Hausratversicherung Musterklauseln

Hausratversicherung. Die Versicherungssumme für Hausrat erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Die Versicherungssumme wird jeweils auf volle € 1.000 aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. Die Prämie berechnet sich aus der neuen Versicherungssumme. Nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme und -prämie können Sie der Erhöhung widersprechen. Die Versicherung bleibt dann zur bisherigen Prämie und Versicherungssumme in Kraft.
Hausratversicherung. Glasversicherung
Hausratversicherung. Produktinformationsblatt Versicherungen Hausratversicherung VHB 2021 LBN Versicherungsverein a.G. LBN-GUT LBN-BESSER LBN-BESSER+ Dieses Blatt dient zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Hausratversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Was ist nicht versichert?
Hausratversicherung. 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
Hausratversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Deutschland Produkt: Hausratversicherung CIF4ALL - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich Ihre vorhandenen Risikoumstände verändert haben. So kann der Versi- cherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Es ist möglich, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufge- fordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. - Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Hausratversicherung. Örtliche Geltung 4 B.2 Versicherte Sachen 4
Hausratversicherung. B.1 Örtliche Geltung‌ Die Versicherung gilt an folgenden Standorten: 1 Am im Versicherungsvertrag festgelegten Standort inkl. an diesem Standort befindlicher Bastelräume, Garagen, Gemeinschaftsräume usw. Dem versicherten Standort gleichgestellt sind: 1 Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen), sofern sich deren Standort in der Schweiz befindet und die Fahrnisbaute inkl. deren Inhalt in der versicherten Hausratsumme berück- sichtigt ist; 2 Der Arbeitsplatz von versicherten Personen (ausgenommen von Baustellen). Einschränkung: Am Arbeitsplatz gilt die Deckung bis max. CHF 2'000 und gilt nicht für Geldwerte gem. B2.6 und die Deckung einfacher Diebstahl gem. B5.4.3.
Hausratversicherung. 1 VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN (VERSICHERUNGS- FALL), GENERELLE AUSSCHLÜSSE
Hausratversicherung. Die Versicherung gilt an den im Versicherungsvertrag aufgeführten Versicherungsorten (bei Glasbruch aus- schliesslich für Räume, in denen sich der versicherte Hausrat befindet) und ausserhalb an beliebigen Orten auf der ganzen Welt, sofern sich der Hausrat vorüber- gehend, maximal 24 Monate, auswärts befindet. Elemen- tarschäden an Hausrat, der sich ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein befindet, sind im Rahmen der vertraglichen Elementarversicherung ver- sichert. Diese unterliegt nicht der Aufsichtsverordnung Elementarschadenversicherung.
Hausratversicherung. 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse § 2 Brand, Rauch, Ruß, Verpuffung, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Gefriergutschäden nach öffentlichem Stromausfall, Seng- und Schmorschäden, Nutzwärmeschäden, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge, Anprall von Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen, Blindgängerschäden § 3 Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, einfacher Diebstahl § 4 Leitungswasser § 5 Naturgefahren (weitere Elementar BGVELEMENTARplus - (sofern gesondert vereinbart) § 6 Bedingungen für die Glasversicherung BGVGLASplus (sofern gesondert vereinbart) § 7 Bedingungen für die Fahrraddiebstahlversicherung BGVFAHRRADplus (sofern gesondert vereinbart) § 8 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort § 9 Außenversicherung § 10 Versicherte Kosten § 11 Versicherungswert, Versicherungssumme § 12 Anpassung des Beitrages § 13 Wohnungswechsel § 14 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung § 15 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke § 16 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 17 Sachverständigenverfahren § 18 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift § 19 Besondere gefahrerhöhende Umstände § 20 Wiederherbeigeschaffte Sachen