Common use of Anlageziele und Anlagepolitik Clause in Contracts

Anlageziele und Anlagepolitik. Der B&B Fonds – Defensiv („Teilfonds“) strebt als Anlageziel die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro an. Um dieses Anlageziel zu erreichen, kann das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung nach geordneter Weise und unter Berücksichtigung der im Allgemeinen Verwaltungsreglement unter Artikel 4 beschriebenen Anlagebeschränkungen überwiegend in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (beispielsweise Zerobonds, Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheine mit Rentencharakteristik und Staatsanleihen sowie liquide Unternehmensanleihen) investieren. Der Anteil der Anlage in Aktien und Zertifikaten mit Aktien und Aktienindizes als Basiswerten soll 30% nicht überschreiten. Im Rahmen dessen wird der Fondsmanager bei der Auswahl der Vermögenswerte darauf achten, dass die defensive Ausrichtung des Teilfonds unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen Beachtung findet. Für das Fondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA (einschließlich ETFs) nur in Höhe von insgesamt 10% des Nettovermögens des Fonds erworben werden. Daneben kann der Teilfonds in andere zulässige Vermögensgegenstände im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegen. Je nach Marktlage darf das Fondsvermögen in Ausnahmefällen auch bis zu 100% flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr (Gebühr für Fondsverwaltung und Fondsmanagement exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 3,0% p.a. unterliegen. Der Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds des Fonds B&B Fonds („Zielteilfonds“) unter der Bedingung zeichnen, erwerben und/oder halten, dass: - die Zielteilfonds ihrerseits nicht in den Teilfonds anlegen; und - der Anteil der Vermögenswerte, den die Zielteilfonds ihrerseits in Anteile anderer Zielteilfonds des Fonds anlegen können, insgesamt nicht 10% übersteigt; und - die Stimmrechte, die gegebenenfalls mit den jeweiligen Anteilen zusammenhängen, so lange ausgesetzt werden, wie die Zielteilfondsanteile gehalten werden, unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchführung und den regelmäßigen Berichten; und - der Wert dieser Anteile nicht in die Berechnung des Nettovermögens des Fonds einbezogen wird, solange diese Anteile von dem Teilfonds gehalten werden, sofern die Überprüfung des durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 vorgesehenen Mindestnettovermögens des Fonds betroffen ist; und Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 des Allgemeinen Verwaltungsreglements betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Fonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Fonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird das Verkaufsprospekt des Fonds entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements enthalten. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen.

Appears in 2 contracts

Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Anlageziele und Anlagepolitik. Der Ziel der Anlagepolitik des B&B Fonds – Defensiv Ausgewogen (Teilfonds) strebt ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Wertzuwachses mit einem ausgeglichenem Risikoprofil und einer geringeren Schwankungsbreite in Euro. Der Teilfonds kann sein Vermögen variabel in Wertpapiere und Anteile offener Fonds mit Anlageschwerpunkt in Aktien, Aktien und Anleihen (Mischfonds), Anleihen, Wandelanleihen, Genussscheinen, Zertifikaten mit Renten als Anlageziel Basiswerten und Geldmarktinstrumenten investieren. Mindestens 25% des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligungen investiert. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die Erhaltung zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Kapitals Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in Euro andiesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Um dieses Anlageziel zu erreichen, kann das Fondsvermögen nach dem Grundsatz Eine regionale oder themenbezogene Beschränkung der Risikostreuung nach geordneter Weise und unter Berücksichtigung der im Allgemeinen Verwaltungsreglement unter Artikel 4 beschriebenen Anlagebeschränkungen überwiegend in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (beispielsweise Zerobonds, Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheine mit Rentencharakteristik und Staatsanleihen sowie liquide Unternehmensanleihen) investierenAnlagepolitik ist nicht vorgesehen. Der Anteil der Anlage in Aktien Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien und Aktienindizes als Basiswerten soll 3075% nicht überschreiten. IIn Ausnahmefällen kann der Anteil an flüssigen Mitteln kurzfristig auch einen Anteil von mehr als 49% einnehmen, sofern dies im Interesse der Anteilinhaber für geboten erscheint. Des Weiteren kann der Teilfonds im Rahmen dessen wird der Fondsmanager bei der Auswahl der Vermögenswerte darauf achten, dass die defensive Ausrichtung des Teilfonds unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen Beachtung findetAllgemeinen Verwaltungsreglements und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Für das Fondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA (einschließlich ETFs) nur in Höhe Dezember 2010 bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des Nettovermögens Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Nr. 1 des Fonds erworben werdenArtikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Daneben kann der Teilfonds in andere zulässige Vermögensgegenstände im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegen. Je nach Marktlage darf das Fondsvermögen in Ausnahmefällen auch bis zu 100% flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr (Gebühr für Fondsverwaltung und Fondsmanagement exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 3,0% p.a. unterliegen. Der Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds des Fonds B&B Fonds („Zielteilfonds“) unter der Bedingung zeichnen, erwerben und/oder halten, dass: - die Zielteilfonds ihrerseits nicht in den Teilfonds anlegen; und - der Anteil der Vermögenswerte, den die Zielteilfonds ihrerseits in Anteile anderer Zielteilfonds des Fonds anlegen können, insgesamt nicht 10% übersteigt; und - die Stimmrechte, die gegebenenfalls mit den jeweiligen Anteilen zusammenhängen, so lange ausgesetzt werden, wie die Zielteilfondsanteile gehalten werden, unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchführung und den regelmäßigen Berichten; und - der Wert dieser Anteile nicht in die Berechnung des Nettovermögens des Fonds einbezogen wird, solange diese Anteile von dem Teilfonds gehalten werden, sofern die Überprüfung des durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 vorgesehenen Mindestnettovermögens des Fonds betroffen ist; und Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 des Allgemeinen Verwaltungsreglements betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Fonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Fonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird das Verkaufsprospekt des Fonds entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements enthalten. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen.

