Anwendbares Recht - Rechtsstreitigkeiten Musterklauseln

Anwendbares Recht - Rechtsstreitigkeiten. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach französischem Recht abgefasst und entsprechend auszulegen. In Übereinstimmung mit der Vorschrift EG 593/2008 vom 17. Juni 2008 widersprechen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf jedoch nicht den Bestimmungen am Wohnort des Kunden, die dem Schutz des Kunden dienen und von denen nicht abgewichen werden darf. Im Falle von Streitigkeiten in Verbindung mit der Abwicklung einer Bestellung können Sie ein vertragliches Mediationsverfahren oder jegliches andere Verfahren zur alternativen Schlichtung anstrengen. Wenn Ihre Beschwerde ein Produkt, unsere Website etc. betrifft, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice (siehe Abschnitt 3, „Bestellbedingungen“). Alternativ sind Sie möglicherweise berechtigt, Ihre Beschwerde über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU einzureichen, welche Ihnen hier zur Verfügung steht: xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in deutscher Sprache vor. Im Falle von Unterschieden ist die französische Version maßgeblich. Im Streitfall gilt gemäß Verordnung Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000, dass: - Sie das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes oder französische Gerichte anrufen können, - dass XXXXXX XXXXXXX das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes anrufen kann. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück : X.xxx Service Retour 00, xxx xx Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxx 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxx Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: (*) Dienstleistung: (*) Bestellt am (*) /erhalten am: (*): Kundenname Kundenanschrift Kunden-Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
Anwendbares Recht - Rechtsstreitigkeiten. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich über die Entstehung oder Beendigung dieses Vertrages oder über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder über seine Auslegung ergeben, ist München.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.