Anpassungen und Änderungen des Programmangebotes. 1.2.1 Geringfügige Änderungen des Programmangebotes Sky ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebotes berechtigt, die in Rela- tion zum gesamten vereinbarten Programmangebotes unter Berücksichtigung der beiderseitigen Inte- ressen von Sky und des Kunden ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Kunden noch hinzunehmen sind. 1.2.2 Weitere notwendige Anpassungen des Programmangebotes Sky behält sich vor, den vereinbarten Inhalt des Programmangebotes über 1.2.1 hinaus anzupassen, wenn (i) dies auf Grund des Wegfalls von befristeten oder des unverschuldeten Wegfalls im Falle von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Programminhalte (Rechteverluste), oder aus von Sky oder den Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten technischen Gründen (z.B. Wegfall von Ka- beldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an die Verschlüsselung), erforderlich und (ii) dies bei verständiger Würdigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist und
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Anpassungen und Änderungen des Programmangebotes. 1.2.1 1.1.2.1 Geringfügige Änderungen des Programmangebotes Sky ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebotes berechtigt, die in Rela- tion Relation zum gesamten vereinbarten Programmangebotes Programmangebot unter Berücksichtigung der beiderseitigen Inte- ressen Interessen von Sky und des Kunden ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Kunden noch hinzunehmen sind.
1.2.2 1.1.2.2 Weitere notwendige Anpassungen des Programmangebotes Sky behält sich vor, den vereinbarten Inhalt des Programmangebotes über 1.2.1 1.1.2.1 hinaus anzupassen, wenn (i) dies auf Grund des Wegfalls von befristeten oder des unverschuldeten Wegfalls im Falle von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Programminhalte Programmin- halte (Rechteverluste), oder aus von Sky oder den Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten technischen Gründen (z.B. Wegfall von Ka- beldurchleitungsrechtenKabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen Anforde- rungen an die Verschlüsselung), erforderlich und (ii) dies bei verständiger Würdigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist undund (iii) der Gesamtcharakter des Programmangebots erhalten bleibt, weil Sky dem Kunden weiterhin im wesentlichen gleichwertige („vergleichbare“) Inhalte zur Verfügung stellt und (iv) die Anpassungen auf Grund von Umständen notwendig werden, die nach Vertragsschluss eintreten und Sky bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar waren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anpassungen und Änderungen des Programmangebotes. 1.2.1 1.1.2.1 Geringfügige Änderungen des Programmangebotes Sky ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebotes berechtigt, die in Rela- tion Relation zum gesamten vereinbarten Programmangebotes unter Berücksichtigung der beiderseitigen Inte- ressen Interessen von Sky und des Kunden ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Kunden noch hinzunehmen sind.
1.2.2 1.1.2.2 Weitere notwendige Anpassungen des Programmangebotes Sky behält sich vor, den vereinbarten Inhalt des Programmangebotes über 1.2.1 1.1.2.1 hinaus anzupassen, wenn (i) dies auf Grund des Wegfalls von befristeten oder des unverschuldeten Wegfalls im Falle von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Programminhalte (Rechteverluste), oder aus von Sky oder den Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten technischen Gründen (z.B. Wegfall von Ka- beldurchleitungsrechtenKabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an die Verschlüsselung), erforderlich und (ii) dies bei verständiger Würdigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist undund (iii) der Gesamtcharakter des Programmangebots erhalten bleibt, weil Sky dem Kunden weiterhin im wesentlichen gleichwertige („vergleichbare“) Inhalte zur Verfügung stellt und (iv) die Anpassungen auf Grund von Umständen notwendig werden, die nach Vertragsschluss eintreten und Sky bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar waren.
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Samples: Abonnementvertrag