Antragsgegenstand Musterklauseln

Antragsgegenstand. Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes in Zerbst sind bereits 5 Freiflächenphotovoltaik-Parks mit einer Leistung von ca. 46 MWp, zwei Windparks mit einer Leistung von ca. 45 MW sowie eine Bioraffinerie mit einer Leistung von 700 Nm³/h Biomethan (entspricht ca. 3,5 MW BHKW-Leistung) und damit alle Formen der regenerativen Energieversorgung – in Summe fast 95 MW – installiert. Um den künftigen Ausbau des „Energiepark Zerbst“ voranzutreiben und eine Brücke zur regenerativen Energieversorgung in andere Sektoren der Wirtschaft zu schlagen, wird eine Elektrolyse-Anlage zur Herstellung von „grünen“ Wasserstoff aus regenerativ erzeugtem Strom errichtet. Die Elektrolyse-Anlage (Hauptanlage) befindet sich im vorderen Bereich des Flugplatzes zwischen den bestehenden Photovoltaik- und Windparks. Nach der Ertüchtigung der Zuwegung wird eine regionale Versorgung mittels Wasserstoff- Trailern ermöglicht. Die Elektrolyse-Anlage wird aus einem neu zu errichtenden Windpark (Nebenanlage) mit regenerativ erzeugtem Strom versorgt. Der neue Windpark wird westlich der bestehenden Windkraftanlagen auf den „ehemaligen Riesel-Feldern“ der Stadt Zerbst errichtet. Der dort erzeugte Windstrom wird in einer eigenen Stromtrasse über das Gelände des Flugplatzes zur Verwertung in der Elektrolyse- Anlage transportiert. Überschüssiger Strom wird über eine neu zu errichtende Trasse in das elektrische Netz abgegeben. Damit der erzeugte „grüne“ Wasserstoff einer regionalen Verwertung zugeführt werden kann, wird neben der Elektrolyse-Anlage auch eine Gas-Logistik errichtet. Neben Kompressoren, die den Wasserstoff auf die entsprechenden Druckstufen komprimieren, und einem Wasserstoffspeicher, der zur Glättung von Schwankungen bei der regenerativen Windstromerzeugung dient, sind eine Betankungsanlage u.a. für Wasserstoff-Trailer zur Versorgung von regionalen Abnahmestellen sowie eine Anbindung an das vorhandene Erdgasnetz vorgesehen. Außerdem wird vor Ort mit einem Dispenser auch eine öffentliche Betankung von Brennstoffzellenfahrzeugen ermöglicht. Die für den Energiepark Zerbst als Erweiterung angedachte Elektrolyse-Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff, soll zur besseren Erreichbarkeit für Kraftfahrzeuge im Einfahrtsbereich des Flugplatzes errichtet werden. Um die Elektrolyse-Anlage effizient mit grünem Strom versorgen zu können, werden diese über kurze Stromtrassen mit den regenerativen Stromerzeugeranlagen verbunden. Es werden für die Windstrombereitstellung neue regenerativ...
Antragsgegenstand. Im Industriepark der Stadt Tangermünde befindet sich eine Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus Pflanzenölen (insbesondere Rapsöl und recycelte Pflanzenöle), deren Anla- gengenehmigung nach BlmSchG nach mehr als dreijährigem Nichtbetreiben zwischenzeit- lich erloschen ist. Die ursprüngliche Anlage wurde in Übereinstimmung mit der in die Genehmigung nach BlmSchG vom 07.09.2006 integrierten Baugenehmigung, modifiziert mit einer Baugeneh- migung vom 14.03.2008, errichtet. Zwischenzeitliche bauliche Änderungen sind nicht er- folgt. Die Anlage ist nach der Stilllegung im Bestand konserviert und gesichert worden und befindet sich in einem guten technischen Zustand. Mit Schreiben vom 31.05.2019 beantragte die MD Biowerk GmbH die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Bauliche oder technischen Änderungen sind nicht erforderlich. Die Produktionskapazität wird mit 33 kt/a veranschlagt. Wesentliche Bestandteile der Anlage sind: • Tanklager für Roh- und Hilfsstoffe, für Nebenprodukte und Produkte, einschließlich der notwendigen Füll- und Entleerstellen, • Anlage zur Ölvorbereitung für recycelte Pflanzenöle, • Modul zur Herstellung von Biodiesel (Rapsmethylester und Fettsäuremethylester) mit einer maximalen Jahreskapazität von 33 kt/a, • Waage, Betriebslabor und Sozialeinrichtungen. Gleichzeitig wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BlmSchG für die Erprobung von Anlagenkomponenten des Biodieselanlagemoduls einschließlich der Steu- erung zur Feststellung der Funktionstüchtigkeit beantragt. Mit Schreiben vom 29.01.2020 wurde der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zurückgezogen.
