Gewährleistung-Definition

Gewährleistung. Die Verwenderin übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb einer Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, kann die Verwenderin nach billigem Ermessen nachbessern oder gegen Rückgabe der bereits gelieferten Ware neu liefern. Ist sowohl die Beseitigung des Mangels als auch der Austausch unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, so kann der Besteller Minderung der Vergütung oder, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung verlangen. Dasselbe gilt, wenn die Beseitigung des Mangels oder der Austausch für den Besteller aus triftigen, im Einflussbereich der Verwenderin liegenden Gründen, unzumutbar ist. Der Verwenderin ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete ▇▇▇▇ ist auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verwenderin. Diese übernimmt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, keine Gewähr. Bessert der Besteller oder ein Dritter nach, besteht keine Haftung der Verwenderin für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der Verwenderin vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Werden Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit erledigt, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller die notwendigen Nachbesserungen selbst oder von einem Dritten vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Besteller oder einem Dritten durchgeführt, sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die mitgelieferte Produktbeschreibung der Verwenderin als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verwenderin nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Gewährleistung. Die nachstehenden Bestimmungen treten in dem gesetzlich zulässigen Umfang an die Stelle aller übrigen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen und Bedingungen einschließlich jener der handelsüblichen Qualität und der Eignung für einen bestimmten Zweck. (a) Resideo gewährleistet, dass von ihm hergestellte Angebotsgegenstände in jeder (c) Während der Nutzung abgenutzte oder ausgebrannte Angebotsgegenstände gelten aufgrund dieser Abnutzung oder dieses Ausbrennens nicht als mängelbehaftet. Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn nach der alleinigen Ansicht von Resideo der Mangel oder Schaden hervorgerufen wurde oder im Zusammenhang steht mit der Installation, der Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, der nicht durch Resideo erfolgten Modifizierung oder Reparatur von Angebotsgegenständen, dem Einsatz einer Softwareversion durch den Käufer, bei der es sich nicht um die letzte von Resideo verfügbar gemachte Softwareversion handelt, oder die nicht erfolgte Anwendung erforderlicher oder empfohlener Updates oder Patches zu einer anderen Software oder einem anderen Gerät in der Netzwerkumgebung der Angebotsgegenstände, oder wenn der Mangel bzw. Schaden Folge von Handlungen, Unterlassungen, fehlerhaftem Gebrauch oder Fahrlässigkeit seitens des Käufers ist. (d) Experimentelle Angebotsgegenstände (die durch den Buchstaben „X“ oder „E“ am Anfang ihrer Teilenummer gekennzeichnet sein können) sowie nicht freigegebene oder Beta-Software stellen Prototypen bzw. Vorproduktionsartikel dar, die noch nicht alle Phasen der Releasetests durchlaufen haben. Diese Artikel werden „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG verkauft. (e) Es obliegt der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Angebotsgegenstände für die Anwendung geeignet sind, innerhalb derer sie verwendet werden. (f) Erbringt Resideo Dienstleistungen für den Käufer wie insbesondere Schulungen oder Unterstützung bei der Konfiguration und Installation der Angebotsgegenstände, so erbringt Resideo diese Dienstleistungen entsprechend üblicher Branchenpraxis zu jeweils in der Preisliste von Resideo aufgeführten Sätzen. ▇▇▇▇▇▇▇ übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung für die Erbringung solcher Dienstleistungen, wenn diese kostenfrei erbracht werden. (g) Resideo gibt weder Zusicherungen noch Gewährleistungen dahingehend ab, dass die Angebotsgegenstände nicht kompromittiert oder umgangen werden können oder dass die Angebotsgegenstände jegliche Verletzungen oder Sachschäden, Einbrüche, Raub, Feuer ode...
Gewährleistung. Der Kunde erhält 12 Monate Gewährleistung auf die gelieferten Ersatzteile. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die vom Kunden zu vertreten sind, z.B. Mängel infolge natürlicher Abnützung, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachgemässe Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Für die Wartungsarbeiten dürfen nur Original-Ersatzteile oder BWT AQUA AG Produkte verwendet werden.

Examples of Gewährleistung in a sentence

  • Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

  • Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme.

  • Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

  • Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist.

  • Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwor- tung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist.

  • Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie.

  • Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

  • Das Fernwärmeversorgungsunternehmen behält sich ausdrücklich die Möglichkeit einer zeitlichen Beschränkung der Wärmebereitstellung zur Beladung von Boilern und Pufferspeichern zur Gewährleistung eines effizienten und optimalen Netzbetriebs gemäß § 5 Abs.

  • Wir lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art hinsichtlich der Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts ab.

  • Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.


