Anmeldeleistung Musterklauseln

Anmeldeleistung. Der Anschlussnehmer hat einen Anspruch auf Vorhaltung einer Netzkapazität in Höhe der vereinbarten Anmeldeleistung. Rechtzeitig bevor der Leistungsbedarf des Kunden die vereinbarte Anmeldeleistung überschreitet, teilt der Anschlussnehmer den neuen Leistungsbedarf dem Stauferwerk mit. Bei planmäßiger Erhöhung bzw. bei Überschreitung der Anmeldeleistung entrichtet der Anschlussnehmer für jedes weitere kW Anmeldeleistung einen durch das Stauferwerk festgelegten Baukostenzuschuss. Die Erhöhung der Anmeldeleistung bedingt ggf. den Abschluss eines neuen Netzanschlussvertrages. Dies gilt auch im Falle einer Änderung/Erweiterung des Netzanschlusses.
Anmeldeleistung. Für den Bezug elektrischer Energie wird eine elektrische Gesamtleistung in Höhe der An- meldeleistung zur Verfügung gestellt bzw. vorgehalten. Das betrifft die Höhe der zeitgleichen elektrischen Gesamtleistung aller Verbrauchseinrichtungen (Wohneinheiten und Nichtwohn- einheiten) bisher neu Differenz Anzahl Wohn- einheiten .............kW ..........kW ............kW Leistung nicht Wohneinheiten .............kW ...........kW ............kW zeitgleiche Anmeldeleistung kW ...........kW ............kW Für das vorgelagerte elektrische Verteilungsnetz wird entsprechend der Differenz und auf der Basis der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsnetzanschlussverordnung (NAV) ein Baukostenzuschuss berechnet in Höhe von: Baukostenzuschuss (BKZ), (netto) xxx,xx €
Anmeldeleistung. Der Kunde hat einen Leistungsanspruch in Höhe der vereinbarten Anmeldeleistung. Rechtzeitig, bevor der Leistungsbedarf des Kunden die vereinbarte Anmeldeleistung überschreitet, teilt der Kunde den neuen Leistungsbedarf der SWW mit. Bei planmäßiger Erhöhung bzw. bei mehrfacher Überschreitung der Anmeldeleistung entrichtet der Kunde für jedes weitere kW Anmeldeleistung einen durch den Netzbetreiber festgelegten Netzkostenbeitrag. Die Erhöhung der Anmeldeleistung erfolgt in der Regel durch Zusatz zum Netzanschlussvertrag. Die Erhöhung der Anmeldeleistung bedingt gegebenenfalls Maßnahmen zur Anschlussverstärkung und macht dann eine Anpassung des Netzanschlussvertrags erforderlich. Bei einer Überschreitung der Anmeldeleistung versorgt die SWW nach Können und Vermögen weiter gemäß den Vereinbarungen im Netznutzungsvertrag Abschn. 11. Eine ausreichende Versorgungssicherheit kann jedoch nicht mehr garantiert werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.