Gegenstand der Förderung Musterklauseln

Gegenstand der Förderung. 18) Förderbar sind sowohl materielle als auch immaterielle Kosten der Projekte. Die Definition, welche Kosten im Einzelnen förderbar sind, bleibt den Speziellen Richtlinien vorbehalten.
Gegenstand der Förderung. Die Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII gewährt:
Gegenstand der Förderung. (1) Förderfähig im Sinne dieser Verwaltungsvereinbarung sind ausschließlich Maßnahmen, die nicht schon am 1.1.2012 bestanden haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche modellhafte Ansätze förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen.
Gegenstand der Förderung. Die Länder haben die Möglichkeit, ein darüber hinausgehendes Profil festzulegen. Gefördert werden insbesondere Sach- und Personalkosten für:
Gegenstand der Förderung. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgela- gerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Teleme- dizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patienten- versorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur geziel- ten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstruk- turen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller För- dermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit.
Gegenstand der Förderung. Gefördert werden regional bedeutende Kulturprojekte und Strukturmaßnahmen, einschließlich Vorhaben • des professionellen Freien Theaters, • der Theater- und Tanzpädagogik, • der Amateurtheater, • der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, • der Musik, • der Literatur, • der niederdeutschen Sprache, • der innovativen Heimatpflege, • der Soziokultur, • der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), • der Neuen Medien (keine Filmförderung), • der Kunstschulen, • der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie • für sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen.
Gegenstand der Förderung. Gefördert werden anwendungsnahe (EFRE: Mindest-TRL Validierung im Labormaßstab, JTF: Mindest-TRL Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen) Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzelprojekte oder als Verbundvorhaben mit Verweis auf die Nummern 1 und 2 der Einleitung zum Teil B. Verbundvorhaben sind Vorhaben der Forschungszusammenarbeit, in denen Zuwendungsempfänger nach Nummer 2 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Kooperation durchführen.
Gegenstand der Förderung. Gefördert werden Projekte wissenschaftlicher Bibliotheken zur Erschließung, Bereitstellung und der langfristigen Sicherung von digitalen Informationen, einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung.
Gegenstand der Förderung. Mit dem Fördergegenstand Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen sollen wissenschaftliche Netzwerke über die Grenzen der Fachbereiche und Institutionen hinweg etabliert werden, um die beiden Säulen der RIS3 intelligente Spezialisierung und Diversifizierung zu verbinden. Gefördert werden komplexe, kooperative und wertschöpfungsbezogene Forschungsnetzwerke mit einem hohen Nachhaltigkeitswert mit sehr hohem Innovations- und Zukunftspotenzial. Ziel der Forschungsnetzwerke soll neben strategischer Kooperation und Verbesserung der Sichtbarkeit auch die Entwicklung disruptiver Innovationen zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit sein.
Gegenstand der Förderung. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von Unternehmen im Rahmen eines maximal 13-monatigen Einzelvorhabens. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die Innovationen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz beinhalten, ein entsprechendes technisches Risiko aufweisen und durch eine besondere Innovationshöhe gekennzeichnet sind. Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Projekte zu Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterschiedlichster KI-Anwendungsdomänen gefördert werden. Eine Zuordnung des Vorhabens zu einer Anwendungsdomäne erfolgt im Antragsformular. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung innovativer KI-Lösungen, die im Hinblick auf neue Wertschöpfung besonders aussichtsreich erscheinen oder die geeignet sind, bestehende Produkte und Dienstleistungen erheblich weiterzuentwickeln.