Anwendungsbetreuung Musterklauseln

Anwendungsbetreuung. Der Auftragnehmer führt im Rahmen der Anwendungsbetreuung die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen durch: Der Auftragnehmer entwickelt sein Produkt stetig weiter und stellt in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen bereit. Damit wird ein fortlaufender Betrieb der Software auf sich ändernden Systemumgebungen (z.B. Betriebssysteme, Datenbanken) ermöglicht. Der Auftragnehmer führt die Weiterentwicklung auf einem Entwicklungssystem in seinem Unternehmen durch. Alle Änderungen an der Software, dem Betriebssystem oder sonstige Systemsoftware werden vorab auf dem Entwicklungssystem des Auftragnehmers geprüft. Die bereitgestellten Programmversionen haben eine fortlaufende Versionsnummer, so dass eine nachvollziehbare Versionshistorie entsteht. Die Änderungen (z.B. Pflege von Bibliotheken, Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen) in den jeweiligen Versionen werden beschrieben. Es erfolgt eine Benachrichtigung (z.B. per E-Mail) durch den Auftragnehmer, sobald eine neue Version verfügbar ist.