Änderungen der Bedingungen Musterklauseln

Änderungen der Bedingungen. 1. Ungeachtet des folgenden Unterabschnitts 2 behält sich SAP das Recht vor, die Preisliste sowie jedes Vertragsdokument, das im Rahmen eines bestimmten SAP PartnerEdge Modells als Preislistendokument betrachtet wird, ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zu ändern. Jegliche Änderungen an diesen Dokumenten werden zu dem in dem Dokument angegebenen Zeitpunkt wirksam oder, wenn kein solcher Zeitpunkt angegeben ist, sobald sie (i) auf der für Partner vorgesehenen Website veröffentlicht werden oder (ii) dem Partner von einem Unternehmen des SAP-Konzerns auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden (das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich). Bei einer Bestellung von SAP-Produkten ist die Preisliste ausschlaggebend, die zu dem Zeitpunkt gültig war, an dem der Partner bei SAP eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellung für das betreffende SAP-Produkt aufgegeben hat. Angebote, die SAP einem Partner unterbreitet, werden für die Dauer ihrer Gültigkeit aufrechterhalten oder, wenn im Angebot keine Gültigkeitsdauer genannt ist, für den Zeitraum, in dem die Annahme des Angebots berechtigterweise erwartet werden kann.
Änderungen der Bedingungen. Änderungen der Bedingungen für den Service Kreditkarteninfo online werden dem Kunden auf der Einstiegsseite von Kreditkarteninfo online oder per E-Mail von der Bank bekannt gegeben. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der Bedingungen für Kreditkarteninfo online der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die Bank wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung auf die Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe abgesendet worden ist.
Änderungen der Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Unternehmen schriftlich bekannt gegeben. Ist mit dem Unternehmen ein elektronischer Kommuni- kationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Unternehmen erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister erhebt. Auf diese Folge wird das Unter- nehmen bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Das Unternehmen muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an seinen kontoführenden Zahlungsdienstleister absenden.
Änderungen der Bedingungen. Google behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung (oder der Richtlinien, auf die im Rahmen dieser Vereinbarung Bezug genommen wird und die den Service betreffen) jederzeit dadurch zu ändern, dass die neue Vereinbarung mindestens 14 Tage vorab unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx und neue Richtlinien unter xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx (oder jeder anderen URL, die Google nachfolgend zu diesen Zwecken benennt) abrufbar gemacht werden und Sie über die neue Geschäftsbedingungen und/oder Richtlinien in Kenntnis gesetzt werden, jeweils vorausgesetzt, dass die Änderungen unter Berücksichtung der Interessen von Google für Sie zumutbar sind. Setzen Sie die Benutzung des Service nach der Inkenntnissetzung fort, gilt dies als Erklärung der Annahme der Änderungen, sofern Sie sich zu den Änderungen innerhalb einer von Google gesetzten, zumutbaren Frist nicht ausdrücklich erklärt haben und sofern Google Sie auf die vorgesehene Bedeutung der fortgesetzten Benutzung besonders hinweist. Diese Klausel 14 gilt nicht, soweit von den Änderungen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung betroffen sind.
Änderungen der Bedingungen. Google behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung (oder der Policies, auf die im Rahmen dieses Agreements Bezug genommen wird und die den Service betreffen) jederzeit dadurch zu ändern, dass die neue Vereinbarung unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx /analytics (oder jeder anderen URL, die Google nachfolgend zu diesem Zweck benennt) abrufbar gemacht wird und Sie über die neue Vereinbarung in Kenntnis gesetzt werden, jeweils vorausgesetzt, dass die Änderungen unter Berücksichtung der Interessen von Google für Sie zumutbar sind. Setzen Sie die Benutzung des Service nach der Inkenntnissetzung fort, gilt dies als Erklärung der Annahme der Änderungen, sofern Sie sich zu den Änderungen innerhalb einer von Google gesetzten, zumutbaren Frist nicht ausdrücklich erklärt haben und sofern Google Sie auf die vorgesehene Bedeutung der fortgesetzten Benutzung besonders hinweist.
Änderungen der Bedingungen. 16.1 WIKANDO ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei (2) Wochen zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen der Bedingungen. Die Regelung des § 18 des Lieferantenrahmenvertrages gilt für diese Bedingungen entsprechend. Anlage 5: Standardlastprofilverfahren Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. verfahrensspezifische Parameter: Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxx.xxxx-xxxx.xx Anlage 6: § 18 NDAV
Änderungen der Bedingungen. Die Regelung des § 15 des Lieferantenrahmenvertrages gilt für diese Bedingungen entsprechend.
Änderungen der Bedingungen. Die Regelung nach § 18 des Lieferantenrahmenvertrages gilt für diese Bedingungen entsprechend. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: Lastprofiltyp D14 in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch kleiner 50.000 kWh Lastprofiltyp D24 in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer gleich 50.000 kWh Lastprofil EDIFACT Bezeichnung • D14 Einfamilienhaushalt, Deutschland D24 Mehrfamilienhaushalt, Deutschland • mit Anwendung von Stundenfaktoren über eine lineare Interpolation der Stundenverteilung gemäß P2007/13 S. 154-155. Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: Lastprofil EDIFACT Bezeichnung • HK3 Kochgas, Deutschland; Jahresverbrauch kleiner gleich 1.000 kWh/a Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: Lastprofil EDIFACT Bezeichnung • MK4 Metall, Kfz KO4 Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck HA4 Einzelhandel, Großhandel BD4 sonstige Betriebliche Dienstleistungen BH4 Beherbergung GA4 Gaststätten BA4 Bäckereien WA4 Wäschereien GB4 Gartenbau PD4 Papier und Druck MF4 haushaltsähnlich • mit Anwendung der Wochentagsfaktoren (F) und Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage (Ablage 1 aus P2007/13), sowie mit Anwendung von Stundenfaktoren über eine lineare Interpolation der Stundenverteilung gemäß P2007/13 S. 98-137. • Darüber hinaus kommen bei den Gewerbeprofilen noch in Einzelfällen weitere Ausprägungen (Profilstufung 01 bis 05 bzw. "--" bis "++") zur Anwendung. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose für den Betrachtungstag (0 bis 24 Uhr) ist die Wetterstation Lübz. Für den Berechnungsweg und die angesetzten Genauigkeiten wird nach Anlage 4 der P2007/13 vorgegangen.
Änderungen der Bedingungen. Z 25. Die Änderungen dieser zwischen Kunden und Bank vereinbarten Bedingungen für ErtragsKonten erfolgen entsprechend den Regelungen gemäß AGB.