More Definitions of Gewährleistung

Gewährleistung. Die gesetzliche Sachgewährleistung wird wegbedungen. Stattdessen gelten folgende Bestimmungen: Bei Neuwagen leistet AZ Garantie ausschliesslich im Rahmen der Garantie des Fahrzeugherstellers bzw. -importeurs (Fabrikgarantie). Bei Occasionsfahrzeugen leistet AZ Garantie nur, soweit dies im Vertrag unter Nennung der entsprechenden Kilometeranzahl und/oder Befristung ausdrücklich vermerkt worden ist. Von der Garantie ausgeschlossen sind in jedem Fall Arbeit, Glas, Pneus, Felgen, jegliches Tuning, elektrische Anlage, Musik- und Navigationsgeräte sowie gefahrene Kilometer. Bei externer Garantie (NSA, Quality 1 usw.) gelten deren Bedingungen. Allfällige Mängel sind unverzüglich AZ anzuzeigen. Soweit der Kunde Garantieansprüche betreffend ein Neufahrzeug geltend machen kann, verpflichtet sich AZ zur kostenlosen Reparatur und Auswechslung der fehlerhaften Teile, bei Garantieansprüchen betreffend ein Occasions- fahrzeug zur kostenlosen Lieferung von Ersatzteilen (unter Verrechnung des Arbeitsaufwandes). Die Nachbesserung ist auf jeden Fall bei AZ oder einem von ihr bestimmten Dritten auszuführen. Kosten für Reparaturen, welche ohne Einwilligung von AZ in einer anderen Garage ausgeführt werden, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden. Die bei der Nachbesserung ersetzten Teile gehen ins Eigentum von AZ über. Die Kosten für Abschleppen des Fahrzeuges und Ersatzwagen gehen zulasten des Kunden. Die Nachbesserung verlängert die Garantiefrist nicht und löst keine neue Garantiefrist aus. Eine Garantie ist ausgeschlossen bei unsachgemässem Gebrauch, Pflege und Wartung und bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder bei natürlichem Verschleiss. Jegliche motorsportliche Aktivitäten (mit und ohne Zeitmessung) haben den Verlust der Garantie zur Folge. Weitere Mängelansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass die Vertragssache in der gewünschten Ausführung für den Strassenverkehr zugelassen ist. AZ lehnt diesbezüglich jede Zusicherung und Garantie bzw. Gewährleistung ab.
Gewährleistung. Der Auftragnehmer garantiert die einwandfreie Funktion des Werkzeuges entsprechend der vereinbarten Bestimmungen und haftet für auftretende Mängel. Woco kann vom Auftragnehmer eine kostenlose Nachbesse- rung in angemessener Frist verlangen. Kommt der Auftrag- nehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach, ist Woco berechtigt ohne weitere Information die Leistung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls für mögliche Folgeschäden bei Woco, wenn diese auf Fehler am Werkzeug zurück zu führen sind. Ausgenommen von der Haftung sind Verschleißteile. Die Lebensdauer der Verschleißteile wie z.B. Führungen, Schieber, etc. sind ggf. gesondert zu vereinbaren. Sie ergeben sich aus dem bei Woco für die Herstellung des Produktes verwendeten Produktionsmaterial. Die vom Auftragnehmer zu verwendenden Werkzeugstähle ergeben sich aus der in der Anfrage vorgegebenen Informationen über geforderte Ausbringung, zu verarbeitenden Materialien etc. Der Auftragnehmer haftet für den Einsatz der richtigen Werkzeugstähle und der erforderlichen Werkzeugstruktur 13. Warranty The contractor guarantees the perfect functioning of the tool in accordance with the agreed provisions and is liable for any defects. Woco can request that the contractor carry out subsequent improvements free of charge within a reasonable period of time. If the contractor does not comply with the request for improvement, Woco is entitled to have the service carried out by third parties at the contractor's expense without further notification. The contractor's warranty obligation remains unaffected. The contractor is also liable for possible consequential damage to Woco if this can be traced back to defects in the tool. Wearing parts are excluded from liability. The service life of the wearing parts such as guides, slides, etc. are to be agreed separately if necessary. They result from the production material used at Woco to manufacture the product. The tool steels to be used by the contractor result from the information given in the request about required output, materials to be processed, etc. The contractor is liable for the use of the correct tool steels and the required tool structure in accordance with the documents provided by Woco. The warranty expires 2 years after the tool has been handed over to Woco and released after a trouble-free endurance run entsprechend den von W...
Gewährleistung. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung aus Lieferungen beträgt vierundzwanzig Monate. Die Gewährleistung für elektrische Anlagen, bewegliche Teile und Verschleißteile beträgt ebenfalls zwölf Monate. Bei Glas beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, es wird aber nur Ersatz gestellt, die Kosten des Ein- und Ausbaus trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch seiner Erfüllungsgehilfen haftet er stets, jedoch nicht darüber hinaus. Im übrigen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die dem Auftraggeber überreichten Pflegeanweisungen nicht nachweisbar eingehalten worden sind. Mängelrügen sind ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.
Gewährleistung. Die nachstehenden Bestimmungen treten in dem gesetzlich zulässigen Umfang an die Stelle aller übrigen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen und Bedingungen einschließlich jener der handelsüblichen Qualität und der Eignung für einen bestimmten Zweck. (a) Resideo gewährleistet, dass von ihm hergestellte Angebote in jeder wesentlichen Hinsicht frei von Materialmängeln und fehlerhafter Ausführung sind und den geltenden Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. Soweit von Resideo nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erstreckt sich der Zeitraum der Gewährleistung von Resideo auf 24 Monate ab dem Datum der Herstellung der Angebote durch Resideo. (b) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, stellt Resideo für gemäß Ziffer 25 an Resideo unter Vorauszahlung der Transportkosten zurückgegebene Angebote, deren Mangelhaftigkeit von Resideo festgestellt wurde, eine Gutschrift aus.