Common use of APIs Clause in Contracts

APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und (d) nur auf dem oder den selben Computer(n) Installiert werden dürfen, auf dem oder denen auch die Lizenzierten Materialien Installiert werden dürfen. Ungeachtet des Vorhergehenden oder der Bestimmungen von Ziffer 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet dieser Vertrag dem Lizenznehmer nicht das Benutzen von Anwendungen, Modulen oder Komponenten, die der Lizenznehmer im Einklang mit diesem Vertrag entwickelt, zusammen mit anderer Hardware und Software und das Portieren solcher Anwendungen, Module oder Komponenten auf derartige Hardware und Software (einschließlich Software und Hardware Dritter), solange derartige Anwendungen, Module oder Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder andere Autodesk-Materialien beinhalten oder verkörpern (mit Ausnahme der API-Informationen, die im Einklang mit diesem Vertrag bei ihrer Entwicklung benutzt wurden) und (ii) keine API-Informationen offenlegen. Im Sinne dieser Ziffer 1.11 (APIs) bedeutet (A) „API-Informationen” Informationen über Standard-Anwendungsprogrammierschnittstellen („API”), welche Autodesk den Lizenznehmern der Lizenzierten Materialien von Autodesk grundsätzlich zur Verfügung stellt und welche die Erfordernisse für die Kopplung mit Software (z. B. für das Aufrufen oder Steuern der Funktionen von derartiger Software) beinhalten, die in derartigen Lizenzierten Materialien enthalten ist und (B) „Entwicklungsmaterialien” SDKs und andere Toolkits, Bibiliotheken, Skripte, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzierten Materialien enthalten sind. API-Informationen beinhalten nicht die Implementierung von derartigen Schnittstelleninformationen, Entwicklungsmaterialien oder andere Software, Module oder Komponenten.

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Samples: Lizenz Und Dienstleistungsvertrag, Lizenz Und Dienstleistungsvertrag

APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und (d) nur auf dem oder den selben Computer(n) Installiert werden dürfen, auf dem oder denen auch die Lizenzierten Materialien Installiert werden dürfen. Ungeachtet des Vorhergehenden oder der Bestimmungen von Ziffer 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet dieser Vertrag dem Lizenznehmer nicht das Benutzen von Anwendungen, Modulen oder Komponenten, die der Lizenznehmer im Einklang mit diesem Vertrag entwickelt, zusammen mit anderer Hardware und Software und das Portieren solcher Anwendungen, Module oder Komponenten auf derartige Hardware und Software (einschließlich Software und Hardware Dritter), solange derartige Anwendungen, Module oder Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder andere Autodesk-Materialien beinhalten oder verkörpern (mit Ausnahme der API-Informationen, die im Einklang mit diesem Vertrag bei ihrer Entwicklung benutzt wurden) und (ii) keine API-Informationen offenlegen. Im Sinne dieser Ziffer 1.11 (APIs) bedeutet (A) „API-Informationen” Informationen über Standard-Standard- Anwendungsprogrammierschnittstellen („API”), welche Autodesk den Lizenznehmern der Lizenzierten Materialien von Autodesk grundsätzlich zur Verfügung stellt und welche die Erfordernisse für die Kopplung mit Software (z. B. für das Aufrufen oder Steuern der Funktionen von derartiger Software) beinhalten, die in derartigen Lizenzierten Materialien enthalten ist und (B) „Entwicklungsmaterialien” SDKs und andere Toolkits, Bibiliotheken, Skripte, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzierten Materialien enthalten sind. API-Informationen beinhalten nicht die Implementierung von derartigen Schnittstelleninformationen, Entwicklungsmaterialien oder andere Software, Module oder Komponenten.

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Samples: Lizenz Und Dienstleistungsvertrag

APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und (d) nur auf dem oder den selben Computer(n) Installiert werden dürfen, auf dem oder denen auch die Lizenzierten Materialien Installiert werden dürfen. Ungeachtet des Vorhergehenden oder der Bestimmungen von Ziffer 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet dieser Vertrag dem Lizenznehmer nicht das Benutzen von Anwendungen, Modulen oder Komponenten, die der Lizenznehmer im Einklang mit diesem Vertrag entwickelt, zusammen mit anderer Hardware und Software und das Portieren solcher Anwendungen, Module oder Komponenten auf derartige Hardware und Software (einschließlich Software und Hardware Dritter), solange derartige Anwendungen, Module oder Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder andere Autodesk-Materialien beinhalten oder verkörpern (mit Ausnahme der API-Informationen, die im Einklang mit diesem Vertrag bei ihrer Entwicklung benutzt wurden) und (ii) keine API-Informationen offenlegen. Im Sinne dieser Ziffer 1.11 (APIs) bedeutet (A) „API-Informationen” Informationen über Standard-Anwendungsprogrammierschnittstellen („API”), welche Autodesk den Lizenznehmern der Lizenzierten Materialien von Autodesk grundsätzlich zur Verfügung stellt und welche die Erfordernisse für die Kopplung mit Software (z. B. für das Aufrufen oder Steuern der Funktionen von derartiger Software) beinhalten, die in derartigen Lizenzierten Materialien enthalten ist und (B) „Entwicklungsmaterialien” SDKs und andere Toolkits, Bibiliotheken, Skripte, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzierten Materialien enthalten sind. API-Informationen beinhalten nicht die Implementierung von derartigen Schnittstelleninformationen, Entwicklungsmaterialien oder andere Software, Module oder Komponenten.und

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Samples: Lizenz Und Dienstleistungsvertrag