Annullationskosten Musterklauseln

Annullationskosten. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bleiben folgende Anteile geschuldet • Bis zwei Monate vor Mietbeginn 40% des Mietpreises • Bis 1 Monat vor Mietbeginn 80% des Mietpreises Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung bei einem Versicherer nach Xxxx wird empfohlen. Das Mietauto darf nur vom Mieter und vom 2. Fahrzeuglenker gefahren werden, dieser muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein. Entsteht ein Schaden durch das Fahren von Drittpersonen, so haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrzeuglenker ist auf 19 Jahre festgelegt, beide müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Fahrausweises Kat. B sein. Es ist nicht erlaubt, das Auto weiter zu vermieten. Kopien der Fahrausweise sind dem Vertrag beizulegen. 2 – maximal 4 Personen. Die Innenausstattung des Campingbusses ist für 4 Personen vorgesehen.
Annullationskosten. Soweit bei der Programmbeschreibung oder auf der Bestätigung / Rechnung keine speziellen Annullationsbe- stimmungen publiziert sind, gelten die nachfolgenden Annullationsbestimmungen zuzüglich einer Bearbei- tungsgebühr von Fr. 100.00. bis 60 Tage vor Abreise 10 % 59 – 30 Tage vor Abreise 50 % 29 – 08 Tage vor Abreise 90 % Ab 7 Tage vor Abreise 100 % Ein Nichterscheinen (No Show) am Abreisetag gilt als Annullation am Abreisetag,
Annullationskosten. 4.1. Nicht erscheinen der Gruppe (no show) oder Annullation der Anmeldung drei oder weniger Tage vor dem Anlass: 100% der Führungskosten 4.2. Annullationen bis 4 Werktage vor der Führung: Umtriebskosten von CHF 50.00 werden verrechnet 4.3. Für bestätigte Leistungen von Partnerinstitutionen (Busunternehmen, Restaurants, Geschäft etc.) gelten die Konditionen des betreffenden Unternehmens. Allfällige Annullierungskosten werden direkt und ohne Aufpreis weiterbelastet. 4.4. Annullationen können per Mail oder Fax bei CT oder dem Guide mitgeteilt werden.
Annullationskosten. Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner ist Ferienlizenz® berechtigt zur Verrechnung folgender Annullationsgebühren: • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises werden verrechnet; • 59 - 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden verrechnet; • 44 – 1 Tag vor Mietbeginn und am Anreisetag: der gesamte Rechnungsbetrag ist geschuldet. Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung (Annullation) bei Ferienlizenz® zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am Sitz von Ferienlizenz®. Die Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax usw. oder auf den Telefonbeantworter.
Annullationskosten. Treten Sie vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen diese um) und zwar aus einem Grund der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen: Bis 46 Tage vor Abreise: 20% des Pauschalpreises 45-31 Tage vor Abreise: 40% des Pauschalpreises 30-15 Tage vor Abreise: 75% des Pauschalpreises 14-0 Tage vor Abreise: 100% des Pauschalpreises Für die Aufenthalte vom 15.12. bis 15.01. gelten verschärfte Annullationsbedingungen. Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung, bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden Ihre Buchungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.
Annullationskosten. Bei einer Annullation des Programms vor Abreise seitens Teilnehmer werden folgende Beträge fällig: Annullation vor dem 01. Mai 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen dem 01. Mai 2021 und dem 30. Sep- tember 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 25% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 01. Oktober 2021 und dem dem 31. Oktober 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 50% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischem dem 01. November 2021 und dem 14. Dezember 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 75% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation nach dem 15. Dezember 2021: EF behält 100% der Gesamtkosten bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation vor dem 15. November 2021: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen 15. November 2021 und dem 14. April 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 25% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 15. April 2022 und dem 14. Mai 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 50% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation zwischen dem 15. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz sowie 75% des Gesamtbetrags bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation nach dem 01. Juli 2022: EF behält 100% der Gesamtkosten bestehend aus: Programmkosten, Anmeldeg- ebühr, Versicherungsschutz, Vis- agebühr und allen zusätzlich gebuchten Programmoptionen. Annullation vor dem 01. Mai 2022: EF behält die Gebühren für den Rücktrittsschutz und Anmeldeg- ebühr. Annullation zwischen dem 01. Mai 2022 und dem 3...
Annullationskosten. Es gelten grundsätzlich die folgenden Bedingungen im Fall einer Annulation pro Gruppe: • Nichterscheinen der Gruppe (no show) 100% der Kosten • Annullierung 0-2 Tage vor der Führung 100% der Kosten • Annullierung 3-7 Tage vor der Führung 50% der Kosten • Nach Buchungsabschluss bis 8 Tage vor der Führung pauschal CHF 35.00

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  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Bergungskosten 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fal- lenden Unfall erlitten. 2.7.2 Höhe der Leistung: 2.7.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten und im Vertrag festgelegten Versicherungssumme die entstandenen not- wendigen Kosten für • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Hat die versicherte Person für Kosten einzustehen, obwohl sie kei- nen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir eben- falls ersatzpflichtig. • den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet. • den Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. • die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. 7002021182 2.7.2.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstat- tungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten. 2.7.2.3 Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallver- sicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Kosten Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Reaktionszeit Im Rahmen der Servicezeit ist die Reaktionszeit der Zeitraum von der Erstmeldung einer Störung bzw. Anforderung bis zur ersten Maßnahme (Erstreaktion bzw. Tätigkeit). Es können folgende Erstreaktionen erfolgen: Einsatz des Technikers am Systemstandort oder Remoteunterstützung bzw. Ferndiagnose des Systems