Common use of Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Clause in Contracts

Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen. Sofern Sprinkleranlagen oder sonstige ortsfeste automatische Löschanlagen in Objekten mit BMA installiert sind, sind folgende Regelungen zu beachten: 7.1 Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der FIZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch die VdS-Richtlinie 2092: “Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau”. - Bei selbsttätigen Löschanlagen ist je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie vorzusehen. Der Löschbereich ist in der Feuerwehr-Laufkarte blau hervorzuheben. Der Weg zur Sprinklerzentrale ist in einer separaten Feuerwehr-Laufkarte einzutragen. - Die Feuerwehr fordert für jede Alarmventilstation eine eigene wassergetriebenen Alarmglocke im Freien an der Außenwand. Ein Ersatz der wassergetriebenen Alarmeinrichtungen durch Hupen ist aus einsatztaktischen Gründen im Schwarzwald- Baar-Kreis nicht erlaubt. 7.2 Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. B. Kohlendioxid-Löschanlagen) müssen an die BMZ angeschaltet werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz (Schutz einzelner Geräte oder Techniken) dienen. - Die Anschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage am FIZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches angezeigt wird. - Der erstauslösende Melder einer Löschanlage muss am FIZ, mindestens aber am Zugang zum Löschbereich, angezeigt werden. - Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldergruppen (x. Xxxxxx 8 dieser Anschlussbedingungen).

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Samples: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen

Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen. Sofern Sprinkleranlagen oder sonstige ortsfeste automatische Löschanlagen in Objekten mit BMA installiert sind, sind folgende Regelungen zu beachten: 7.1 a) Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der FIZ BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- Xxxxx-bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch die VdS-Richtlinie 2092: “Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau”. - Bei selbsttätigen Löschanlagen ist je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie vorzusehenFür die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx-bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldergruppen (x. Xxxxxx 7 dieser Anschlussbedingungen). Der Löschbereich ist in Laufweg von der Feuerwehr-Laufkarte blau hervorzuheben. Der Weg BMZ zur Sprinklerzentrale ist auszuschildern. Die Sprinkleranlage ist in einer separaten Feuerwehr-Meldergruppen von höchstens 2000 m² je Ebene zu unterteilen, sodass eine Zuordnung des jeweiligen Schadensbereiches über die Brandmeldeanlage erfolgen kann. Je Strömungsmelder der Sprinklergruppe ist ein Brandmelderlageplan/Laufkarte einzutragenzu hinterlegen. - Die Feuerwehr fordert für jede Alarmventilstation eine eigene wassergetriebenen Alarmglocke im Freien Meldebereiche von Sprinkleranlagen, die an der Außenwand. Ein Ersatz der wassergetriebenen Alarmeinrichtungen durch Hupen ist aus einsatztaktischen Gründen im Schwarzwald- Baar-Kreis BMZ angezeigt werden, dürfen sich nicht erlaubtüber mehrere Ebenen erstrecken. 7.2 b) Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. B. Kohlendioxid-Löschanlagen) müssen an die BMZ angeschaltet werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz (Schutz einzelner Geräte oder Techniken) dienen. - Die Anschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage am FIZ an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- Xxxxx-bzw. Meldebereiches angezeigt wird. - Der erstauslösende Melder einer Löschanlage muss am FIZ, an der BMZ mindestens aber am Zugang zum Löschbereich, Löschbereich angezeigt werden. - Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- Xxxxx-bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldergruppen (x. Xxxxxx 8 7 dieser Anschlussbedingungen).

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Samples: Anschlussbedingungen Für Die Einrichtung Von Brandmeldeanlagen