Anpassungen an günstigere Bedingungen für Dritte Musterklauseln

Anpassungen an günstigere Bedingungen für Dritte. Die Regelungen in Punkt 17.4.1 sind sinngemäß für den Fall anzuwenden, dass eine Partei, die über beträchtliche Marktmacht verfügt, mit einem Dritten oder einem verbundenen Unternehmen Bedingungen vertraglich vereinbart oder intern bereitstellt, welche günstiger sind als die in diesem Vertrag für die jeweils andere Partei festgelegten Bedingungen und dass solche günstigeren Bedingungen wegen der Verpflichtung zur Gleichbehandlung auch für diese Partei zu gelten haben.

Related to Anpassungen an günstigere Bedingungen für Dritte

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere