Sprinkleranlagen. 6. Gaseinrichtungen in mobilen Fahrzeugen und Anlagen (Camping-Fahrzeugen, Booten)
Sprinkleranlagen. Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Jeder zweite Spartenkanal ist mit einer Sprinkler- grundleitung zur Standversorgung versehen. (Hinsichtlich Sprinkleranlagen bei Standabdeckungen siehe Punkt 4.4.2. bzw. 4.9.2.)
Sprinkleranlagen. Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmsignal eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch die VdS – Richtlinie 2092 „Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“. Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldergruppe (siehe Ziffer 7 dieser Aufschaltbedingung). Der Laufweg von der BMZ zur Sprinklerzentrale ist möglichst auszuschildern.
Sprinkleranlagen. Beim Einbau und Anschluss von Sprinkleranlagen ist nach DIN 14489 zu verfahren. Bei Sprinkleranlagen (nass, trocken, trockenschnell, tandem oder vorgesteuerte Anlagen) ist je Sprinklergruppe eine Meldergruppe vorzusehen. Erstreckt sich die Sprinklergruppe über mehrere Geschosse, sind für jedes Geschoss Strömungs- wächter (Strömungsmelder) einzubauen. Strömungswächter lösen Meldergruppen aus. Die Übertragungseinrichtung ÜE darf durch Strömungswächter nicht ausgelöst werden. Die Sprinklergruppen sind entsprechend zu kennzeichnen: Melderliniennummer, Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichnummer und Wirkbereich z.B. Linie 3 Sprinklergruppe Verkauf/Erdgeschoss Der Weg von der Anlaufstelle der Feuerwehr bis zur Sprinklerzentrale ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu beschildern. CO2 – Löschanlagen können über BMA gesteuert werden, wenn in der BMZ dafür geeignete Auslöseeinheiten zum Ansteuern von Löschanlagen vorhanden sind. Die DIN VDE 0833 Vorschriften gelten entsprechend.
Sprinkleranlagen. 6.1.1 Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil mindestens eine separate Meldelinie zur BMZ vorzusehen und mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebe- reiches anzuzeigen. Die VdS -Richtlinie 2092: “Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau” ist zu beachten.
Sprinkleranlagen. Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ / FIZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu die VdS-Richtlinie 2092 Zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldegruppen. Der Weg von der BMZ zur Sprinkleranlage ist auszuschildern und auf einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen. Sonstige Löschanlagen Sonstige ortsfeste Löschanlagen sind an die BMZ anzuschalten. Die Anschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches angezeigt wird. Zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldegruppen. 7 - Pro Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte DIN A3 laminiert mit festangebrachten Reitern zur Kennung der Meldergruppe gut sichtbar und stets griffbereit an der BMZ bzw. FIZ zu hinterlegen. Die Pläne sind auf der Basis von Grundrissplänen doppelseitig zu erstellen und müssen darüber hinaus mindestens enthalten: - Brandmelderzentrale bzw.Feuerwehrinformationszentrale - Standort - Laufweg als grüne Linie markiert - Lage der Melder - Melderart und Kennzeichnung - Lage der Meldergruppe rot unterlegt Weitere Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Für das Objekt ist ein Feuerwehrplan auf Grundlage der DIN 14095 zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Die Art und Ausführung ist mit der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die erforderliche Anzahl der Feuerwehrpläne, einschließlich der Exemplare DIN A 3 für die Kreisleitstelle und der Brandschutzdienststelle, ist der -Anlage Stadt- zu entnehmen. Festlegungen hinsichtlich der Alarmorganisation sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Dabei ist auch festzulegen, inwieweit Brandschutzeinrichtungen oder sonstige technische Einrichtungen von der BMZ ganz oder teilweise gesteuert werden sollen und welche Einrichtungen manuell bedient werden müssen und wo diese Bedienstellen angeordnet werden. In Objekten die der PrüfVO NRW unterliegen, sind Brandmeldeanlagen vor der Inbetriebnahme von einem staatlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu bescheinigen. Es ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer anerkannten Fachfirma abzuschließen. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Instandhaltung ist die örtliche Feuerwehr bzw. die Kreisleitstelle e...
Sprinkleranlagen. 8.2 CO 2 – Löschanlagen, sowie sonstige Löschanlagen
Sprinkleranlagen. Sprinkleranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN / VdS) zu errich- ten und zu unterhalten. Für jede Sprinklergruppe bzw. für jeden Strömungswächter ist eine separate Melde- gruppe in der Brandmeldezentrale vorzusehen. Meldegruppen für Strömungswächter müssen über die Brandmeldezentrale die Über- tragungseinrichtung auslösen. In jede Primärleitung der Sprinklergruppen ist ein Prüfmelder einzubauen. Nach einer Auslösung der Sprinkleranlage ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr, die An- lage in einen funktionsfähigen Betriebszustand zu bringen. Für die Aufschaltung auf die Brandmeldezentrale gelten die gleichen Forderungen wie bei Sprinkleranlagen.
Sprinkleranlagen. Die Halle sowie die Nebenräume sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Diese müssen aus brandschutz- und versiche- rungstechnischen Gründen einen Sicherheitsabstand von mehr als 1,00 m zur Standobergrenze haben.
Sprinkleranlagen. Es ist für jeden Löschbereich und für jede Sprinklergruppe eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Er- streckt sich eine Sprinklergruppe über mehr als einen Brandabschnitt oder in einem Brandabschnitt über mehrere Geschosse, sind für jeden Brandabschnitt und jedes Geschoss Strömungswächter einzubauen. Bei Sprinkleranlagen ist der Weg von der BMZ bis zur Sprinklerzentrale durch Hinweisschilder nach DIN 4066 zu kennzeichnen. An jeder Alarmventilstation ist ein Hinweisschild mit: • Sprinklergruppen-Nummer • Meldergruppen-Nummer • Schutzbereich anzubringen. Je Strömungswächter ist eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen. Diese Feuerwehr-Laufkarten sind gemäß Punkt 8 der Aufschaltbedingungen zu erstellen.