Antragsstellung Musterklauseln

Antragsstellung. Der Antrag zur Zertifizierung eines Bauprojekts mit den zu prüfenden Baueinheiten hat bei der Zertifizierungsstelle zu erfolgen. Diese Antragsstellung kann vom Eigentümer oder von einer durch den Eigentümer autorisierten Stelle durchgeführt werden.
Antragsstellung. 1. Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind vor der Durchführung des Auswahl-/ Vergabeverfahrens bei der Bewilligungsbehörde unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sowie in Schriftform einzureichen. Die für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Anlage 1. 2. Anträge können nach entsprechendem Aufruf, der durch die Bewilligungsbehörde u.a. auf der Homepage xxx.xxxx.xx bekanntgegeben wird, gestellt werden. Mehrere Aufrufe sind möglich. 3. Das Nachfordern weiterer ergänzender bzw. klarstellender Antragsunterlagen bzw. das Aufklären des Sachverhaltes durch die Bewilligungsbehörde ist möglich.
Antragsstellung. Diese erfolgt ausschließlich über xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxx. Alle notwendigen Details können dort eingesehen werden. Pass validity Delay of 60 - 119 min Delay of 120 min or more 1 day in 1 month 1/10 1/5 2 days in 1 month 1/16 1/8 3 days in 1 month 1/28 1/14 4 days in 1 month 1/28 1/14 5 days in 1 month 1/36 1/18 6 days in 1 month 1/34 1/17 7 days in 1 month 1/44 1/22 8 days in 1 month 1/40 1/20 10 days in 2 months 1/52 1/26 15 days in 2 months 1/66 1/33 15 days continuous 1/60 1/30 22 days continuous 1/70 1/35 1 month continuous 1/90 1/45 2 months continuous 1/100 1/50 3 months continuous 1/120 1/60 Der Minimumbetrag beträgt 4 Euro. Der Maximumbetrag beschränkt sich auf 25 % des Passpreises. Entschädigungen für Zuschläge (zum Beispiel Reservierungen) richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Beförderer. Dies gilt auch für die „Bonuspartner“.
Antragsstellung. 4.1 Das Darlehen ist schriftlich beim Studierendenwerk Ulm zu beantragen. Folgende Unterlagen sind ne- ben dem Antrag einzureichen: • Belege und Nachweise zum Antragsgrund (z. B. bisherige Studienfinanzierung, BAföG-Ableh- nungsbescheid, Mietvertrag, Wohngeldantrag), • Monatliche Kostenaufstellung der Ein- und Ausgaben, • Aktueller Kontoauszug, • Kopie Personalausweis oder Reisepasses, • Kopie der Aufenthaltsbescheinigung (nur für ausländische Studierende) • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, • Kopie der Bankkarte (EC-Karte) oder sonstiger Nachweis der Bankverbindung • Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschriftmandant.
Antragsstellung. Hiermit stelle ich diesen Antrag gemäß der aktuell gültigen Privatkunden-Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt nur durch eine Auftragsbestätigung der GREENFIBER Internet & Dienste GmbH zustande. Wenn das zur Erfüllung dieses Vertrages notwendige Glasfasernetz am beantragten Erfüllungsort nicht errichtet wird, ist dieser Antrag gegenstandslos. GREENFIBER Internet & Dienste GmbH ● Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 ● 00000 Xxxxxxx Xxx Xxxxxx HRB 156 463 Stand Xxxx 2021 5 von 5 gemäß § 45a Telekommunikationsgesetz Die Kooperationsgesellschaft zwischen der Stadtwerke Lübbecke GmbH und der GREENFIBER Holding GmbH beabsichtigt, in Lübbecke ein flächendeckendes und zukunftsfähiges Glasfasernetz zu errichten, über das leistungsfähige Breitbanddienste für Internet, Telefonie, TV und Cloud-Speicher angeboten werden. Mit dem Netzbetrieb werden ein oder mehrere Dienstleister beauftragt. Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an dieses Glasfasernetz. Sobald die Kooperationsgesellschaft gegründet wurde, wird ihr diese Grundstückseigentümererklärung übertragen.
Antragsstellung. Die Einreichung des Antrags für den „Darlehensteil“ des Hessen-MikroCrowds erfolgt direkt an die WIBank. Die Antragstellung an die WIBank hat vor dem Start der Crowdfundingkampagne bei Startnext, während der Fundingphase der Crowdfundingkampagne bei Startnext oder bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase der Crowdfundingkampagne bei Startnext zu erfolgen. Die WIBank stellt dazu das Antragsformular auf ihrer Homepage zum Download (WIBank) bereit. Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden den Antragstellenden Prüfungsergebnisse mitgeteilt und im Falle einer positiven Prüfung Darlehenszusagen erstellt. Informationen über die Anlage des Vorhabens bzw. der Geschäftsidee als „Crowdfundingprojekt“ über die Plattform der Startnext Crowdfunding GmbH stehen auf deren Homepage xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxx.xxxx zur Verfügung.
Antragsstellung. 1. Die Antragsstellung des Jugend- und Azubitickets erfolgt in digitaler Form auf der Internetseite des zu verkaufenden Unternehmens (xxxxx://xxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/) und unter Angabe von personenbezogenen Daten, des vollständig ausgefüllten SEPA- Lastschriftmandats und unter Abgabe eines Lichtbildes. Ein schriftliches Antragsverfahren kann auch über das entsprechende Formular eingereicht werden, dass bei dem zu verkaufenden Verkehrsunternehmen oder dem Landkreis Lüchow- Dannenberg ausgegeben wird. Außerdem ist das Formular auf der Homepage (xxxxx://xxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/) zu finden. 2. Der Verkauf des Jugend- und Azubitickets erfolgt ausschließlich durch die Lüchow- Schmarsauer Eisenbahn GmbH.
Antragsstellung. 1. Die Antragsstellung des 365-Euro-Tickets erfolgt in digitaler Form auf der Internetseite des zu verkaufenden Unternehmens (xxxxx://xxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/) und unter Angabe von personenbezogenen Daten, des vollständig ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandats und unter Abgabe einen Lichtbildes. Ein schriftliches Antragsverfahren kann auch über das entsprechende Formular eingereicht werden, dass bei dem zu verkaufenden Verkehrsunternehmen oder dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ausgegeben wird. Außerdem ist das Formular auf der Homepage (xxxxx://xxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/) zu finden. 2. Der Verkauf des 365-Euro-Tickets erfolgt ausschließlich durch die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH.