Antragsgegenstand. Die BioChem Leuna GmbH beabsichtigt am Chemiestandort Leuna im Gebäude 3666 eine Anlage zur Herstellung wässriger Harnstofflösungen durch das Lösen von festem Harnstoff in ammoniakhaltigem Wasser zu errichten und zu betreiben. Das ammoniakhaltige Wasser mit einem Gehalt unter 5 % Ammoniak fällt als Abfallprodukt bei verschiedenen Produkti- onsprozessen an und ist als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Die wässrigen Harnstofflösungen, die unter Nutzung von ammoniakhaltigem Wasser herge- stellt werden, finden in Rauchgasreinigungsanlagen zur Entstickung der Abgase Verwen- dung. Zur Cadmiumsulfid- Entfrachtung ist eine Filtration und/ oder Abtrennung mittels eines Flo- ckungsmittels vorgesehen. Das Behandlungsverfahren untergliedert sich in folgende Schritte: • Vorlage des ammoniakhaltigen Wassers im Lösebehälter, • Zugabe und Auflösen von festem Harnstoff unter Xxxxxx, • Einstellung einer definierten Konzentration der Harnstofflösung (je nach Anforde- rung durch den Abnehmer zwischen 25 % und 45 %), • Filtration der Lösung und Überführung in einen Straßentankwagen zum sofortigen Abtransport. Die Anlage verfügt, wie ursprünglich geplant, über keinen Lagerbereich mehr. Geplant ist eine Jahresproduktion von 12.550 t, wofür insgesamt jährlich ca. 8.400 t am- moniakhaltiges Wasser mit 4.000 t Harnstoff behandelt werden sollen. Aus diesem Grund hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 24.02.2011 die immissions- schutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Harnstofflösungen unter Verwendung von gefährlichen und nichtgefährlichen ammoniakhaltigen Wässern beantragt. Mit Schreiben vom 26.10.2012 wurde der Genehmigungsantrag dahingehend geändert, dass für die Herstellung der ammoniakhaltigen Harnstofflösungen nunmehr vorwiegend ammoniakhaltige Wässer verwendet werden, die gefährlichen Abfällen zugeordnet sind. Zudem stand die bestehende Löseanlage im Gebäude 3666, die zur Herstellung der am- moniakhaltigen Harnstofflösungen vorgesehen war, der BioChem Leuna GmbH nicht mehr zur Verfügung. Auch das Versetzen von Ammoniumsulfatlösungen mit Xxxxxxxxx ist nicht mehr Gegenstand des überarbeiteten Antrages.
Antragsgegenstand. Angabe des Antragsstellers, für welche der nachfolgenden Versorgungsebenen eine Ge- nehmigung beantragt wird und Bestätigung, dass die entsprechend vorzuhaltenden Struktur- voraussetzungen erfüllt werden. − 1. Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Hausarzt gem. § 3 Abs. 2 Ankreuzmöglichkeit zur Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen (nach Anlage 1, Nr. 1) erfüllt werden - Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung (Ausnahme Pädiater) unter der Vorhaltung mindestens folgender apparativer Ausstattung: Möglichkeit zur Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards, qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (mindestens Reflexhammer, Stimmgabel und Monofilament) - Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. − 1. Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Facharzt gem. § 3 Abs. 3 Die Teilnahme wird beantragt für Patienten, die bereits dauerhaft vor Einschreibung in das DMP betreut wurden (= Ausnahmefälle aufgrund Patientenwahl) Ankreuzmöglichkeiten zur Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen (nach An- lage 1, Nr. 2) erfüllt werden: Die diabetologische Qualifikation wird durch Teilnahme an der fachärztli- chen Versorgung (Ausnahme Pädiater), die Berechtigung zur Schulung von nicht insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern, den Nachweis diabetes-spezifi- scher Fortbildung (mindestens 15 CME-Fortbildungspunkte) und die Vor- haltung mindestens der nachfolgenden apparativen Ausstattung nachge- wiesen: Möglichkeit zur Blutdruckmessung nach nationalen und internatio- nalen Qualitätsstandards, qualitätskontrollierte Methode zur Blutzucker- messung, Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (mindestens Reflexhammer, Stimmgabel und Monofilament) - Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. − 2. Versorgungsebene: Genehmigung für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgungsebene/ Diabetologische Schwerpunktpraxis gem. § 4 Ankreuzmöglichkeiten zur Art der Teilnahme: - Beantragung der Teilnahme gemäß § 4, die Strukturvoraussetzungen (nach Anlage 2) werden gesondert nachgewiesen - Ergänzend kann die Teilnahme als eine auf die Behandlung des Diabeti- schen Fußes spezialisierte Einrichtung beantragt werden. Die Strukturvo- raussetzungen werden (gemäß Anlage 2) gesondert nachgewiesen.
