APIs Musterklauseln

APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und (d) nur auf dem oder den selben Computer(n) Installiert werden dürfen, auf dem oder denen auch die Lizenzierten Materialien Installiert werden dürfen. Ungeachtet des Vorhergehenden oder der Bestimmungen von Ziffer 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet dieser Vertrag dem Lizenznehmer nicht das Benutzen von Anwendungen, Modulen oder Komponenten, die der Lizenznehmer im Einklang mit diesem Vertrag entwickelt, zusammen mit anderer Hardware und Software und das Portieren solcher Anwendungen, Module oder Komponenten auf derartige Hardware und Software (einschließlich Software und Hardware Dritter), solange derartige Anwendungen, Module oder Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder andere Autodesk-Materialien beinhalten oder verkörpern (mit Ausnahme der API-Informationen, die im Einklang mit diesem Vertrag bei ihrer Entwicklung benutzt wurden) und (ii) keine API-Informationen offenlegen. Im Sinne dieser Ziffer 1.11 (APIs) bedeutet (A) „API-Informationen” Informationen über Standard-Anwendungsprogrammierschnittstellen („API”), welche Autodesk den Lizenznehmern der Lizenzierten Materialien von Autodesk grundsätzlich zur Verfügung stellt und welche die Erfordernisse für die Kopplung mit Software (z. B. für das Aufrufen oder Steuern der Funktionen von derartiger Software) beinhalten, die in derartigen Lizenzierten Materialien enthalten ist und (B) „Entwicklungsmaterialien” SDKs und andere Toolkits, Bibiliotheken, Skripte, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzierten Materialien enthalten sind. API-Informationen beinhalten nicht die Implementierung von derartigen Schnittstelleninformationen, Entwicklu...
APIs. In Bezug auf alle veröffentlichten Anwendungsprogrammierschnittstellen, Skripte, Makros, Beispielcodes oder andere Entwicklungsmaterialien (zusammenfassend "APIs"), die vom Lizenzgeber als Teil der Lizenzierten Materialien zur Verfügung gestellt werden, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer vorbehaltlich aller Zahlungsverpflichtungen und der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrages eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der APIs während der jeweiligen Lizenzdauer ausschließlich auf dem/den gleichen Computer(n) des Lizenznehmers, auf dem die zugehörige Software installiert werden darf, und ausschließlich für den Lizenznehmer. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der APIs während der jeweiligen Lizenzdauer ausschließlich auf dem/den gleichen Computer(n) des Lizenznehmers, auf dem die zugehörige Software installiert werden darf, und ausschließlich für den eigenen internen Gebrauch des Lizenznehmers in Verbindung mit den Lizenzierten Materialien, für die APIs bereitgestellt wurden, und nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation für die APIs. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die APIs vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen des Lizenzgebers (oder seiner Lieferanten, soweit zutreffend) sind, und dass weder ein Teil der APIs an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden , noch der Lizenznehmer die Funktionalität der APIs auf irgendeine Weise Dritten zugänglich machen darf. Soweit der Lizenznehmer einen Teil der APIs verwendet, um eine oder mehrere Anwendungen, Dienste, Module, Komponenten, Skripte, Postprozessoren oder andere benutzerdefinierte Entwicklungen (zusammenfassend "Add-Ins") zu entwickeln, dürfen solche Add- Ins nur auf dem/den gleichen Computer(n) des Lizenznehmers installiert werden, auf dem die zugehörigen Lizenzierten Materialien installiert werden, und nur von Autorisierten Nutzern des Lizenznehmers während der Lizenzdauer in Verbindung mit den Lizenzierten Materialien, für die APIs zur Verfügung gestellt wurden, auf demselben Computer des Lizenznehmers, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Lizenztyp, für die eigene interne Nutzung der zugehörigen Lizenzierten Materialien verwendet werden dürfen. Der Lizenznehmer hat keine Rechte aus diesem Vertrag, Add-Ins an Dritte weiterzugeben oder zu veröff...
APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und
APIs. 11.1.1 Der Lizenznehmer darf die APIs während der Laufzeit des Vertrages nur intern verwenden, um spezifische Regeln der vom Lizenznehmer in Verbindung mit der Software zu verwendenden Regelparameter zu bestimmen („Spezifische Regeln des Lizenznehmers“ („Licensee’s Specific Rules“)) sowie eine Interoperabilität der Software mit anderen vom Lizenznehmer entwickelten Softwareprogrammen („Verbesserungsmaßnahmen des Lizenznehmers“ („Licensee Made Enhancements“)) zu entwickeln. Die spezifischen Regeln des Lizenznehmers und die Verbesserungsmaßnahmen können vom Lizenznehmer in seinem internen Betrieb verwendet werden, um die Software vertragsgemäß zu nutzen und die spezifischen Regeln des Lizenznehmers und die Verbesserungsmaßnahmen zu diesem Zwecke mit der Software zu integrieren. Im Zweifel darf der Lizenznehmer die APIs z.B. nicht zur Erstellung oder Entwicklung von Codes oder anderer Software verwenden, die der Software (Software gemäß Definition in Abschnitt 2) ähnlich ist.

Related to APIs

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.