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  • Bestellung 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers. 2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung. 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. 4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen. 5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten. 6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln. 7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Rechnungsstellung 6.1 Für die Leistungen der TON zahlt die Kundin die gemäss dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte zuzüg- lich der jeweiligen geltenden Mehrwertsteuer. 6.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt die TON der Kundin monatlich/pro Quartal im Vorhinein in Rech- nung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nut- zungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während ei- nes Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wur- de, berechnet die TON für jeden Tag 1/30 des monatli- chen Entgelts. 6.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt die TON monatlich im Nachhinein in Rechnung. 6.4 Installationsentgelte stellt die TON nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung. 6.5 Alle Rechnungen der TON sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweili- ge Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rech- nung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 6.6 Die Zahlungspflicht der Kundin beginnt mit der Bereitstel- lung der Leistung durch TON (Ready-for-Service Datum). 6.7 Gegen die Entgeltforderungen der TON kann die Kundin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können von der Kundin ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden. 6.8 Hat die Kundin bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rech- nung bezahlt noch schriftlich oder begründete Einwände dagegen erhoben, kann die TON die Erbringung sämtli- cher Leistungen ohne weitere Ankündigungen unterbre- chen, allfällige weitere in den Vertragsdokumenten vorge- sehene Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschä- digungslos auflösen.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Rechnungsstellung und Zahlung Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für die beim Versicherer bestehenden Krankheitskostentarife der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die vollstationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der vollstationären Heilbehandlung.

  • Beitragsrückzahlung Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

  • Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;

  • Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.

  • Bestellungen ISBN: 978-3-96225-079-9 Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen jederzeit gegenüber dem Verlag möglich.