Inhalt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung bei uns reklamiert. Der Postweg wird dabei nicht eingerechnet. Eine allfällige Änderung der Kostensituation, insbesondere der Rohstoffe, der Löhne etc. gestattet uns, die Preise ohne vorherige Information an den Käufer anzupassen.

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  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.