Anzeigeobliegenheiten Musterklauseln

Anzeigeobliegenheiten. Eine versicherte Person, gegen die ein Anspruch erhoben wird, hat diesen dem Versicherer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen. Wird gegen eine versicherte Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Bescheid erlassen, der einen Anspruch zur Folge haben könnte oder eine sonstige Leistungspflicht des Versicherers aus diesem Versicherungsvertrag begründen könnte, hat die versicherte Person dies dem Versicherer ebenfalls unverzüglich in Textform anzuzeigen, selbst dann, wenn der Anspruch selbst bereits angezeigt wurde. Gibt ein versichertes Unternehmen eine Freistellungserklärung gemäß Ziffer I. 2. gegenüber einer versicherten Person ab, hat dieses versicherte Unternehmen dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Anzeigeobliegenheiten. Die Versicherten haben dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Ferner haben die Versicherten dem Versicherer unverzüglich eine gerichtliche Anspruchsgeltendmachung, eine Streitverkündung und/oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit versicherten Ansprüchen gemäß Ziffer 1.2 schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
Anzeigeobliegenheiten. Eine versicherte Person, gegen die ein Anspruch er- hoben wird, hat diesen dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Wird gegen eine versicherte Person ein Ermittlungsver- fahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Bescheid er- lassen, der einen Anspruch zur Folge haben könnte o- der eine sonstige Leistungspflicht des Versicherers aus diesem Versicherungsvertrag begründen könnte, hat die versicherte Person dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen, selbst dann, wenn der An- spruch selbst bereits angezeigt wurde. Die Anzeigen gelten auch dann noch als unverzüglich angezeigt, wenn sie innerhalb von 90 Tagen nach Kennt- niserlangung eine(r)s mit Versicherungsfragen betrauten versicherten Person bzw. Angestellten der Versiche- rungsnehmerin an den Versicherer erfolgen. Gibt die Versicherungsnehmerin oder eine Tochterge- sellschaft eine Freistellungserklärung gemäß Ziffer I. 2. gegenüber einer versicherten Person ab, hat die Versi- cherungsnehmerin oder die Tochtergesellschaft dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Anzeigeobliegenheiten. Eine versicherte Person, gegen die ein Anspruch erhoben wird, hat diesen dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Wird gegen eine versicherte Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Bescheid erlassen, der einen Anspruch zur Folge haben könnte oder eine sonstige Leistungspflicht des Versicherers aus diesem Versicherungsvertrag begründen könnte, hat die versicherte Person dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen, selbst dann, wenn der Anspruch selbst bereits angezeigt wurde. Gibt die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft eine Freistellungserklärung gemäß Ziffer I. 2. gegenüber einer versicherten Person ab, hat die Versicherungsnehmerin oder die Tochtergesellschaft dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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