Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt. 2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. 2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres.
2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag.
2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, Betrag, – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag.
2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.
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Samples: Unfallversicherung