Anschaffung im Inland Musterklauseln

Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapier- sammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand - Girosammel-Depotgutschrift - (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wert- papiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft Trade Republic dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift – (“GS-Gutschrift”). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Trade Republic für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die ebase dem Kunden, sofern die Fondsanteile zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersam- melbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an die- sem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift). Soweit Fondsanteile nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kun- den Alleineigentum an Fondsanteilen verschafft. Diese Fondsanteile verwahrt die ebase für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die ebase dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei dem deutschen Zentralverwahrer (Clearstream Banking Frankfurt) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand, Girosammel-Depotgut- schrift (GS-Gutschrift).
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft Trade Republic dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift – (“GS-Gutschrift”).
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft ebase dem Kunden, sofern die Wertpa- piere zur Girosammelverwahrung bei dem deutschen Zentralverwahrer (Clear- stream Banking Frankfurt) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbe- stand, Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift).
Anschaffung im Inland. Die ING haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungs- geschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die ING bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung.
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand - Girosammel-Depotgutschrift - (GS- Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung). Die Bank übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Rechtsmängel oder Fehler an den Wertpapieren oder den zugrunde liegenden Globalurkunden, es sei denn, die Bank hat den Rechtsmangel oder Fehler verschuldet oder trotz positiver Kenntnis vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die ING dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapier- sammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gut- schrift). Wertpapiere, die nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, schafft die ING für den Kunden nicht an. Die Verwahrung von Wert- papieren in Streifbandverwahrung ist ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn der Kunde die Wertpapiere auf sein Direkt-Depot über- tragen lassen will.
Anschaffung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die S Broker AG & Co. KG dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wert- papiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die S Broker AG & Co. KG für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).