Geheimhaltung der Zugangsdaten Musterklauseln

Geheimhaltung der Zugangsdaten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einer mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte resultieren. Unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche und allfälliger sonstigen Ansprüche des Service Providers haftet der Kunde für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowie für alle sonstigen Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, mit Ausnahme von Mehrwertdiensten und sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom Service Provider zu vertreten ist.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. Die Gesellschaft ist zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet, um sichere Übertragungs-/Zugangswege gewährleisten zu können. Die Ge- sellschaft wird diese Verpflichtung auch bei den von ihr für den Overview- Zugang benannten Personen sowie bei ihren Arbeitnehmern für den Arbeit- nehmer-Zugang sicherstellen. • Die Gesellschaft wird Zugangsdaten bzw. Änderungen von Zugangsdaten dergestalt geheim halten, so dass eine Kenntnisnahme durch Dritte nicht möglich ist. Die Gesellschaft wird diese Verpflichtung bei ihren Arbeitneh- mern ebenfalls sicherstellen.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. Vor jeder Nutzung ist die Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts durch den Kunden erforder- lich (Login-Daten). Das Passwort ist unbedingt geheim zu halten. Eine Weitergabe des Passworts an Minderjährige und Dritte ist verboten. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, das Passworts in re- gelmäßigen Abständen unter dem Menüpunkt „Login“ zu ändern. Der Kunde darf seine Login-Daten ausschließlich zu seinem Haushalt gehörenden volljährigen Personen zur Verfügung stellen.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. Vor jeder Nutzung ist die Eingabe der Sky Nutzernummer oder E-Mail-Adresse und eines Zugangs-PINs (Sky PIN) oder Passworts durch den Nutzer erforder- lich (Login-Daten). Alternativ kann die Funktion „Rember me“ aktiviert werden. Die Sky PIN und das Passwort sind unbedingt geheim zu halten. Eine Weiter- gabe der Sky PIN bzw. des Passworts an Minderjährige und Dritte ist verbo- ten. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Sky PIN bzw. das Passwort in regelmäßigen Abständen unter dem Menüpunkt „Login“ auf xxxxx.xx zu ändern. Der Nutzer darf seine Login-Daten ausschließlich zu seinem Haushalt gehörenden volljährigen Personen zur Verfügung stellen.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. Xxxxx Xxxxx/Kursteilnehmer ist verpflichtet, seine besonderen Zugangsdaten (z.B. Passwörter für Downloads, Software oder Benutzerprofile) zur individuellen Nutzung der verfügbaren Online- bzw. E- Mailkursangebote geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. 4.6.1 Der Zugang erfolgt individuell und gesichert durch den Benutzernamen (E-Mail-Adresse (Zugangsdaten). Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich sein persönlicher Benutzername und sein Passwort sicherstellen, dass nur er Zugang zur App hat. Der registrierte Xxxxxx verpflichtet sich daher zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und sorgt dafür, dass diese Dritten nicht zugänglich sind. Er hat den Benutzernamen und das Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen und im Falle eines Unternehmens die damit befassten Mitarbeiter gleichfalls zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Bei freiwilliger Weitergabe der Zugangsdaten des Nutzers an Personen seiner Einflusssphäre hat er den/die Dritten zur Einhaltung dieser AGBs zu verpflichten. Der Nutzer ist ausschließlich und allein dafür verantwortlich, dass seine Zugangsdaten vertraulich behandelt werden. 4.6.2 Über eine festgestellte oder vermutete unautorisierte Nutzung seines Benutzerkontos hat der Nutzer MUB unverzüglich zu benachrichtigen. 4.6.3 Der Nutzer ist für alle Handlungen verantwortlich, die in der App unter seinem Benutzeraccount vorgenommen werden, mit Ausnahme bei unverschuldetem Missbrauch durch Dritte. Haben unbefugte Dritte von Benutzername und Passwort Kenntnis erlangt oder besteht dieser Verdacht, hat der Nutzer diesen Umstand MUB umgehend mitzuteilen, um eine Sperre des Benutzeraccounts veranlassen zu können.
Geheimhaltung der Zugangsdaten. Die Zugangsdaten müssen geheim gehalten werden und dürfen nicht an Dritte, außer an vom Verfüger autorisierte Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden.

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  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Geheimhaltung 10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle wechselseitig erhaltenen Informationen als „vertrauliche Informationen“ streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich aufgrund und nach Maßgabe des Auftrags einzusetzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. 10.2 Wir werden die vertraulichen Informationen des Auftraggebers für keine anderen Zwecke als die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat einer solch anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt. Ziffer 10.7 bleibt hiervon unberührt. 10.3 Die Parteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur an solche Mitarbeiter und Bevollmächtigte weitergeben, für die die Offenbarung oder der Zugang zu den vertraulichen Informationen für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlich ist, und die entsprechend, soweit arbeitsrechtlich zulässig, zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 10.4 Die Wahrung der Verschwiegenheit gilt über die Dauer der Beauftragung hinaus. 10.5 Ausgenommen von den Geheimhaltungspflichten gemäß dieser Ziff. 10 sind Kenntnisse und Informationen, a) die zur Zeit ihrer Mitteilung an die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei bereits offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik waren oder die dieser Partei ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren; b) die von dieser Partei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selber gewonnen wurden; c) die nachträglich offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik werden, ohne dass die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei hieran ein Verschulden trifft; d) die der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei von einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden; e) bezüglich derer die Partei, von der die vertraulichen Informationen stammen, einer Weitergabe, Offenbarung oder Zugänglichmachung an Dritte zugestimmt hat. 10.6 Eine Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß dieser Ziff. 10 besteht auch nicht in den folgenden Fällen: a) Die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei wird gerichtlich oder behördlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgefordert oder ist dazu gesetzlich verpflichtet. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung wird sie (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) die andere Partei vorab informieren, damit dieser die Möglichkeit gegeben ist, gegen die gerichtliche oder behördliche Anordnung rechtliche Schritte einzulegen. b) Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass durch ein Produkt, für das wir im Auftrag des Auftraggebers Leistungen erbracht haben, Personen- und Sachschäden verursacht werden könnten. c) Gegenüber Prüfstellen, sofern dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht. d) Wenn in diesen Geschäftsbedingungen geregelt oder anderweitig vereinbart ist, dass keine Geheimhaltungsverpflichtung besteht. 10.7 Wir sind befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes in anonymisierter Form für wissenschaftliche oder statistische Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen, sofern keine legitimen, uns bekannten Interessen des Auftraggebers dem entgegenstehen.