Common use of Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs Clause in Contracts

Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen Hilfs- und Pflegeleistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen Reha-Leistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen Hilfsleistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen Gold-Service-Leistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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Anpassung entsprechend der Veränderung des Schadenbedarfs. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Betreuungsleistungen Reha-Leistungen neu festzusetzen, – wenn sich gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag eine Verände- rung des Bedarfs für die Erfüllbarkeit der Leistungen ergibt und – diese Veränderung nicht vorhersehbar und als nicht vorübergehend anzusehen ist. Die Neufestsetzung ist nur zulässig, wenn – sie erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten und – ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderungen über- prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. hat.‌ Die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Der Beitrag wird dann entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festgesetzt.

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