Anschaltung an einen Übergabepunkt Musterklauseln

Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der Serviceart VoB-only erfolgt mittels A1-Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP-VoB-only Vertragspartner) in der - Anlage B zur Beilage 4 (Anhang 8) „TECHNISCHES BEIBLATT (VoB-Option)“ genannten Parameter. Zur Gewährleistung der priorisierten Trafficübergabe ist es unbedingt notwendig, dass sich die in der Anlage B zur Beilage 4 „TECHNISCHES BEIBLATT (VoB-Option)“ genannten Parameter von den in Anlage A zu Beilage 4 „TECHNISCHES BEIBLATT [xDSL Servicearten]“ genannten Parameter unterscheiden. Dazu ist es erforderlich, für die Anschaltung an einen Übergabepunkt getrennte Trägerdienstleistung/VLAN zu verwenden.
Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der oben genannten Option erfolgt mittels Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP/VoB-only Vertragspartner) in der – Anlage B zur Beilage 4 (Anhang 8) „TECHNISCHES BEIBLATT (VoB-Option)“ genannten Parameter. Zur Gewährleistung der priorisierten Trafficübergabe ist es unbedingt notwendig, dass sich die in der Anlage B zur Beilage 4 „TECHNISCHES BEIBLATT (VoB-Option)“ genannten Parameter von den in Anlage A zu Beilage 4 „TECHNISCHES BEIBLATT [xDSL Servicearten]“ genannten Parameter unterscheiden. Dazu ist es erforderlich, für die Anschaltung an einen Übergabepunkt getrennte Trägerdienstleistung/VLAN zu verwenden. Die Serviceart VoB-only umfasst den VoB-Zugang von einem Endkunden in den xDSL- Ausbaugebieten der A1 zu einem Übergabepunkt als komplettes Voice over Broadband - Zubringer Service, welches mit der maximal möglichen Datenübertragungskapazität je VoB-only Profil zu verwenden ist. Die Bereitstellung von VoB-only erfolgt in den Versorgungsgebieten aller Hauptverteiler und wird vorbehaltlich der technischen und betrieblichen Verfügbarkeit im Einzelfall realisiert. A1 sorgt bei der Planung und dem Design von VoB-only (sowohl bei der "regionalen Variante" als auch bei der "österreichweiten Variante") dafür, dass die, mittels VoB-only transferierten IP-Pakete, im Netz von A1 priorisiert behandelt werden. VoB-only ist keine Sprachtelefoniedienstleistung der (in Form von POTS/NGV und ISDN), sondern ausschließlich eine IP-Transportdienstleistung für die auf der entsprechend konfigurierten Schnittstelle (Ethernetport) übergebenen priorisierten Daten. Der ISP/VoB-only Vertragspartner verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass über VoB-only nur Sprache oder sprachähnlicher Verkehr (Übergabe analoges Signal) übergeben wird. Eine Verletzung dieser Verpflichtung stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und berechtigt A1 zur außerordentlichen Kündigung der Regelungen zur Serviceart VoB-only gemäß Punkt 17.3.4. des Allgemeinen Teils. Bei den VoB-only Profilen steht keine HSI Basisdienstleistung zur Verfügung. 192/192 kbit/s 2,4 GB 256/256 kbit/s 3,2 GB 384/384 kbit/s 15 GB 512/512 kbit/s 22,5 GB 768/768 kbit/s 30 GB 1024/1024 kbit/s 37,5 GB 2048/2048 kbit/s 55 GB Die angegebenen VoB-only Bandbreiten verstehen sich als Nettobandbreiten auf der Anschlussleitung. Etwaiger Ethernet oder ATM Overhead im Aggregationsnetz von A1 reduziert diese Bandbreiten nicht. Bei Überschreitung des inkludierten Datenv...
Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der oben genannten Servicearten erfolgt mittels Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP/VoB-only Vertragspartner) in Anlage A zu Beilage 4 (Anhang 8) „TECHNISCHES BEIBLATT (xDSL Servicearten)“ genannten Parametern. Diese Services garantieren keine Mindestübertragungskapazität. A1 ist bei der Planung und dem Design der Produkte (sowohl bei der "regionalen Variante" als auch bei der "österreichweiten Variante") von einem durchschnittlichen statistischen Overbooking Faktor von 1:5 für Up- und Downstream ausgegangen. Dieser Planwert liegt auch den vertragsgegenständlichen Services zugrunde.
Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der oben genannten Servicearten erfolgt mittels Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP/VoB-only Vertragspartner) in Anlage A zu Beilage 4 (Anhang 8) „TECHNISCHES BEIBLATT (xDSL Servicearten)“ genannten Parameter.
Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der oben genannten Servicearten erfolgt mittels Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP/VoB-only Vertragspartner) in Anlage A zu Beilage 4 (Anhang 8) „TECHNISCHES BEIBLATT (xDSL Servicearten)“ genannten Parametern. Anhang 2a Servicearten Residential Hybrid Die nachfolgend in diesem Anhang angeführten Servicearten Residential Hybrid sowie alle angeführten Profile sind nur mehr befristet bis einschließlich 30. Juni 2018 bestellbar. Neubestellungen in jeglicher Form (u.a auch Providerwechsel) sowie Produktwechsel innerhalb und auf die Servicearten Residential Hybrid sind ab 01.April 2018 nicht mehr möglich.
Anschaltung an einen Übergabepunkt. Die Trafficübergabe der oben genannten Servicearten Residential Hybrid erfolgt mittels Trägerdienstleistung auf Basis der (durch den ISP/VoB-only Vertragspartner) in Anlage C zu Beilage 4 (Anhang 8) –Technisches Beiblatt betreffend den hybriden breitbandigen Internetzugang - genannten Parametern. Anhang 3 Servicearten Business

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.