Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
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Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 1.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Diese Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
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Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres. Die Versicherungssummen werden dabei auf volle Euro aufgerundet.
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Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres.
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Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils ver- traglich vereinbarten Prozentsatz zum Beginn des Versiche- rungsjahres. Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
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Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils vertraglich vereinbarten Prozentsatz zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres.
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