Ansparung Musterklauseln

Ansparung. Bei einem Wertpapier-Sparplan erfolgen die Ansparungen perio- disch zu den von der Bank vorgegebenen bzw. vom Kunden aus- gewählten Termin. Zusätzlich können für Wertpapier-Sparpläne Einmalanlagen geleistet werden. Sollte bis spätestens 2 Bankar- beitstage vor dem Ausführungstermin nicht genügend Deckung oder Sicherheiten für eine Überziehung auf dem Referenzkonto zur Anlage der vereinbarten Sparrate vorhanden sein, ist die Bank berechtigt, diesen Ausführungstermin unberücksichtigt zu lassen. Im Übrigen können Ausführungen auch taggleich erfol- gen. Die Mindestsparrate beträgt grundsätzlich 25 Euro. Die Min- destsumme bei Sonderzahlungen beträgt 25 Euro. Für die Auswahl des Ausführungsortes gelten die Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx einsehen kann. Kommt es beim Kauf/Verkauf von Anteilen bei Aktien, Zertifikaten und ETFs zu Teilausführungen mit unterschiedlichen Kursen, so wird ein Durchschnittspreis gebildet. Die einzelnen Ausführungskurse können beim jeweiligen Betreuungsteam erfragt werden. Fondskäufe/-verkäufe werden auf Basis der von der Kapitalan- lagegesellschaft gestellten Kurse zu einem einheitlichen Preis abgerechnet.
Ansparung. Ab 27. Februar 2017 werden 4,95 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt. Ab 26. Februar 2018 werden 5,65 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt. Ab 29. Februar 2019 werden 6,25 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt.
Ansparung. Ab 27. Februar 2017 werden 4,90 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt. Ab 26. Februar 2018 werden 5,60 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt. Ab 25. Februar 2019 werden 6,20 % des urlaubsberechtigenden Lohns des Mitarbeiters für das Wahlfreiheitsmodell zur Verfügung gestellt. Während krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von bis zu 6 Monaten, während des tarifvertraglich festgelegten Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaubs (bzw. Elternurlaubs) und während einer Weiterbildung mit Lohnfortzahlung wird Wahlfreiheit angespart, sodass die Ansparung 37 Stunden pro Jahr bei einer Bezahlung von 120,- DKK pro Stunde ent- spricht.
Ansparung. Die erworbenen Anteile/Stücke und ggf. Bruchteile von Anteilen/Stücken der ansparplanfähigen Anlage werden dem Depot des Kunden gutgeschrieben. Die abgerechneten Anteile/Stücke werden bis zu drei Dezimalstellen errechnet und kaufmännisch gerundet. Sollte der Kunde einer generellen Einverständniserklärung hinsichtlich der außerbörslichen Ausführung von Aufträgen über Finanzinstrumenten widersprochen haben, so stimmt er mit Abschluss eines Wertpapier- Sparplans explizit zu, dass die im Rahmen dieses Sparplans erworbenen Anteile/Stücke, insbesondere etwaige Bruchteile, außerbörslich ausgeführt werden können. Diese Zustimmung bezieht sich nicht nur auf den Erwerb sondern auch auf den unter Punkt 3.3 aufgeführten Verkauf/Teilverkauf von Anteilen/Stücken
Ansparung. Um den Mitarbeitern die Werktagsfeiertage bezahlen zu können, wird vom Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter ein Betrag zurückgelegt, der 3,5 % des urlaubsberechtigenden Lohns ent- spricht. In diesem Betrag ist das Urlaubsgeld für die Feiertagsvergütung enthalten. Während Krankheits- und Unfallzeiten wird die Feiertagsvergütung nach denselben Regeln angespart, wie sie für die Berechnung des Urlaubsgeldes nach dem Urlaubsgesetz gelten. Sofort nach seiner Einstellung hat der Mitarbeiter Anspruch auf Feiertagsvergütung mit den genannten Abschlagsbeträgen. Falls der Saldo negativ ist, wird das Minus mit der folgenden Feiertagsansparung verrechnet. Ein etwaiges Guthaben des Betriebs kann bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit Lohnguthaben verrechnet werden. Der angesparte Betrag jedes Mitarbeiters wird jedes Jahr zum Ende der Woche 26 abge- rechnet und dann bei der nächsten Lohnauszahlung ausbezahlt. Sofern die Ansparung negativ ist, wird das Defizit dann mit der nächsten Feiertagsanspa- rung verrechnet. Die Abschlagsbeträge sind pro Tag: 23 650,00 DKK 400,00 DKK 24 650,00 DKK 360,00 DKK 400,00 DKK 111 650,00 DKK 400,00 XXX X/X 000,00 XXX 400,00 DKK OM 650,00 DKK KIF 650,00 DKK 400,00 DKK Veredelung 1.000,00 DKK (Weekend-Arb. 2.000,00 DKK) Wenn an einem Werktagsfeiertag gearbeitet wird, hat der Arbeiter neben der tarifmäßigen Bezahlung für Arbeit an solchen Tagen zusätzlich Anspruch auf den Abschlagsbetrag.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.