Common use of Anpassung der Versicherungssummen Clause in Contracts

Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt. 2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. 2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung

Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres. 2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. 2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.

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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung

Anpassung der Versicherungssummen. 2.1 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder – dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt. 2.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Sofortleistung Plus und das Schmerzensgeld sowie für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operatio- nen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, Betrag,‌ – für die Unfallrente Forte/Forte Pro2, für die Unfallrente Aktiv/Aktiv Pro2, für die Unfallrente Aktiv Plus/Aktiv Plus Pro2, für die Unfallrente Komfort/Komfort Pro2 auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für Tagegeld, Krankenhaustagegeld Plus und Schulausfallgeld auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. 2.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.

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Samples: Unfallversicherung