Besonderheiten Musterklauseln

Besonderheiten. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns wahr- heitsgemäß und vollständig über Ihr Rauchverhalten zu informieren. Wenn das Leben einer anderen Person versichert werden soll, ist auch diese – neben Ihnen – für wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.
Besonderheiten. Einige Berufe und Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes weisen Besonderheiten in Form einer aus- gedehnten regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Vergütung (z.B. pauscha- lierte Überstundenvergütung) auf. Die pauschaliert berechneten Vergütungen fließen dann in das Altersteilzeitentgelt ein, wenn sie seit mindestens 2 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit ununterbro- chen zugestanden haben.
Besonderheiten. 10.1. Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung
Besonderheiten. 4.3.1 Im Bereich der Fahrzeugvollversicherung werden zwei (2) Tarifvarianten, AIS-Konventionell und AIS- Innovation gem § 11.d.1 dieser Sonderbedingungen angeboten. 4.3.2 Bei Pkw mit einem Zeitwert über 150.000,-- € oder sogenannten Exoten (Aston Martin, Bentley, Ferrari, Lamborghini, Maybach, McLaren, Maserati, Rolls Royce, und weitere) ist der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung gesondert zu beantragen. 4.3.3 Bei LKW, Sattelzugmaschinen, Bussen, Arbeits- maschinen und oder sonstigen Risiken mit einem Zeitwert über 200.000,00 € ist der Versicherungs- schutz in der Fahrzeugversicherung gesondert zu beantragen. 4.3.4 Gegen Zuschlag zu versichernde Teile gemäß AKB §§ A.2.1.2 sind mitversichert. Ferner gelten die Modifizierungen dieser Sonder- bedingung gem. § 11.c.1, Zuschlagspflichtige Teile / Mehrwerte. 4.3.5 Falls für einzelne Fahrzeuge abweichender Ver- sicherungsschutz gewünscht wird, ist dies vom Versicherungsnehmer / der Versicherungsnehmerin zu beantragen. Der abweichende Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer. 5.1 Der Versicherungsschutz für die in § 2 genannten Fahrzeuge beginnt • mit Übergang der Gefahrtragung bzw. Zulassung der Fahrzeuge auf den / die VN, • bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Abschlus- ses des KFZ-Flottenversicherungsvertrages noch anderweitig versichert sind, mit der Beendigung des dortigen Vertrages.
Besonderheiten. Garantie: GDV-Musterbedingungen VHB 2016 Grobe Fahrlässigkeit Eigene-Vier-Wände-Schutz/Versicherungsschutz bei Auszug Kinder
Besonderheiten. Garantie: GDV-Musterbedingungen VHB 2016 Garantie für zukünftige Leistungsverbesserungen (Innovationsklausel) Keine Gefahrerhöhung bei längerem Unbewohntsein
Besonderheiten. Folgende Besonderheiten sind beim dem o. g. Kind zu beachten (bekannte Krankheiten und Allergien, besondere Verhaltensweisen, Ängste o. Ä.):
Besonderheiten. (z.B. Allergien, Medikamente, Nahrungsunverträglichkeiten)
Besonderheiten. Ort, Datum Unterschrift Trägerunternehmen und Firmenstempel
Besonderheiten. Bei der Abrechnung von Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Sportstätten und Sportanlagen können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegen, sowie Bauvorhaben, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. Rechnungen über Baumaterial müssen den Vermerk tragen, für welche Sportstätten dieses Material verwendet wurde. Sach- und Haftpflichtversicherungen für Sportstätten können verrechnet werden und sind durch die betreffenden Polizzen (keine Personenversicherungen!) und den Nachweis der geleisteten Prämienzahlungen zu belegen. Bei einem Verkauf von Sportstätten, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln errichtet wurden, ist der erzielte Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Es wird empfohlen, Baurechnungen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus aufzuheben. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben ohne Originalrechnungen oder mit anderen Bauträgern ist zu beachten: ♦ Wird ein Bauvorhaben von anderen Bauträgern als dem Förderungsempfänger getragen und vor- oder teilfinanziert und/oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an diesen entrichtet, sind zur Abrechnung vorzulegen: • Vertrag mit dem Bauträger, aus welchem die zu leistende Zahlung und die dafür zur Verfügung gestellte Leistung ersichtlich ist • Originalüberweisungsbelege an den Bauträger • Entwertete Originalrechnungen, die auf den Bauträger lauten können • Gibt der Bauträger (zB Gemeinde) die Originalrechnungen nicht aus der Hand, ist eine entwertete Vorschreibung des Rechnungsempfängers in der entsprechenden Höhe vorzulegen. ♦ Wird ein Bauvorhaben durch Kredite finanziert, ist zur Abrechnung des Kredites und seiner Kosten vorzulegen: • Kreditvertrag • Rückzahlungsbelege, Kontoauszüge • Teilentwertete Originalrechnungen der Errichtungskosten in Höhe der Kreditabrechnung. Lehrgänge, sportliche Ausbildungen sowie TrainerInnenkosten Inhalt des Xxxxxx: Fachtagungen, FunktionärInnenschulungen, TrainerInnengehälter und –honorare, sowie SportsekretärInnen. Kosten für Trainingskurse von Aktiven, aber auch die fachlichen Aus- und Fortbildungskurse für TrainerInnen, FunktionärInnen, SchiedsrichterInnen sowie TrainerInnengehälter und – honorare. ♦ SportsekretärInnen ♦ Fahrtkosten und Transportkosten ♦ Aufenthalts...