Verfahrensweise. Grundlage der Zuwendung sind der erfolgreiche Abschluss einer Lizenzaus- und -fortbildung im Rahmen des Lizenzsystems des Deutschen Olympischen Sportbundes, des LSB Sachsen, des KSB Meißen und der Sportfachverbände. Die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter*innen/Trainer*innen, Vereinsmanager*innen, Jugendleiter*innen und Kampf- und Schiedsrichter*innen wird mit bis zu 50 % der entrichteten Teilnehmergebühr, maximal jedoch mit 100,00 € pro Person und Jahr, gefördert. Für die Gewährung einer Zuwendung ist grundsätzlich die Kostenübernahme der Teilnehmergebühren durch den Verein erforderlich. Die Teilnehmergebühren pro Jahr und Person muss mindestens in Summe 50,00 € betragen.
Verfahrensweise. Grundlage der Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Großsportveranstaltung, die mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch mit 1.000,00 €, gefördert werden.
Verfahrensweise. Es werden neu gegründete Vereine mit einem Betrag in Höhe von 150,00 € unterstützt, die einen Mitgliedsantrag an den Kreissportbund Meißen e.V. und den Landessportbund Sachsen stellen. Zeitlich dürfen zwischen dem Gründungstermin und den beiden Anträgen auf Mitgliedschaft nicht mehr als 12 Monate liegen.
Verfahrensweise. Die Zuwendung ist Bestandteil der Finanzierung des Projektes „Vereinsentwicklung“ des LSB Sachsen. Die Ausgaben des Projektes werden im Haushaltsplan des KSB Meißen unter II. Punkt 1.1. ausgewiesen.
Verfahrensweise. Grundlage der Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist das günstigste von mindestens 2 Kostenangeboten zur geplanten Baumaßnahme. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist ein Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte mit einer Gültigkeit von mindestens 5 Jahren ab Beendigung der Baumaßnahme. Anträge sind bis 31.03. des laufenden Jahres auf dem Formblatt „Antrag auf investive Sportförderung“ einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: - mindestens 2 Kostenangebote zur geplanten Baumaßnahme - ein detaillierter Finanzierungs- und Kostenplan - ein Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte - eine ausführliche Begründung über die Notwendigkeit der Baumaßnahme.
Verfahrensweise. Grundlage der Zuwendung sind die Anschaffungskosten (ohne Versand-, Transport- und andere vergleichbare Kosten); die Anschaffungskosten werden mit bis zu 60%, maximal jedoch mit 10.000,00 € pro Gerät, gefördert. Vereine, die gleichzeitig einen Förderantrag für dieses Gerät an den LSB Sachsen gestellt haben, können eine Zuwendung in Höhe von max. 40% erhalten. Nach Einreichung und Prüfung der Rechnung sowie eines Zahlungsbeleges (z. B. Kopie des Kontoauszuges) erfolgt die Mittelüberweisung auf das Konto des Sportvereins. Anträge sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf dem Formblatt „Antrag auf investive Sportförderung“ einzureichen. Dem Antrag sind mindestens zwei Kostenangebote und der detaillierte Finanzierungs- und Kostenplan beizufügen. Sofern Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, -anlagen und -plätzen erworben werden, ist dem Antrag zusätzlich ein Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte beizufügen.
Verfahrensweise. In den Fällen in denen Signal 124 oder Signal 126 in Bad Nieuweschans mit unbekannter Ursache nicht „auf „Fahrt“ gestellt werden kann, darf die Zustimmung zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal Anweisung STS mit Streckengeschwindigkeit in Richtung Ihrhove gegeben werden. Dies gilt auch für Fälle in denen eine Blockstörung auf der niederlandischen Teilstrecke vorliegt. „Rückmelden“ Bitte beachten Sie !
Verfahrensweise. Der Leiter der Vertrauensstelle prüft die einzelnen Hinweise und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über weitere Veranlassungen, insbesondere über die Beteiligung der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) in Auslegungsfragen zu Richtlinien nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 bis 7 TPG oder über die Weiterleitung einzelner Hinweise an die PÜK.
Verfahrensweise. Diese Bekanntmachung wird auf der institutionellen Website der Vergabestelle und der Webseite des Informationssystems öffentliche Verträge der Autonomen Provinz Bozen Südtirol veröffentlicht, um interessierten Wirtschaftsteilnehmern, die die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen, die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. Die Teilnahme von Wirtschaftsteilnehmern ist unbegrenzt möglich, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
Verfahrensweise. Zur Schaffung einer Grundlage wird die Rahmenplanung / das Entwicklungskonzept der Stadt für die Lincoln-Siedlung weiterentwickelt. Dabei wird angestrebt, in signifikant höherem Maße als bisher vorgesehen, Bestandsgebäude und bestehende Erschließungsanlagen zu erhalten. Grundlage ist das von der Stadt erarbeitete Entwicklungskonzept II (Anlage) für die Lincoln-Siedlung.