Anzahlung/Restzahlung Musterklauseln

Anzahlung/Restzahlung. 3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld-Absichernden in klarer, verständlicher und hervorgehobene Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises. 3.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4 dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 3.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und die TKS zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist die TKS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Xxxxxx 4 dieser Bedingungen zu belasten. b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.
Anzahlung/Restzahlung. Bei Erhalt der Bestätigung ist innert 5 Tagen nach Erhalt eine Anzahlung (ersichtlich auf der Bestätigung/Rechnung) zu leisten, sofern nicht anders erwähnt. Die Schlusszahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen, sofern nicht anders erwähnt. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Reisepreis anlässlich der Buchung zu bezahlen. Bereits ausgestellte Flugtickets sind sofort zu begleichen. Vorbehalten bleiben anderslautende Zahlungsbedingungen bei den Reiseausschreibungen oder in unseren Offerten. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, kann "Burgturm Reisen" nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist von 4 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Bearbeitungs- und Annullierungskosten nach Ziffer B.7 ff. verlangen.
Anzahlung/Restzahlung. 3.1 Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung i.H.v. 20% zu bezah- len. 3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Siche- rungsschein übergeben wurde, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, soweit fest- steht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin ver- einbart ist. 3.3 Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines nach Ziff. 3.1 und 3.2 entfällt, abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2, wenn die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder zum Reiseort bein- halten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an die TPL oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist. 3.4 Ist die TPL zur Erbringung der vertragli- chen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Rest- zahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehal- tungsrecht des Gastes besteht, so ist die TPL berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- zung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.
Anzahlung/Restzahlung. 2.1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 10% des Reisepreises. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto des Reiseveranstalters zu leisten. Der Reiseveranstalter ist von der Insolvenzversicherungspflicht befreit, da es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, weshalb die Ausnahmeregelung des § § 651 k Abs. 6 Nr. 3 BGB gilt.
Anzahlung/Restzahlung. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Veranstalters. Diese ist wie folgend zu begleichen: • Durch eine Anzahlung von Euro 300.- pro Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Bestätigung. • Durch Bezahlung des Restbetrags spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt.
Anzahlung/Restzahlung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k BGB zusammen mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Bei Buchung über ein Reisebüro erfolgt die Zusendung des Sicherungsscheins an das Reisebüro, in dem der Sicherungsschein dann zur Abholung hinterlegt wird. Nach Zugang des Sicherungsscheins beim Kunden bzw. nach Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, nicht jedoch vor Übergabe des Sicherungsscheins. Sie können Ihren Reisepreis per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkartenzahlung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 1,5 % des Gesamtpreises.
Anzahlung/Restzahlung. Im Falle einer erheblichen Vertragsän- derung nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von TPL gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange- messenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau- schalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlan- gen, wenn TPL eine solche angeboten hat. Reagiert der Reisende auf die von TPL gesetzte Frist nicht, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Reisende von TPL in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
Anzahlung/Restzahlung. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.

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  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.

  • Zahlung 5.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 5.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber bedingt. 5.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 5.7 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unbescha- det seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig-keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, so- fern der Auftragnehmer nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei-mali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, vorprozessuale Kosten, ins- besondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  • Rückzahlung Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 15. Oktober 2013 (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.

  • Auszahlung Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.

  • Zahlungen 1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels unbar zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von drei (3) Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn der Kunde weist das Gegenteil nach. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, soweit nicht die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die geschuldete Zahlungsleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug oder wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, (i) die vereinbarte Zahlungsweise durch entsprechende Mitteilung in Textform einseitig auf Vorkasse umzustellen, (ii) die betreffenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, (iii) eine Sicherheit eines Dritten (z.B. Bankbürgschaft einer deutschen Großbank) für die Wiederaufnahme der Lieferung bzw. Leistung zu verlangen oder (iv) mit sofortiger Wirkung - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Liefervertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei Ausübung des Rücktrittsrechts bleiben unberührt. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Ansprüche, die charakteristisch für das Austauschverhältnis von Hauptleistung und Gegenleistung des Vertrages sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.

  • Zuzahlungen Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten

  • Vorauszahlung 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

  • Preise, Zahlung Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien).

  • Zahlungsfrist Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

  • Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.