Antragstellung und Bewilligung. Die Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni 2023 zu stellen. • Die Bewilligung soll bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, darf jedoch nicht vor Abschluss des beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens erfolgen. • Die Auszahlung erfolgt nicht vor der jeweiligen beihilferechtlichen Genehmigung der EU- Kommission. • Die Leistung muss innerhalb von vier Jahren nach dem Schadensereignis gewährt werden.
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Antragstellung und Bewilligung. ▪ Die Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni 2023 2015 zu stellen. • ▪ Die Bewilligung soll Anträge sind bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen31.Dezember 2015 zu entscheiden, darf jedoch nicht vor Abschluss des beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens erfolgenNotifizierungsverfahrens. • ▪ Die Auszahlung erfolgt nicht vor der jeweiligen beihilferechtlichen Genehmigung der EU- EU-Kommission. • ▪ Die Leistung Zuwendung muss innerhalb von vier drei Jahren nach dem Schadensereignis Schadereignis gewährt werden.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung
Antragstellung und Bewilligung. ▪ Die Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni 2023 2015 zu stellen. • ▪ Die Bewilligung soll Anträge sind bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, darf jedoch nicht vor Abschluss des beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens erfolgen2015 zu entscheiden. • ▪ Die Auszahlung erfolgt mit Ausnahme der Maßnahmen zu 2.3.1 nicht vor der jeweiligen beihilferechtlichen Genehmigung der EU- EU-Kommission. • ▪ Die Leistung Zuwendung muss innerhalb von vier drei Jahren nach dem Schadensereignis Schadereignis gewährt werden.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung
Antragstellung und Bewilligung. Die Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni 2023 zu stellen. • Die Bewilligung soll bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, darf jedoch nicht vor Abschluss des beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens erfolgen. • Die Auszahlung erfolgt mit Aus- nahme der Maßnahmen zu Ziffer 2.3.1 nicht vor der jeweiligen beihilferechtlichen Genehmigung der EU- Kommission. • Die Leistung muss innerhalb von vier Jahren nach dem Schadensereignis gewährt Schadereignis ausgezahlt werden.
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