Common use of Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung Clause in Contracts

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.piwetz.shop, www.ewerk-badradkersburg.at, www.stadtwerke-hartberg.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen.

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Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbeizu- schließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung Netznut- zung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten auf- gelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder o- der das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. (1. ) Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung Beurtei- lung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbei- zuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber Netzbe- treiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des NetzkundenNetzkun- den, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat - allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt III.) - die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: ewerkfernitz.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung Netznut- zungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise Nach- weise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Hinsicht- lich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise elektronisch erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung Be- urteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehenein- zugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart ver- einbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich ehest- möglich zu vereinbaren.

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Samples: www.eww.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung Beurtei- lung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber Netz- betreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des NetzkundenNetz- kunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich erforder- lich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden Netzkun- den einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.wasserkraft-soelden.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbei- zuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise elektronisch erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.kwg.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich nach­ träglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung Beurtei- lung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbei- zuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber Netzbe- treiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des NetzkundenNetzkun- den, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise elektronisch erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung Beurtei- lung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbei- zuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung Netznut- zung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber Netzbe- treiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin Ersatz- termin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Punkt Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu übermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at