Anstellungsvertrag. Jede/r Beschäftigte erhält vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit einen schriftlichen An- stellungsvertrag zusammen mit den für AFP geltenden Tarifverträgen und den für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Betriebsvereinbarungen. Die Bestimmungen dieses Tarifvertrages sind Bestandteile des Anstellungsvertrages. Ergänzungen und Änderungen des Anstellungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Anstellungsvertrag (siehe Anlage) sind mindestens festzulegen: - der Zeitpunkt des Vertragsbeginns, - die Gehaltsgruppe, das Tarifgehalt und etwaige übertarifliche Bezüge (jeweils ausgewiesen als Leistungs-, Funktions-, übertarifliche Zulage), - der Arbeitsort und das konkrete Arbeitsgebiet, - für Redakteure/Redakteurinnen die Zahl der Berufsjahre bei Vertragsbeginn.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Anstellungsvertrag. Jede/r Beschäftigte erhält vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit einen schriftlichen An- stellungsvertrag Anstel- lungsvertrag zusammen mit den für AFP geltenden Tarifverträgen und den für das Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis maßgebenden Betriebsvereinbarungen. Die Bestimmungen dieses Tarifvertrages sind Bestandteile des Anstellungsvertrages. Ergänzungen und Änderungen des Anstellungsvertrages Anstellungs- vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Anstellungsvertrag (siehe Anlage) sind mindestens festzulegen: - der Zeitpunkt des Vertragsbeginns, - die Gehaltsgruppe, das Tarifgehalt und etwaige übertarifliche Bezüge (jeweils ausgewiesen ausgewie- sen als Leistungs-, Funktions-, übertarifliche Zulage), - der Arbeitsort und das konkrete Arbeitsgebiet, - für Redakteure/Redakteurinnen die Zahl der Berufsjahre bei Vertragsbeginn.
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Samples: Manteltarifvertrag
Anstellungsvertrag. Jede/r Beschäftigte erhält vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit einen schriftlichen An- stellungsvertrag Anstellungsvertrag zusammen mit den für AFP geltenden Tarifverträgen und den für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Betriebsvereinbarungen. Die Bestimmungen dieses Tarifvertrages sind Bestandteile des Anstellungsvertrages. Ergänzungen und Änderungen des Anstellungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Anstellungsvertrag (siehe Anlage) sind mindestens festzulegen: - der Zeitpunkt des Vertragsbeginns, - die Gehaltsgruppe, das Tarifgehalt und etwaige übertarifliche Bezüge (jeweils ausgewiesen als Leistungs-, Funktions-, übertarifliche Zulage), - der Arbeitsort und das konkrete Arbeitsgebiet, - für Redakteure/Redakteurinnen die Zahl der Berufsjahre bei Vertragsbeginn.
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