Appears in 2 contracts

Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Anlageziele und Anlagepolitik. Der B&B Fonds – Defensiv („Teilfonds“) strebt als Das Anlageziel die Erhaltung des Kapitals und die Teilfonds HWB Dachfonds - VeniVidiVici besteht hauptsächlich in der Erzielung eines möglichst kontinuierlichen angemessenen Wertzuwachses in Euro anEuro. Um dieses Anlageziel zu erreichen, kann wird das Fondsvermögen Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Fonds des offenen Typs angelegt. Der Teilfonds kann variabel in offene Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und gemischte Fonds investieren. Je nach geordneter Weise und unter Berücksichtigung Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in eine der vorgenannten Fondskategorien investiert werden. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsreglement unter Verwaltungsreglements und gemäß Artikel 4 beschriebenen Anlagebeschränkungen überwiegend in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (beispielsweise Zerobonds, Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheine mit Rentencharakteristik und Staatsanleihen sowie liquide Unternehmensanleihen41 Absatz 2a) investierendes Gesetzes vom 17. Der Anteil der Anlage in Aktien und Zertifikaten mit Aktien und Aktienindizes als Basiswerten soll 30% nicht überschreiten. Im Rahmen dessen wird der Fondsmanager bei der Auswahl der Vermögenswerte darauf achten, dass die defensive Ausrichtung des Teilfonds unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen Beachtung findet. Für das Fondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA (einschließlich ETFs) nur in Höhe Dezember 2010 bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des Nettovermögens des Fonds erworben werden. Daneben kann der Teilfonds Netto-Teilfondsvermögens in andere zulässige Vermögensgegenstände im Sinne Anlagen als den in Nr. 1 des Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegengenannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben bis zu 25% des Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen weltweit. Je nach Marktlage und im Interesse der Anteileigner darf das Fondsvermögen in Ausnahmefällen Teilfondsvermögen auch bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds HWB Dachfonds - VeniVidiVici wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z. B. Liechtenstein) gemäß Artikel 4 Nr. 1 e) des Allgemeinen Verwaltungsreglements aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr (Gebühr für Fondsverwaltung und das Fondsmanagement (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 3,02,5% p.a. unterliegen. Der Bei der Zielfondsauswahl kann der Investmentmanager in andere von ihm betreute Zielfonds investieren. Daneben kann der Teilfonds kann Anteile eines in alle anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds des Fonds B&B Fonds („Zielteilfonds“) unter der Bedingung zeichnen, erwerben und/oder halten, dass: - die Zielteilfonds ihrerseits nicht in den Teilfonds anlegen; und - der Anteil der Vermögenswerte, den die Zielteilfonds ihrerseits in Anteile anderer Zielteilfonds des Fonds anlegen können, insgesamt nicht 10% übersteigt; und - die Stimmrechte, die gegebenenfalls mit den jeweiligen Anteilen zusammenhängen, so lange ausgesetzt werden, wie die Zielteilfondsanteile gehalten werden, unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchführung und den regelmäßigen Berichten; und - der Wert dieser Anteile nicht in die Berechnung des Nettovermögens des Fonds einbezogen wird, solange diese Anteile von dem Teilfonds gehalten werden, sofern die Überprüfung des durch das Gesetz vom 17gesetzlich zugelassenen Vermögenswerte investieren. Dezember 2010 vorgesehenen Mindestnettovermögens des Fonds betroffen ist; und Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 des Allgemeinen Verwaltungsreglements betreffend Risikomanagement-Risikomanagement- Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Teilfonds kann zur Portfolioabsicherung wie -optimierung eine Derivatestrategie, wie z. B. die Verwendung eines Trendfolgemodells, einsetzen. Die schwerpunktmäßige Investition in Futures bzw. Optionen in diesem Zusammenhang kann zu einer deutlichen Erhöhung der Volatilität des Nettoinventarwertes führen. Für den Fonds Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Fonds Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird das der Verkaufsprospekt des Fonds entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements enthalten. Der Teilfonds ist Die Teilfondswährung lautet auf unbestimmte Zeit errichtetEuro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Die Teilfondswährung lautet Der Teilfonds ist auf Eurounbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus

