Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
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Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich einschließ- lich solcher aus arbeitnehmerähnlichen VerhältnissenVerhältnis- sen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
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Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen Dienstver- hältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
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Samples: rsv-bedingungen.de, rsv-bedingungen.de
Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher versor- gungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit Zu- ständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ge- geben ist;
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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de
Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben istAnsprüche innerhalb des Geltungsbereichs;
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Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen Arbeitsver- hältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen VerhältnissenVerhältnis- sen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten Verwaltungs- gerichten gegeben ist;
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Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen arbeitneh- merähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
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Arbeits-Rechtsschutz. aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
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