Antragsgegenstand. Angabe des Antragsstellers, für welche der nachfolgenden Versorgungsebene eine Genehmigung beantragt wird und Bestätigung, dass die entsprechend vorzuhaltenden Strukturvoraussetzungen erfüllt werden.
Antragsgegenstand. Angabe des Antragsstellers, für welche der nachfolgenden Versorgungsebenen eine Geneh- migung beantragt wird und Bestätigung, dass die entsprechend vorzuhaltenden Struktur- voraussetzungen erfüllt werden. − Koordinierende Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Arzt gemäß § 3 Abs. 2 − Ankreuzmöglichkeit zur Beantragung der Teilnahme als DMP-Arzt gemäß § 3 Abs. 2. − Die Strukturvoraussetzungen (nach Anlage 1) werden nachgewiesen. − Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. − Optional: Teilnahme als diabetologisch spezialisierte Einrichtung zur Versorgung des Diabetischen Fußes. Die Strukturvoraussetzungen werden (gemäß Anlage 1) nach- gewiesen. − Optional: Dauerhafte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpentherapie und regelmäßige Betreuung von schwangeren Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Die Strukturvoraussetzungen werden (gemäß Anlage 1) nachgewiesen. − Koordinierende Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Arzt gemäß § 3 Abs. 3 für die Teilnahme von Hausärzten (gemäß § 73 SGB V) und fachärztlich tätigen Inter- nisten in Einzelfällen − Ankreuzmöglichkeit zur Beantragung der Teilnahme als DMP-Arzt nach § 3 Abs. 3. − Die einschlägigen Voraussetzungen (nach Anlage 3) werden gesondert nach- gewiesen. − Koordinierende Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Arzt gemäß § 3 Abs. 4 für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen − Ankreuzmöglichkeit zur Beantragung der Teilnahme als DMP-Arzt gemäß § 3 Abs. 4. − Die Strukturvoraussetzungen (nach Anlage 2) werden nachgewiesen. − Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Antragsgegenstand. Die Antragstellerin beabsichtigt am Chemiestandort Leuna-Werke, Werksteil I eine Anlage zur Herstellung von Polymeren, sogenannten cycloolefinischen Copolymeren (COCs), und von deren Vorprodukt, Norbornen, zu errichten und zu betreiben. Dabei soll der Anlagenteil zur Herstellung von Polymeren eine Jahreskapazität von 33.000 t/a und der Anlagenteil zur Herstellung von Norbornen eine Jahreskapazität von 35.000 t/a besitzen. Die Herstellungs- prozesse beider Zielprodukte sind jeweils chemische Verfahren. Zudem sollen Stoffe, die nach CLP-Verordnung der Gefahrenklasse „akute Toxizität“ Kate- gorie 2 zugeordnet sind, in einer Kapazität von 430 t und Stoffe, die nach CLP-Verordnung der Gefahrenklasse „akute Toxizität“ Kategorie 3 zugeordnet sind, in einer Kapazität von 405 t gelagert werden. Darüber hinaus soll ein Nebenprodukt aus den Herstellprozessen der COCs und des Nor- bornens zur Erzeugung von prozesstechnisch benötigtem Wasserdampf verwendet werden, indem es zusammen mit zugespeistem Erdgas aus dem Werksnetz des Chemiestandortes zur Erzeugung von Wärme und dem Betrieb einer Dampfkesselanlage (hier nicht Antrags- gegenstand) verwendet wird. Die Anlage soll aus folgenden Anlagenteilen (AN) und Betriebseinheiten (BE) bestehen: AN 01 10 Anlage zur Herstellung von Kohlenwasserstoffen (Norbornen) mit einer Kapazität von 33.000 t/a sowie Lagerung eines Stoffes der Stoffgruppe der Diene mit einer Kapazität von 430 t BE 1-1.000 Tanklager Norbornen BE 1-1.100 Eduktversorgung BE 