Anweisungen Musterklauseln

Anweisungen. 3.1 Der Datenverarbeiter hat die Personenbezogenen Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen, die sich aus Anlage 1 ergeben, zu verarbeiten. Die Anweisungen sollen zumindest folgende Informationen enthalten:
Anweisungen. (a) Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten nur für den Datenverantwortlichen dieses AVV und im Einklang mit dem vorliegenden AVV und dem Vertrag zu verarbeiten.
Anweisungen. (a) Der Datenimporteur darf die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Datenexporteurs verarbeiten. Der Datenexporteur kann solche Anweisungen während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung erteilen.
Anweisungen. Der Datentreuhändervertrag stellt die vollständigen und endgültigen Weisungen an den Datentreuhänder zur Verarbeitung von Kundendaten dar. Zusätzliche oder andere Weisungen müssen schriftlich vereinbart werden und unterliegen der Zustimmung durch Microsoft und den Datentreuhänder.
Anweisungen. (a) Der Datenexporteur hat den Datenimporteur darüber informiert, dass er als Auftragsverarbeiter gemäß den Anweisungen seines (seiner) Verantwortlichen handelt, die der Datenexporteur dem Datenimporteur vor der Verarbeitung zur Verfügung stellen muss.
Anweisungen. Der Kunde kann DEGIRO grundsätzlich über die Handelsplattform oder per E-Mail Anweisungen erteilen. Von diesem allgemeinen Grundsatz kann in den Informationen zu Wertpapierdienstleistungen abgewichen werden.
Anweisungen. 8.10 Der Einlagerer ist verpflichtet dem Verwahrer beim Abschluss der Depotverwahrungsvereinbarung, spätestens jedoch bei der Einlagerung der Waren, ALLE Anweisungen bezüglich der Behandlung der Waren zu erteilen. Kontrolle Waren
Anweisungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, durch seine Beauftragten die Durchführung der Ausführung der Entsorgungsleistungen des Auftragnehmers zu überwachen und die notwendigen Anweisungen gegenüber dem Auftragnehmer und in Einzelfällen bei Gefahr in Verzug gegenüber dessen Personal zu treffen.
Anweisungen. WESP verarbeitet personenbezogene Daten nur nach den schriftlichen Anweisungen des Kunden. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass alle WESP von ihm im Einklang mit diesen Datenverarbeitungsbedingungen und dem Vertrag erteilten Anweisungen mit den Datenschutzgesetzen vereinbar sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit personenbezogener Daten sowie die Methoden, mit denen er diese Daten erworben hat.
Anweisungen. Die der Bank anlässlich der Kontoeröffnung und/oder auf- grund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich mitgeteilten Unterschriften und Zeichnungsbefugnisse des (der) Kontoinhaber(s), Bevollmächtigten oder Vertreter(s) bleiben bis zum Tage nach dem Eingang eines schriftlichen Widerrufs bei der Bank für alle entweder per Post, Telefax, E-Mail oder per Kurierdienst (z. B. DHL, TNT, WORLDCOURIER usw.) der Bank erteilten schriftlichen Anweisungen gültig, und zwar ungeachtet jeglicher Eintragung oder Änderung im Handels- und Gesellschaftsregister oder anderer Veröffentlichungen, unbeschadet der Ausführung laufender Geschäfte. Eswirdangenommen,dassdievondem(den)Kontoinhaber(n) und dem (den) Bevollmächtigten oder Vertreter(n) erhaltenen Anweisungen als einfache Ausführung, wie sie in Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben ist, erteilt werden. Der Kunde fordert die Bank auf, jegliche per Telefon, Telefax oder auf elektronische Weise der Bank übermittelten und von jedem ordnungsgemäß befugten gegenwärtigen oder zukünftigen Kontoinhaber, Bevollmächtigten oder Vertreter individuell erteilten Anweisungen bestmöglich bei Empfang auszuführen. Der Kunde ist sich bewusst, dass, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, alle Anweisungen, die der Bank nach dem von von dem Kunden mitgeteilten „Cut-off “ übermit- telt werden, und/oder alle Anweisungen, die bei der Bank an einem nicht-luxemburgischen Bankarbeitstag eingehen, als am nachfolgenden luxemburgischen Bankarbeitstag der Bank eingegangen gelten. Dieser von der Bank festgelegte „Cut-off “ kann dem Kunden in Papierform, über eine Internetseite oder auf einem anderen zwischen der Bank und dem Kunden vereinbarten Wege mitgeteilt werden. Die Bank kann, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, eine schriftliche Bestätigung dieser Anweisungen verlangen. Bei Anfechtung des Vorliegens oder des Inhalts von erteilten Aufträgen durch den Kunden und unter Beachtung des Artikels 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegt ihm gemäß den anwendbaren Vorschriften des luxemburgischen Rechts die Beweislast, dass die Ausführung durch die Bank nicht den erteilten Aufträgen entspricht. Auf Verantwortung des widersprechenden Xxxxxx kann die Bank, ohne hierzu verpflichtet zu sein, ihr vorliegende außer- gerichtliche Einsprüche in Bezug auf die Vermögenswerte ihres Kunden berücksichtigen und die Ausführung der Anweisungen des Kunden ablehnen. Die ordnungsgemäß befugten gege...