Verfahrensweise Musterklauseln

Verfahrensweise. (1) Zur Schaffung einer Grundlage wird die Rahmenplanung / das Entwicklungskonzept der Stadt für die Lincoln-Siedlung weiterentwickelt. Dabei wird angestrebt, in signifikant höherem Maße als bisher vorgesehen, Bestandsgebäude und bestehende Erschließungsanlagen zu erhalten. Grundlage ist das von der Stadt erarbeitete Entwicklungskonzept II (Anlage) für die Lincoln-Siedlung.
Verfahrensweise. 1. Wenn die versicherte Person juristischen Beistand in Anspruch nehmen will, meldet die versicherte Person dies bei uns unverzüglich an, aber in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen;
Verfahrensweise. Der Leiter der Vertrauensstelle prüft die einzelnen Hinweise und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über weitere Veranlassungen, insbesondere über die Beteiligung der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) in Auslegungsfragen zu Richtlinien nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 bis 7 TPG oder über die Weiterleitung einzelner Hinweise an die PÜK.
Verfahrensweise. 1. Den Direktkreditvertrag bitte in zweifacher Ausführung ausfüllen, unterzeichnen, und anschließend per E-Mail oder Post an Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx Xxxxxx, senden.
Verfahrensweise. Vor diesem Hintergrund bestimmt die Stadt Dortmund Voraussetzungen zur Einhaltung sozialer Standards bei der Herstellung der Bekleidung. Als Herstellungsprozess wird die Auslieferung durch den Bieter bis hin zum Konfektionierungsprozess erfasst.
Verfahrensweise. Grundlage der Zuwendung sind der erfolgreiche Abschluss einer Lizenzaus- und -fortbildung im Rahmen des Lizenzsystems des Deutschen Olympischen Sportbundes, des LSB Sachsen, des KSB Meißen und der Sportfachverbände. Die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter*innen/Trainer*innen, Vereinsmanager*innen, Jugendleiter*innen und Kampf- und Schiedsrichter*innen wird mit bis zu 50 % der entrichteten Teilnehmergebühr, maximal jedoch mit 100,00 € pro Person und Jahr, gefördert. Für die Gewährung einer Zuwendung ist grundsätzlich die Kostenübernahme der Teilnehmergebühren durch den Verein erforderlich. Die Teilnehmergebühren pro Jahr und Person muss mindestens in Summe 50,00 € betragen.
Verfahrensweise. Grundlage der Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Großsportveranstaltung, die mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch mit 1.000,00 €, gefördert werden.
Verfahrensweise. Es werden neu gegründete Vereine mit einem Betrag in Höhe von 150,00 € unterstützt, die einen Mitgliedsantrag an den Kreissportbund Meißen e.V. und den Landessportbund Sachsen stellen. Zeitlich dürfen zwischen dem Gründungstermin und den beiden Anträgen auf Mitgliedschaft nicht mehr als 12 Monate liegen.
Verfahrensweise. Die Zuwendung ist Bestandteil der Finanzierung des Projektes „Vereinsentwicklung“ des LSB Sachsen. Die Ausgaben des Projektes werden im Haushaltsplan des KSB Meißen unter II. Punkt 1.1. ausgewiesen.
Verfahrensweise. Grundlage der Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist das günstigste von mindestens 2 Kostenangeboten zur geplanten Baumaßnahme. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist ein Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte mit einer Gültigkeit von mindestens 5 Jahren ab Beendigung der Baumaßnahme. Anträge sind bis 31.03. des laufenden Jahres auf dem Formblatt „Antrag auf investive Sportförderung“ einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: - mindestens 2 Kostenangebote zur geplanten Baumaßnahme - ein detaillierter Finanzierungs- und Kostenplan - ein Nachweis über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Sportstätte - eine ausführliche Begründung über die Notwendigkeit der Baumaßnahme.