Annullationskosten Musterklauseln

Annullationskosten. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bleiben folgende Anteile geschuldet • Bis zwei Monate vor Mietbeginn 40% des Mietpreises • Bis 1 Monat vor Mietbeginn 80% des Mietpreises Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung bei einem Versicherer nach Xxxx wird empfohlen. Das Mietauto darf nur vom Mieter und vom 2. Fahrzeuglenker gefahren werden, dieser muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein. Entsteht ein Schaden durch das Fahren von Drittpersonen, so haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrzeuglenker ist auf 19 Jahre festgelegt, beide müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Fahrausweises Kat. B sein. Es ist nicht erlaubt, das Auto weiter zu vermieten. Kopien der Fahrausweise sind dem Vertrag beizulegen. 2 – maximal 4 Personen. Die Innenausstattung des Campingbusses ist für 4 Personen vorgesehen.
Annullationskosten. Soweit bei der Programmbeschreibung oder auf der Bestätigung / Rechnung keine speziellen Annullationsbe- stimmungen publiziert sind, gelten die nachfolgenden Annullationsbestimmungen zuzüglich einer Bearbei- tungsgebühr von Fr. 100.00. bis 60 Tage vor Abreise 10 % 59 – 30 Tage vor Abreise 50 % 29 – 08 Tage vor Abreise 90 % Ab 7 Tage vor Abreise 100 % Ein Nichterscheinen (No Show) am Abreisetag gilt als Annullation am Abreisetag,
Annullationskosten. Bei einer Annullation des Programms vor Abreise seitens Teilnehmer werden folgende Beträge fällig: Annullation vor dem 01. Mai 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen dem 01. Mai 2021 und dem 30. Sep- tember 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 25% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 01. Oktober 2021 und dem dem 31. Oktober 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 50% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischem dem 01. November 2021 und dem 14. Dezember 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 75% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation nach dem 15. Dezember 2021: EF behält 100% der Gesamtkosten bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation vor dem 15. November 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen 15. November 2021 und dem 14. April 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 25% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 15. April 2022 und dem 14. Mai 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 50% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 15. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 75% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation nach dem 01. Juli 2022: EF behält 100% der Gesamtkosten bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation vor dem 01. Mai 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen dem 01. Mai 2022 und dem 3...
Annullationskosten. Es gelten grundsätzlich die folgenden Bedingungen im Fall einer Annulation pro Gruppe: • Nichterscheinen der Gruppe (no show) 100% der Kosten • Annullierung 0-2 Tage vor der Führung 100% der Kosten • Annullierung 3-7 Tage vor der Führung 50% der Kosten • Nach Buchungsabschluss bis 8 Tage vor der Führung pauschal CHF 35.00
Annullationskosten. Treten Sie vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen diese um) und zwar aus einem Grund der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen: Bis 46 Tage vor Abreise: 20% des Pauschalpreises 45-31 Tage vor Abreise: 40% des Pauschalpreises 30-15 Tage vor Abreise: 75% des Pauschalpreises 14-0 Tage vor Abreise: 100% des Pauschalpreises Für die Aufenthalte vom 15.12. bis 15.01. gelten verschärfte Annullationsbedingungen. Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung, bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden Ihre Buchungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.
Annullationskosten. 4.1. Nicht erscheinen der Gruppe (no show) oder Annullation der Anmeldung drei oder weniger Tage vor dem Anlass: 100% der Führungskosten
Annullationskosten. Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner ist Ferienlizenz® berechtigt zur Verrechnung folgender Annullationsgebühren: • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises werden verrechnet; • 59 - 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden verrechnet; • 44 – 1 Tag vor Mietbeginn und am Anreisetag: der gesamte Rechnungsbetrag ist geschuldet. Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung (Annullation) bei Ferienlizenz® zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am Sitz von Ferienlizenz®. Die Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax usw. oder auf den Telefonbeantworter.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.