Anwendungsgebiet Musterklauseln

Anwendungsgebiet. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die der Vermieter und der Mieter über die Vermietung/Anmietung von Fahrrädern schließen.
Anwendungsgebiet. Dieses Dokument enthält die allgemeinen Bedingungen bezüglich der Rückerstattung der Wiederverwertungsbeiträge durch Ecotrel. Ecotrel ist berechtigt, die allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Jede Änderung tritt frühestens fünfzehn Tage nach ihrer Veröffentlichung im Internet in Kraft. Die aktualisierte Fassung der allgemeinen Bedingungen befindet sich an der Adresse xxxx://xxx.xxxxxxx.xx Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Vertragspartner auf dem gewöhnlichen Postweg oder per E-Mail bekannt gegeben. Durch Anforderung einer Rückerstattung der Wiederverwertungsbeiträge akzeptiert der Vertragspartner nachstehende allgemeine Bedingungen.
Anwendungsgebiet. Die vorliegenden Leitlinien werden auf alle Formen der in Übereinstimmung mit diesem Abkommen durchgeführten gemeinsamen Aktivitäten angewendet.
Anwendungsgebiet. 2.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, finden diese allgemeinen Bedingungen auf alle Angebote, Aufträge und Verträge zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei Anwendung sowie auf alle Angebote des Lieferanten unter Ausschluss eventueller, wie auch immer gearteter allgemeiner Bedingungen der Gegenpartei.
Anwendungsgebiet. Für die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe gelten beide Vertragsstaaten als ge- meinsames Anwendungsgebiet.
Anwendungsgebiet. Die im schweizerischen Mehrwertsteuergesetz als Inland bezeichneten Gebiete gelten als gemeinsames Anwendungsgebiet der Mehrwertsteuer für beide Vertrags- staaten.
Anwendungsgebiet. Diese Ergänzung bezieht sich auf unsere virtuellen Server, welche auf KVM und VMWare aufbauen und alle Root, wie auch dedicated Server. Nachstehend „vServer / Root Server“ genannt.
Anwendungsgebiet. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Erwerb der Produkte und die damit verbundene Zugangsberechtigung für das Internetportal und umfassen:
Anwendungsgebiet. 3.1. Der vorliegende Vertrag gilt für sämtliche in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz sowie in allen EU-assoziierten Ländern Europas angesiedelten Unternehmen der BAU HOLDING-STRABAG —Gruppe.
Anwendungsgebiet. Jede Lieferung von Produkten und jede Erbringung von Dienstleistungen sowie alle damit verbundenen Leistungen von CTF 2000, bestehend aus Montage, Installation und dergleichen, unterliegen diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. CTF 2000 akzeptiert keine (Einkaufs-)Bedingungen, Klauseln und dergleichen des Käufers, die hiermit ausdrücklich und unmissverständlich zurückgewiesen werden. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Transaktionen. Jede Abweichung davon bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von CTF 2000.