Änderungen und Anpassungen Musterklauseln

Änderungen und Anpassungen. Arval kann eine Anpassung der Gebühr gemäß Ziffer 3.1 und des Eigenbehaltes gemäß Ziffer 3.2 jeweils zum Kalenderhalbjahr mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderhalbjahres verlangen; die entsprechenden Anpassungen werden dem Kunden mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er gegenüber Arval spätestens zwei Wochen vor Ablauf des jeweiligen Kalenderhalbjahres schriftlich geltend machen kann. Übt der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nicht aus, so gelten die geänderten und angepassten Gebühren und/ oder Eigenbehalte als genehmigt und werden ab Beginn des folgenden Kalenderhalbjahres von Arval entsprechend berechnet.
Änderungen und Anpassungen. 17.4.1 Anpassungen an Entscheidungen der Regulierungsbehörde
Änderungen und Anpassungen. Die allgemeinen Vermittlungsbedingungen dieses Vertrages können von dem Institut mit zukünftiger Wirkung einseitig geändert und ergänzt werden. Diese Änderungen werden dem/der Anleger/-in schriftlich bekannt gegeben. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Ände- rung auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Änderungen auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Die Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der/die Anleger/-in nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird ihn das Institut bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen und die geänderte(n) Regelung(en) besonders hervorheben. Der Wider- spruch muss durch den/die Anleger/-in innerhalb von sechs Wochen nach Bekannt- gabe der Änderung an das Institut abgesendet werden.
Änderungen und Anpassungen. 1. Während der gesamten Vertragslaufzeit und der hiermit verbundenen Nutzung von FS IT- Service-Systemen kann der Auftraggeber jederzeit Änderungen und Anpassungen vorschlagen. Diese Änderungs- und Anpassungswünsche des Auftraggebers werden jeweils geprüft und der Auftraggeber erhält hierüber eine schriftliche Stellungnahme. 2. Mit der Annahme des jeweiligen Angebotes bezüglich der Änderungen durch den Auftraggeber kommt ein neuer geänderter Vertrag zwischen den Parteien zustande. Die Vergütung hierfür richtet sich sodann nach einer individuellen Vereinbarung bzw. der aktuellen Preisliste. Zur Vereinbarung eines neuen Vertrages werden im Zweifel alle sonstigen Arbeiten nach den bestehenden Verträgen weiter ausgeführt.
Änderungen und Anpassungen. 17.4.1 Anpassungen an Entscheidungen der Regulierungsbehörde Liegt eine rechtskräftige Entscheidung einer Regulierungsbehörde vor, deren Rechtskraft sich zwar nicht unmittelbar auf den gegenständlichen Vertrag und den ISP/VoB-only Vertragspartneren erstreckt, die aber Fragen von vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen, so kann jeder Vertragspartner unter den Bedingungen der Verpflichtung zur Gleichbehandlung eine Anpassung des gegenständlichen Vertrages entsprechend der Entscheidung der Regulierungsbehörde mit gleichem Wirksamkeitszeitpunkt, wie in der betreffenden Entscheidung vorgesehen, verlangen. Kommt über die Anpassung keine Einigung zu Stande, so steht es jedem Vertragspartner frühestens nach dem Verstreichen einer Frist von sechs Wochen frei, die Regulierungbehörde anzurufen. Wird die Entscheidung der Regulierungsbehörde, aufgrund der eine Anpassung erfolgte, durch einen Gerichtshof des öffentlichen Rechts aufgehoben, so wird die Anpassung rückwirkend beseitigt.
Änderungen und Anpassungen. Die Vertragsparteien können diese Nachhaltigkeitsklausel nach Absprache einvernehmlich ändern oder anpassen, um den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts gerecht zu werden
Änderungen und Anpassungen