Anpassung Musterklauseln

Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und/oder Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise - in einem Bundesland, sind die Einzugsbereiche des Pflegedienstes entsprechend anzupassen.
Anpassung. Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können von uns zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen werden.
Anpassung. In diesem Fall werden die Versicherungssummen und der Beitrag jährlich angepasst (Dynamik).
Anpassung. Eine erste Anpassung des Baurechtszinses erfolgt 5 (fünf) Jahre ab Datum der Vertragsunterzeichnung. Eine zweite Anpassung erfolgt nach weiteren 5 (fünf) Jahren, danach wird der Baurechtszins alle zehn Jahre angepasst. Dies gilt sowohl während der ursprünglichen, festen Vertragsdauer wie vor und während der allfälligen Verlängerungsperioden des Baurechts.
Anpassung. Soweit sich der Auftragnehmer nach dem Vertrag dazu verpflichtet, die Vertragsleistungen gemäß den Anforderungen des Auftrag- gebers anzupassen, hat er die Fertigstellung der Anpassung dem Auftraggeber in Textform anzuzeigen.
Anpassung. Für den Fall, dass nach Abschluss dieses Vertrages gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen zur Vergütung bzw. Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern (Tarifänderungen/– Erhöhungen, „Equal Pay“ oder „Branchenzuschläge“) mit Wirkung für die Laufzeit dieses Vertrages eintreten sollten, werden die Parteien hinsichtlich der in diesem Vertrag geregelten Vergütung gemeinsam erörtern, ob ein gesetzlicher zwingender Anpassungsbedarf besteht und ggf. einvernehmlich etwaige erforderliche Anpassungen vereinbaren. Der Verleiher ist berechtigt, eine angemessene Anpassung der Verrechnungssätze zu verlangen, sofern eine Neuermittlung des Vergleichsentgelts infolge einer Lohnanpassung des vergleichbaren Arbeitnehmers Entleiherbetriebs oder eine Änderung des Stellenprofils des Mitarbeiters dies erfordern.
Anpassung. ANPASSUNGEN werden auf Wunsch des Kunden innerhalb einer an- gemessenen Frist vorgenommen.
Anpassung. Dieser Vertrag kann leistungs- und kostenmäßig entsprechend der aktuellen Situation (Kostenveränderung, veränderte Zugriffs- und Leistungsansprüche) geändert werden. Eine Änderung muss schriftlich mitgeteilt werden.
Anpassung. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogram- men nach Einspielen neuer Programmversionen oder Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem Anwender. Eichner Systems UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der individuellen Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen individuell erstell- ten Daten regelmäßig zu sichern, insbesondere vor jeder Änderung oder Ergänzung der überlassenen Programme. Eichner Systems UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt, die Anwenderdaten mindestens im 24-stündigen Rhythmus zu sichern. Eichner Systems UG (haftungsbe- schränkt) haftet nicht für eventuellen Datenverlust.
Anpassung der Versicherungsbedingungen 1. Die GMA AG ist berechtigt, die Versicherungsbedingun- gen anzupassen, insbesondere bei grundlegenden Ände- rungen in folgenden Bereichen: a. Erweiterung des Anwaltsmonopols b. Neuerungen der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Rechtsschutz c. Neuerungen in der schweizerischen Gesetzgebung d. Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien 2. Die neuen Bedingungen sind anwendbar, wenn sie nach Massgabe von Absatz 1 während der Geltungsdauer der Versicherung angepasst werden. Die GMA AG teilt den versicherten Personen diese Anpassungen schriftlich mit. Versicherte Personen, die mit diesen Anpassungen nicht einverstanden sind, kön- nen den entsprechenden Vertrag mit Wirkung auf das Anpassungsdatum kündigen. Trifft innert 25 Tagen kein Kündigungsschreiben bei der GMA AG ein, gilt dies als Zustimmung zu den neuen Bestimmungen.