Sprinkleranlagen Musterklauseln

Sprinkleranlagen. Gaseinrichtungen in mobilen Fahrzeugen und Anlagen (Camping-Fahrzeugen, Booten)
Sprinkleranlagen. Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Jeder zweite Spartenkanal ist mit einer Sprinkler- grundleitung zur Standversorgung versehen. (Hinsichtlich Sprinkleranlagen bei Standabdeckungen siehe Punkt 4.4.2. bzw. 4.9.2.)
Sprinkleranlagen. Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch die VdS - Richtlinie 2092: “Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau. Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebe- reiche gelten die Festlegungen wie für Meldergruppen (x. Xxxxxx 8 dieser An- schlußdingungen). Der Laufweg von der BMZ zur Sprinklerzentrale ist auszuschildern.
Sprinkleranlagen. Beim Einbau und Anschluss von Sprinkleranlagen ist nach DIN 14489 zu verfahren. Bei Sprinkleranlagen (nass, trocken, trockenschnell, tandem oder vorgesteuerte Anlagen) ist je Sprinklergruppe eine Meldergruppe vorzusehen. Erstreckt sich die Sprinklergruppe über mehrere Geschosse, sind für jedes Geschoss Strömungs- wächter (Strömungsmelder) einzubauen. Strömungswächter lösen Meldergruppen aus. Die Übertragungseinrichtung ÜE darf durch Strömungswächter nicht ausgelöst werden. Die Sprinklergruppen sind entsprechend zu kennzeichnen: Melderliniennummer, Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichnummer und Wirkbereich z.B. Linie 3 Sprinklergruppe Verkauf/Erdgeschoss Der Weg von der Anlaufstelle der Feuerwehr bis zur Sprinklerzentrale ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu beschildern.
Sprinkleranlagen. 6.1.1 Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil mindestens eine separate Meldelinie zur BMZ vorzusehen und mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebe- reiches anzuzeigen. Die VdS -Richtlinie 2092: “Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau” ist zu beachten. 6.1.2 Der Überwachungsbereich einer Melderlinie ist auf die Geschoßebene oder den jeweiligen Brandsabschnitt zu begrenzen. Eine Überwachungsfläche von 2000 m² darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Für jede Linie ist eine Feuerwehrlaufkarte zu erstellen. 6.1.3 Für die Vorhaltung und Ausführung von Lageplänen und Feuerwehrlaufkarten zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche, gelten die Festlegungen aus Ziffer 6.1.4 Werden in einzelnen Strängen einer Sprinklergruppe zusätzliche Strömungs- wächter installiert, so sind diese an der FIZ als separate Linien anzuzeigen.
Sprinkleranlagen. Bzgl. Sprinkleranlagen gelten folgende Forderungen: • Strömungswächter müssen am FAT einzeln identifizierbar sein. • Strömungswächter dürfen die Übertragungseinrichtung der BMA auslösen, es müssen technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen umgesetzt werden! • Je Sprinklerbereich und/oder Strömungswächter ist eine Fw-Laufkarte vorzuse- hen. Der Standort der Sprinklerzentrale ist im vereinfachten Gebäudegrundriss (mit Geschossangabe), die Geschoss-Absperrschieber (z. B.: SPUZ) im Detail- ausschnitt darzustellen. • Es ist eine entsprechende Fw-Laufkarte die nur den Weg zur Sprinkler(-un- ter)zentrale zeigt, zu erstellen und als Deckblatt in jeden Fw-Laufkarten-Kasten einzufügen. Die Fw-Laufkarten haben einen blauen Reiter mit der Kennzeich- nung „SPZ“. • Das Auslösen der Sprinkleranlage muss unabhängig von der BMA akustisch über eine Sprinklerglocke angezeigt werden. Die Lage der Sprinklerglocke ist mit der Feuerwehr abzustimmen. • Die Sprinklerglocke ist abschaltbar auszuführen. Ist dies elektrisch nicht darstell- bar, kann hierzu bspw. ein Kugelhahn in der Leitung zur Sprinklerglocke vorge- sehen werden. Die Abschalteinrichtung ist eindeutig nach DIN 4066 zu kenn- zeichnen. • In der Sprinklerzentrale und in unmittelbarer Nähe zur FIZ ist ein gut sicht- barer Übersichtsplan anzubringen, auf dem die geschützten Flächen der jeweiligen Gruppe farblich dargestellt sind. Die Sprinklergruppenventile sind mit Sprinklergruppennummer und den geschützten Flächen nach entsprechend farblich zu kennzeichnen.
