Anwendbarkeit dieser Bedingungen Musterklauseln

Anwendbarkeit dieser Bedingungen. A. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot von JTB und für jede Vereinbarung zwischen JTB und einer Geschäftspartner, für die JTB diese Bedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Die Bezugnahme der Kontrahenten auf ihre eigenen Bedingungen wird von JTB nicht akzeptiert. B. Die andere Partei, die zu den vorliegenden Bedingungen einmal vertraglich gebunden war, akzeptiert stillschweigend die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf eine Vereinbarung, die später mit JTB geschlossen wurde.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen. A. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot von HT und für jede Vereinbarung zwischen HT und einer Geschäftspartner, für die HT diese Bedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Die Bezugnahme der Kontrahenten auf ihre eigenen Bedingungen wird von HT nicht akzeptiert. B. Die andere Partei, die zu den vorliegenden Bedingungen einmal vertraglich gebunden war, akzeptiert stillschweigend die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf eine Vereinbarung, die später mit HT geschlossen wurde.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen. A. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Eurol, Vereinbarungen über die Lieferung und/oder Fertigung von Dingen und/oder die Tätigung von Dienstleistungen, wie auch für die Lieferungen und Abnahmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit Eurol vereinbart wurde. Verweisungen von Käufern auf ihre eigenen Bedingungen werden von Eurol nicht akzeptiert. , B. Wenn diese Bedingungen einmal anwendbar sind sind sie auch ohne weitere Erläuterung anwendbar auf neue Vereinbarungen zwischen Parteien, sofern nicht ausdrücklich hierauf ausgeschlossen und für alle außervertraglichen Verbindungen zwischen Parteien. Falls diese Bedingungen zu seiner Zeit angepasst werden, aber sich ihr geschäftlicher Inhalt im Großen und Ganzen nicht ändert, gelten hierfür die neuen Bedingungen anstatt der vorliegenden Bedingungen.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen. 2.1 Diese Bedingungen finden auf sämtliche Angebote/Offerten sowie sämtliche Verträge zwischen dem Lieferanten/ Vermieter und dem Auftraggeber/ Mieter Anwendung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind oder aber Bestimmungen eines der Kapitel in Teil II (Vermietung) anwendbar sind. Diese Bedingungen finden ferner auf alle Phasen, die einem Vertragsabschluss vorangehen, sowie auf die Dienstleistungen und Arbeiten, welche der Lieferant vor Vertragsabschluss verrichtet hat, Anwendung. 2.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ergänzen und/oder zu ändern. 2.3 Durch alleinige Erteilung eines Auftrags und/oder Entgegennahme der gelieferten Waren akzeptiert der Vertragspartner diese Bedingungen und es wird davon ausgegangen, dass dieser sich durch etwaige von ihm mündlich, telefonisch, telegrafisch, per Telefax/Telex oder auf anderem Wege erteilte Aufträge, ungeachtet einer schriftlichen Bestätigung, mit der ausschließlichen Anwendbarkeit dieser Bedingungen einverstanden erklärt hat. 2.4 Der Lieferant ist nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Auftraggeber als anwendbar erklärt wurden, gebunden, ausgenommen im Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme seitens des Lieferanten. Hat der Auftraggeber seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell auf seine Aufträge und/oder Verträge als anwendbar erklärt, so sind die Allgemeinen Bedingungen des Lieferanten vorrangig, es sei denn, davon wird infolge einer schriftlich festgelegten Vereinbarung abgewichen. 2.5 Im Falle der Nichtigkeit oder Nichtigerklärung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten Bestimmungen, die eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung haben und dem Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen. 2.6 Handelsbegriffe, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderweitig verwendet werden, sind gemäß den internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln, die von der internationalen Handelskammer (ICC Incoterms) erstellt wurden, in ihrer Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auszulegen.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen, bei denen P & M Furniture Artikel und/oder Dienstleistungen welcher Art auch immer liefert, auch wenn diese in den nachstehenden Bedingungen nicht (näher) beschrieben sind, es sei denn, dass die Parteien ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben.2.Eine Bezugnahme der Gegenpartei auf ihre eigenen (allgemeinen) Bedingungen wird von P & M nicht anerkannt und ist darum nicht anwendbar, es sei denn, dass P & M Furniture diese schriftlich akzeptiert hat.
Anwendbarkeit dieser Bedingungen. 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Lieferun- gen und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen) der Simons- Voss Technologies GmbH (nachfolgend „SV“). Soweit hier im Nachfolgenden von Lieferungen, Lieferfristen, Lieferzeiten, etc. die Rede ist, gilt dies entsprechend für Leistungen, Leistungsfristen, Leistungszeiten, etc. 1.2. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen von SV. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufs-, Geschäfts- und Zah- lungsbedingungen des Kunden werden von SV nicht anerkannt, auch wenn SV die- sen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn SV Lieferungen oder sons- tige Leistungen vorbehaltlos ausführt. 1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. SV behält sich jedoch das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die Änderungen gelten erst als vereinbart, wenn SV dem Kun- den die Änderungen der Bedingungen schriftlich bekannt gibt und der Kunde die geänderten AGB genehmigt. Die geänderten Bedingungen gelten auch dann als ge- nehmigt, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Erhalt der geänderten Bedingungen widerspricht und SV den Kunden vor Fristbeginn auf die Bedeutung seines Verhaltens gesondert hinge- wiesen hat. 1.4. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sofern sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruf- lichen Tätigkeit schließen, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 1.5. Rechte, die SV nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinba- rungen über diese Bedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

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  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.