1-1.200 Norbornensynthese BE 1-1.300 Norbornenaufbereitung BE 1-1.400 Norbornendestillation AN 01 20 Anlage zur Herstellung von Polymeren mit einer Kapazität von 35.000 t/a sowie Lagerung des zum Einsatz kommenden Lösungsmittels mit einer Kapazität von 380 t und Schwersieder, Leichtsieder, Kopf- und Sumpfströme Lösungsmittelkolonne mit einer Kapa- zität von insgesamt 25 t BE 2-1.100 Lösungsmittellager BE 2-1.400 Tanklager für Lösungsmittel BE 2-2.100 Edukt-Reinigung BE 2-3.000 Katalysatorherstellung BE 2-3.100 Reaktion BE 2-3.200 Katalysatorabtrennung BE 2-3.300 Lösungsmittelabtrennung BE 2-5.200 Lösungsmittelaufarbeitung BE 2-5.300 Granulat-Auflösung BE 2-9.000 Granulierung BE 2-11.000 Granulat-Versand BE 2-14.000 Nebenaggregate Mit Schreiben vom 26.07.2021 (Posteingang am 27.07.2021) beantragte die TOPAS Advan- ced Polymers GmbH beim Landesverwaltungsamt zunächst die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Herstel- lung von...
Antragsgegenstand. Angabe des Antragsstellers, für welche der nachfolgenden Versorgungsebene eine Genehmi- gung beantragt wird und Bestätigung, dass die entsprechend vorzuhaltenden Strukturvorausset- zungen erfüllt werden. − 1. Versorgungsebene (Zulassung als Hausarzt nach § 73 Abs. 1 a SGB V Genehmi- gung als DMP-Arzt gem. § 3 Abs. 2 (Für die Versorgung von Erwachsenen: Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt oder hausärztlich tätiger Internist; für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ab Vollendung des ersten Lebensjahres: Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt oder hausärztlich tätiger Internist ) → Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 erfüllt werden − 2. Versorgungsebene: Genehmigung als DMP-Arzt gem. § 4 Abs. 2 (Für die Versorgung von Erwachsenen: Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt „Pneumologie“ und/ oder Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“ oder Vertragsarzt mit Nachweis einer mindestens 12-monatigen Zusatzweiterbildung in einer (kinder-)pneumologisch ausgerichteten stationären Abteilung eines Krankenhauses/ Pra- xis mit Weiterbildungsermächtigung oder vergleichbare Abteilung/ Praxis; für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ab Vollendung des ersten Lebens- jahres: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung „Pneumologie“, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung „Allergologie“, Fach- ärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schulungsberechtigung für ein akkreditiertes Schulungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale1, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit 12-monatiger Zusatzweiterbildung „Kinder-Pneumologie“) → Ankreuzmöglichkeit, ob die Koordination im Ausnahmefall beantragt wird. 1 .Befristet bis zum 31.03.2021.
Antragsgegenstand. Mit dem Genehmigungsantrag vom 14.07.2017 (Posteingang im LVwA am 31.07.2017) beantragt die Firma Dreizehnte Agrarenergie GmbH & Co. KG (Antragstellerin) eine im- missionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einem Durchsatz von 188 t/d am Standort Vahldorf. Zur Biogasanlage gehören auch eine Biogasaufbereitungsanlage (13,09 Mio. Nm3/a), ein BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,317 MW, eine Anlage zur Lagerung von entzündbaren Gasen (23,8 t) und eine Anlage zur Lagerung von Gärresten (32.915 m3).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.