Mängelansprüche des Bestellers Musterklauseln

Mängelansprüche des Bestellers. 1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Bestellers. 1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Besteller oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Mängelansprüche des Bestellers. 8.1. Für die Rechte des Bestellers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Bestellers. 1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder Sesotec für bestimmte Eigenschaften ausdrücklich eine Garantie oder Beschaffenheitszusage übernimmt. In den Unterlagen und Bedienungsanleitungen angegebene Werte sind unverbindliche Schätzwerte. Die konkret erreichbaren Werte können hiervon abweichen und sind abhängig von der Beschaffenheit der verwendeten Produkte sowie den äußeren Einflüssen und Bedingungen am Standort.
Mängelansprüche des Bestellers. 8.1 Der Besteller hat Purify einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Mängelansprüche des Bestellers. 8.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs.5, 327u BGB), sofern nicht, soweit rechtlich zulässig, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.
Mängelansprüche des Bestellers. 8.1 Die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln verjähren in zwei Jahren ab Auslieferung der Ware oder, soweit eine Abnahme erfor- derlich ist, ab der Abnahme.
Mängelansprüche des Bestellers d. If the realisable value of the securities exceeds our claims by more than 10 %, we will release securities of our choice at the request of the Purchaser.
Mängelansprüche des Bestellers. 7.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Min- derlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Bestellers. 13.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmän- geln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie un- sachgemäßer Montage, mangelhafter Montageanleitung, fehlerhafter Montage – Überwachung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben etwa durch Sonderanknüpfung anwendbare gesetzliche Sondervor- schriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (sog. Lieferantenregress). Auf die ergänzende Geltung der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Montagebedin- gungen des Verbands der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (SWISSMEM) in Fällen der Montage und/oder Montage – Überwachung wird hingewiesen.