Anlageziele und Anlagepolitik. Der B&B Fonds – Defensiv („Teilfonds“) strebt als Anlageziel Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein langfristiges Kapital- und Ertragswachstum ohne Orientierung an einer Benchmark durch ein breit gestreutes Portfolio mit flexiblen Anlageschwerpunkten zu erhalten. Durch ein aktives Management soll für den Anleger ein positiver Ertrag erzielt werden. Dies soll u. a. durch die Erhaltung des Kapitals Möglichkeit, weltweit investieren zu können, z. B. durch Nutzung von Opportunitäten in Schwellenländern, erreicht werden. Zudem können bei bestimmten Marktsituationen Absicherungen eingegangen werden, um so politische und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro anökonomische Risiken zu reduzieren. Um dieses Anlageziel zu erreichen, kann das Fondsvermögen Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung nach geordneter Weise und unter Berücksichtigung der im Allgemeinen Verwaltungsreglement unter Artikel 4 beschriebenen Anlagebeschränkungen überwiegend in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (beispielsweise ZerobondsWertpapiere, Wandel- wie zum Beispiel Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente sowie Zielfonds und Optionsanleihen, Genussscheine mit Rentencharakteristik und Staatsanleihen sowie liquide Unternehmensanleihen) investieren. Der Anteil der Anlage in Aktien und Zertifikaten mit Aktien und Aktienindizes als Basiswerten soll 30% nicht überschreiten. Im Rahmen dessen wird der Fondsmanager bei der Auswahl der Vermögenswerte darauf achten, dass die defensive Ausrichtung des Teilfonds unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen Beachtung findet. Für das Fondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA (einschließlich ETFs) nur in Höhe von insgesamt 10% des Nettovermögens des Fonds erworben werden. Daneben kann der Teilfonds in andere zulässige Vermögensgegenstände Zertifikate im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegenangelegt werden. Je Mindestens 25% des Wertes des Teilfonds werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes angelegt: Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Die übrige Gewichtung der einzelnen Wertpapierkategorien und Assetklassen kann flexibel gehandhabt werden. Durch die flexible Mischung der verschiedenen Vermögensanlagen kann nach Marktlage Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage, ein verbessertes Kapitalertrags- und Risikoverhältnis erreicht werden. Somit wird den Anlegern die Möglichkeit angeboten an den Wachstumsaussichten der Wirtschafts- und Kapitalmärkte teilzunehmen. Der Teilfonds darf das Fondsvermögen daneben in Ausnahmefällen auch Höhe von bis zu 10049% seines Nettovermögens flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen halten. Des Weiteren kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in offene UCITS-konforme Zielfonds (OGAW und OGA) investiert werden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr (Gebühr für Fondsverwaltung und Fondsmanagement exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 3,0% p.aFür das Teilfondsvermögen können daneben auch andere zulässige Vermögenswerte im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements erworben werden. unterliegen. Der Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds des Fonds B&B Fonds („Zielteilfonds“) unter der Bedingung zeichnen, erwerben und/oder halten, dass: - die Zielteilfonds ihrerseits nicht in den Teilfonds anlegen; und - der Anteil der Vermögenswerte, den die Zielteilfonds ihrerseits in Anteile anderer Zielteilfonds des Fonds anlegen können, insgesamt nicht 10% übersteigt; und - die Stimmrechte, die gegebenenfalls mit den jeweiligen Anteilen zusammenhängen, so lange ausgesetzt werden, wie die Zielteilfondsanteile gehalten werden, unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchführung und den regelmäßigen Berichten; und - der Wert dieser Anteile nicht in die Berechnung des Nettovermögens des Fonds einbezogen wird, solange diese Anteile von dem Teilfonds gehalten werden, sofern die Überprüfung des durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 vorgesehenen Mindestnettovermögens des Fonds betroffen ist; und Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Artikel 4 Nr. 5 5. des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 des Allgemeinen Verwaltungsreglements 6. betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Fonds Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sowie Total Return Swaps gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. (Dies bedeutet, dass der Teilfonds keinen Gebrauch von Wertpapierleihe- und Wertpapierpensionsgeschäften machen wird). Sofern der Fonds Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird das der Verkaufsprospekt des Fonds entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind Das Teilfondsvermögen kann weltweit investiert werden und auch in Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements enthaltenandere Währungen als den Euro. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen. Die in diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus