Anrechnung. 1. Bei Teil- zahlung
Anrechnung. Auf die Stipendienleistungen werden angerechnet: ▪ Einnahmen aus Erwerbstätigkeit (darunter fallen alle Einkünfte im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 19 EStG) ▪ pauschale Zuwendungen zum Lebensunterhalt und geldwerte Vorteile (z.B. kostenlose Wohnung, Beiträge zu Betriebskrankenkasse u.ä.) vom gastgeben- den Institut oder von anderen Förderorganisationen ▪ Übergangsgelder im Rahmen des BBesG ▪ Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz - BEEG).
Anrechnung. Auf die Stipendienleistungen werden insbesondere angerechnet: ▪ Einnahmen aus Erwerbstätigkeit (darunter fallen alle Einkünfte im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 19 EStG), ▪ pauschale Zuwendungen zum Lebensunterhalt und geldwerte Vorteile vom xxxx- gebenden Institut oder von anderen Förderorganisationen; eine Anrechnung einer Aufstockung bis zum gesetzlichen/örtlichen Mindestsatz/Grundbetrag, der gilt, um im Gastland tätig werden zu dürfen, erfolgt jedoch nicht, ▪ kostenlose Wohnung, Übernahme von zweckgebundenen Sozialversicherungs- beiträgen wie u.a. Krankenversicherungsbeiträge, Einzahlung in Rentenfonds er- folgt im Wege einer Einzelfallprüfung ggf. unter Berücksichtigung des Freibetrages für Nebentätigkeiten, ▪ Bruttoeinnahmen werden bis zu einem Betrag von 600.- EUR monatlich nicht auf die Stipendienzahlung angerechnet, ▪ Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz – BEEG); Elterngeldzahlungen an den Partner bzw. die Partnerin erfahren keine Anrechnung. Die Annahme eines wissenschaftlichen Preises/Preisgeldes innerhalb der Stipendien- laufzeit stellt keine Nebeneinnahme dar und wird nicht angerechnet. Ehrenamtliche Ne- bentätigkeiten sind zulässig.
Anrechnung. Soweit der Reisende gegen Select Holidays Ansprüche auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung hat, muss er sich Zahlungen Dritter, die auf demselben Ereignis beruhen, anrechnen lassen. Dies gilt insbesondere bei Entschädigungs- zahlungen oder Ausgleichszahlungen aus nachfolgenden gesetzlichen Bestim- mungen: Ausgleichsansprüche gegen die Fluggesellschaft nach EG-VO 261/2004, Ausgleichsansprüche als Fahrgast gegen das Eisenbahnunternehmen nach EG-VO 1371/2007, Ausgleichs- oder Entschä- digungsansprüche gegen Beförderer auf See nach EG-VO 392/2009, Entschä- digungsansprüche aus Fahrgast-rechten im See- oder Binnenschiff-fahrtsverkehr nach EG-VO 2006/2004 und EU - VO 1177/2010, Entschädigungsansprüche als Fahrgast nach im Kraftomnibusverkehr nach EU – VO 181/2011 und EG-VO 2006/2004. Hat der Reisende bereits von SELECT HOLIDAYS entsprechende Zahlungen erhalten, so sind diese auf weitere Entschädigungsleistungen oder Aus- gleichszahlungen Dritter anzurechnen, sofern sie auf demselben Ereignis beruhen. Bei Gepäckverlust, Gepäcksbeschädigung oder Gepäckverspätung im Flugverkehr ist der Reisende verpflichtet, selbst unver- züglich vor Ort dies mittels entsprechender Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; sowohl die Fluggesellschaft als auch SELECT HOLIDAYS kann die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäcksbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist gegenüber Select Holidays oder der örtlichen Reiseleitung der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung vom Reisegepäck anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht davon, den Schaden gegenüber der Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen anzuzeigen.
Anrechnung. 1. Bei Teilzah- lung Ist die vertragsmässige Frist verlängert worden, so beginnt die neue Frist, sofern sich aus dem Vertrage nicht etwas anderes ergibt, am er- sten Tage nach Ablauf der alten Frist.
Anrechnung. Eine Anrechnung der vorstehend vereinbarten Vergütung auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine dort vereinbarte Vergütung findet nicht statt.
Anrechnung. Der Versicherungsschutz aus anderweitig bestehenden privaten Versicherungsverträgen geht dem Versi- cherungsschutz aus diesem Vertrag vor. Dies berücksichtigen wir durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt das, was in Ihrem Versicherungsschein doku- mentiert ist.
Anrechnung. Die Leistungen nach dieser Vereinbarung werden unabhängig von etwa schon bestehenden oder künftigen Versorgungszusagen versprochen. Rechte, Anwartschaften und Unverfallbarkeitsfristen aus verschiedenen Versorgungsversprechen sind voneinander unabhängig. Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers Datum, Unterschrift des Mitarbeiters
Anrechnung. Im Falle des Übergangs eines außergerichtlichen Streitfalls in ein gerichtliches Verfahren, erfolgt eine Anrechnung der bereits entrichteten Gebühren auf die nach dem RVG anfallenden Gebühren für die Vertretung in dem gerichtlichen Verfahren. Die Höhe der Anrechnung bestimmt sich nach dem RVG in der zum Zeitpunkt des Übergangs des Verfahrens gültigen Fassung. Ort / Datum - Mandant - - Rechtsanwalt -
Anrechnung. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass folgende Entgelterhöhungen in vol- ler Höhe auf die persönliche Zulage angerechnet werden (§ 3 Abs. 4 DigiTV): ● Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD, ● Stufenaufstiege nach § 16 (Bund) TVöD, ● Maßnahmen nach §§ 8, 9 TVÜ-Bund und ● persönliche Zulagen nach § 14 TVöD und §§ 10, 18 TVÜ-Bund (für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf diese Zulagen besteht). Die Kürzungsregelung zur Dynamisierung (s. vorstehender Absatz) bleibt hiervon unberührt.