Sprinkleranlagen. CO 2 – Löschanlagen, sowie sonstige Löschanlagen
Sprinkleranlagen. Sprinkleranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN / VdS) zu errich- ten und zu unterhalten. Für jede Sprinklergruppe bzw. für jeden Strömungswächter ist eine separate Melde- gruppe in der Brandmeldezentrale vorzusehen. Meldegruppen für Strömungswächter müssen über die Brandmeldezentrale die Über- tragungseinrichtung auslösen. In jede Primärleitung der Sprinklergruppen ist ein Prüfmelder einzubauen. Nach einer Auslösung der Sprinkleranlage ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr, die An- lage in einen funktionsfähigen Betriebszustand zu bringen.
Sprinkleranlagen. Bei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe/Strömungswächter eine Meldergruppe vorzusehen. Erstreckt sich die Sprinklergruppe über mehrere Geschosse oder über größere Bereiche, sind für jedes Geschoss Strömungswächter zur Selektierung einzubauen. Bei Sprinkleranlagen mit Etagen- Absperrschiebern sind diese zusätzlich mit einem grafischen Symbol auf der Laufkarte und ggf. dem FAT darzustellen. Die Auslösung der Sprinkleranlage ist als separate Meldergruppe am FAT anzuzeigen. Für diese Meldergruppe ist eine Laufkarte (blauer Reiter) mit dem Einsatzweg zur Sprinklerzentrale anzufertigen. Für jeden Überwachungsbereich Sprinklergruppe bzw. eines Strömungswächters ist eine eigene Laufkarte, blauer Reiter mit entsprechender Kennzeichnung, vorzuhalten. Sprinklergruppen, deren Überwachungsbereiche durch Strömungswächter unterteilt sind, müssen so aufgeführt sein, dass alle Bereiche durch Strömungswächter lückenlos angezeigt werden. Bei der Errichtung anderer ortsfester Brandbekämpfungsanlagen, wie Sprühwasserlöschanlagen, Wassernebel-Löschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen, Inertgas- Löschanlagen, Chemischen Löschanlagen, Pulverlöschanlagen, sonstige Löschanlagen sind die vorgenannten Punkte sinngemäß anzuwenden.
Sprinkleranlagen. Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMA vorzusehen und an der FIZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe auch die VdS-Richtlinie 2092: "Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau". Für die Vorhaltung von Feuerwehr- Laufkarten zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereich gelten die Festlegungen wie für Meldegruppen (s. Ziff. 12.1). Der Laufweg von der Feuerwehranlaufstelle zur Sprinkleranlage ist auszuschildern. Es ist eine separate Laufkarte zur Sprinklerzentrale vorzuhalten. Diese wird mit der Gruppe „000“ gekennzeichnet Die Sprinkleranlage ist in Meldergruppen von höchstens 2000 m2 je Ebene zu unterteilen, so dass eine schnelle Zuordnung des jeweiligen Schadensbereiches über die Brandmeldeanlage erfolgen kann. Je Strömungsmelder/Sprinklergruppe ist ein Brandmelder-Lageplan /Laufkarte zu hinterlegen. Meldebereiche von Sprinkleranlagen dürfen nicht über mehrere Ebenen an der FIZ angezeigt werden.