Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz ...
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz ...
Ansprüche wegen Mängeln. (1) Die Verkäuferin haftet dafür, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und im Übrigen die in der Auftragsbestätigung vor- gesehenen Eigenschaften aufweisen. Vorbehaltlich von den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen oder gesetzlichen Regelungen übernimmt die Verkäuferin keine weiteren ausdrücklichen oder konkluden- ten Garantien, insbesondere nicht für eine Qualität mittlerer Art und Güte, oder für eine Eignung für einen bestimmten Zweck. Garantien werden von der Verkäuferin nur eingeräumt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet worden ist. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser sei- nen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei Produkten mit integrierter Software kommt hinsichtlich der Software ein separater Kaufvertrag zustande. Ein Mangel an dieser Software stellt keinen Mangel an dem übrigen Produkt dar, es sei denn, das übrige Pro- dukt entspricht durch den Mangel an der Software nicht der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Beschaffenheit. Wenn eine solche Be- schaffenheit nicht vereinbart worden ist, stellt ein Mangel an der Software nur dann einen Mangel an dem übrigen Produkt dar, wenn sich das übrige Produkt aufgrund des Softwaremangels nicht für die vertraglich vorausge- setzte oder gewöhnliche Verwendung eignet.
(3) Branchenübliche Abweichungen sind nur dann als Mangel anzusehen, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Angaben der Verkäuferin zum Liefer- und Leistungsgegenstand in ihren Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, soweit sich aus der Auftragsbestä- tigung oder aus dem von beiden Parteien vereinbarten vertraglich vorge- sehenen Zweck nicht etwas anderes ergibt. Geringfügige, unerhebliche Abweichungen gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel.
(4) Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob die bei der Verkäuferin bestellte Ware sich für die von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke eignet. Die nicht geeignete Ware gilt nur dann als mangelhaft, wenn die Verkäuferin dem Käufer die Eignung schriftlich bestätigt hat.
(5) Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn eine solche Zusicherung schriftlich durch die Verkäuferin bestätigt wird.
(6) Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
(7) Werden...
Ansprüche wegen Mängeln. (1) Sind Leistungen mangelhaft, die ACM nach diesem Vertrag erbringt, so wird ACM die Mängel beseitigen. ACM stehen mindestens drei Mängelbeseitigungsversuche zu. Schlagen die Bemühungen von ACM zur Mängelbeseitigung endgültig fehl oder gerät ACM mit der Mängelbeseitigung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx die vertraglich geschuldete Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nachdem dem Auftraggeber die Meldung über die Fertigstellung oder eine Rechnung über die erbrachten Leistungen zugegangen ist. Andere Rechte des Kunden anlässlich von Mängeln der Leistungen von ACM und deren Folgen, insbesondere Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 11. ausgeschlossen.
Ansprüche wegen Mängeln. 1.Angaben in Katalogen, Druckschriften, Werbeschriften und sonstigen all- gemeinen Informationen stellen keine Garantie oder keine Übernahme eines Beschaffungsrisikos dar. 2.Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen ge- setzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die recht- zeitige Absendung der Anzeige. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller diese Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel aus- geschlossen.
Ansprüche wegen Mängeln. 10.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Zeitpunkt der Abnahme nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem in diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern.
10.2 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme. Der Lauf der Frist wird gehemmt, wenn der Kunde einen Mangel innerhalb dieser Frist anzeigt.
10.3 Während des Laufs der Frist wird der Anbieter berechtigte Mängel durch zweifache Nacherfüllung beseitigen und zwar entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Bei leichten Fehlern kann der Anbieter wahlweise eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen und den Mangel mit der Lieferung des nächsten Updates endgültig beseitigen. Das Recht des Kunden zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Vergütung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl und ist dem Kunden ein weiteres Zuwarten unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Daneben kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Ansprüche wegen Mängeln. 5.1 Ansprüche des LN gegen den LG wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt der LG sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln gegen die Lieferfirma aus dem Kaufvertrag über das Leasingobjekt an den LN ab. Soweit der LN Ansprüche gegen die Lieferfirma oder einen Dritten aus eigenem Recht hat (z.B. aufgrund eines Beratungsfehlers der Lieferfirma), ist der LN verpflichtet, vorrangig seine Ansprüche aus eigenem Recht durchzusetzen.
5.2 Soweit Ansprüche und Rechte an den LN gemäß Ziff. 5.1 abgetreten sind, verpflichtet sich dieser, diese Ansprüche und Rechte im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder bei Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) etwaige Zahlungen der Lieferfirma oder Dritter direkt an den LG zu leisten sind.