Hausratversicherung Musterklauseln

Hausratversicherung. Die Versicherungssumme für Hausrat erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Die Versicherungssumme wird jeweils auf volle € 1.000 aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. Die Prämie berechnet sich aus der neuen Versicherungssumme. Nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme und -prämie können Sie der Erhöhung widersprechen. Die Versicherung bleibt dann zur bisherigen Prämie und Versicherungssumme in Kraft.
Hausratversicherung b) Glasversicherung
Hausratversicherung. 1 VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN (VERSICHERUNGS- FALL), GENERELLE AUSSCHLÜSSE
Hausratversicherung. B.1 Örtliche Geltung‌ Die Versicherung gilt an folgenden Standorten:
Hausratversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Deutschland Produkt: Hausratversicherung CIF4ALL - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich Ihre vorhandenen Risikoumstände verändert haben. So kann der Versi- cherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Es ist möglich, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufge- fordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. - Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Hausratversicherung. Produktinformationsblatt Versicherungen Hausratversicherung VHB 2021 LBN Versicherungsverein a.G. LBN-GUT LBN-BESSER LBN-BESSER+ Dieses Blatt dient zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Hausratversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Was ist nicht versichert?
Hausratversicherung. 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
Hausratversicherung. 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse § 2 Brand, Rauch, Ruß, Verpuffung, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Gefriergutschäden nach öffentlichem Stromausfall, Seng- und Schmorschäden, Nutzwärmeschäden, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge, Anprall von Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen, Blindgängerschäden § 3 Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, einfacher Diebstahl § 4 Leitungswasser § 5 Naturgefahren (weitere Elementar BGVELEMENTARplus - (sofern gesondert vereinbart) § 6 Bedingungen für die Glasversicherung BGVGLASplus (sofern gesondert vereinbart) § 7 Bedingungen für die Fahrraddiebstahlversicherung BGVFAHRRADplus (sofern gesondert vereinbart) § 8 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort § 9 Außenversicherung § 10 Versicherte Kosten § 11 Versicherungswert, Versicherungssumme § 12 Anpassung des Beitrages § 13 Wohnungswechsel § 14 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung § 15 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke § 16 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 17 Sachverständigenverfahren § 18 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift § 19 Besondere gefahrerhöhende Umstände § 20 Wiederherbeigeschaffte Sachen Allgemeine Regelungen § 1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages § 3 Beiträge, Versicherungsperiode § 4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrages, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung § 5 Folgebeitrag § 6 SEPA-Lastschriftmandat
Hausratversicherung. Die Versicherung gilt an den im Versicherungsvertrag aufgeführten Ver- sicherungsorten (bei Glasbruch ausschliesslich für Räume, in denen sich der versicherte Hausrat befindet) und ausserhalb an beliebigen Orten auf der ganzen Welt, sofern sich der Hausrat vorübergehend, maximal 24 Monate, auswärts befindet. Elementarschäden an Haus- rat, der sich ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein befindet, sind im Rahmen der vertraglichen Elementarversicherung ver- sichert. Diese unterliegt nicht der Aufsichtsverordnung Elementarscha- denversicherung.
Hausratversicherung. Versichert sind Versicherungsort Auswärts Unterversicherung Feuer Elementar Diebstahl Flüssigkeiten und Gas A2 Folgekosten sowie Schadenverhütungskosten Versichert sind Versicherungsort Auswärts Unterversicherung Feuer Elementar Diebstahl Flüssigkeiten und Gas A7 Bienen­ und Gartenhaus Nicht versichert sind Feuer Elementar Diebstahl Flüssigkeiten und Gas A8 Motorfahrzeuge, Motorfahrräder (ausgenommen Leicht-Motorfahrräder gemäss Art. 18 lit. b VTS), Anhänger, Wohnwagen, Mobilheime, je samt Zubehör; A9 Wasserfahrzeuge, für die eine obligatorische Haftpflicht vorgeschrieben ist, samt Zubehör; X00 Xxxxxxxxxxxxx, die im Luftfahrzeugregister eingetragen werden müssen; A11 Sachen und Kosten, welche anderweitig versichert sind oder versichert werden müssen; A12 Kosten für Leistungen von öffentlichen Feuerwehren, der Polizei und anderer zur Hilfe Verpflichteter; A13 Schäden infolge von mangelhaftem Unterhalt (z.B. mangelhafte Plättli- und Silikonfugen, fehlende oder mangelhafte Überprüfung oder Wartung der Wasserleitungsanlagen) oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen; A14 Schäden infolge von fehlerhafter baulicher Konstruktion, Ausführungs- und Planungsfehlern sowie mangelhaftem Material. Führt hingegen ein Mangel zu einem unvorhergesehenen Bauunfall, so leistet Helvetia Entschädigung unter Abzug der Kosten, die auch ohne Bauunfall hätten aufgewendet werden müssen, um den Mangel zu beseitigen; A15 Schäden durch Veränderungen der Atormstruktur ohne Rücksicht auf ihre Ursache; A16 Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen ohne Rücksicht auf deren Ursache; A17 Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben; A18 Schäden als Folge von kriegerischen und kriegsähnlichen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion oder Aufstand, es sei denn, der Versicherungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht; A19 Schäden infolge Terrorismus und den dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, der Versiche rungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht. Der Ausschluss gilt nicht für: A20 Wiederherstellkosten für Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, Computerdaten und Akten; A21 Berufskleider und -utensilien, die Eigentum eines Arbeitgebers sind oder einer selbständigen Haupterwerbstätigkeit dienen; A22 Nicht unter den Begriff Folgekosten fallen: