Common use of Anreise Clause in Contracts

Anreise. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der Charterer und seine Crew sind sich bewußt, dass sie ein Gerät zur Ausübung des Bootssportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

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Samples: watersport.at, trend-travel-yachting.com

Anreise. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines CrewmitgliedesCrewmitglieds, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der Charterer und seine Crew sind sich bewußtbewusst, dass sie ein Gerät Fahrzeug zur Ausübung des Bootssportes Segelsports mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze Gesetzte und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

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Samples: www.isoletta-sail.com

Anreise. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der Charterer und seine Crew sind sich bewußt, dass daß sie ein Gerät zur Ausübung des Bootssportes Segel- oder Motorbootsportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

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Samples: sailinghappyhour.eu

Anreise. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf KostenrückerstattungKostenrückerstattung oder Preisminderung. Der Charterer und seine Crew sind erklären sich bewußtbewusst zu sein, dass sie ein Gerät zur Ausübung des Bootssportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

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Samples: www.voev.at

Anreise. Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der Charterer und seine Crew sind sich bewußtbewusst, dass sie ein Gerät zur Ausübung des Bootssportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

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Samples: www.my-yachting.at