Arbeits-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus – Arbeitsverhältnissen. – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Sie haben auch Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihnen während der Vertragslaufzeit von Ihrem Arbeit- geber, auch wenn dieser sich in Insolvenz befindet, ein schriftliches Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeits- vertrages vorgelegt wird und kein Rechtsschutzfall im Sinne von § 4 (1) d) ARB vorliegt. In diesem Fall tragen wir die gesetzlichen Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
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Arbeits-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus – Arbeitsverhältnissen. – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein schriftliches Aufhe- bungsangebot vorlegt, haben Sie haben auch Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihnen Versicherungsschutz. Das Aufhebungsangebot muss während der Vertragslaufzeit von Ihrem Arbeit- geber, Vertrags- laufzeit erfolgen. Ihr Arbeitgeber kann auch wenn dieser sich in Insolvenz befindet, ein schriftliches Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeits- vertrages vorgelegt wird und insolvent sein. Es liegt kein Rechtsschutzfall im Sinne von § 4 (1) d) ARB vorliegtvor. In diesem Fall Trotzdem tragen wir die gesetzlichen Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
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Arbeits-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus – Arbeitsverhältnissen. – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein schriftliches Aufhe- bungsangebot vorlegt, haben Sie haben auch Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihnen Versicherungsschutz. Das Aufhebungsangebot muss während der Vertragslaufzeit von Ihrem Arbeit- geber, Vertrags- laufzeit erfolgen. Ihr Arbeitgeber kann auch wenn dieser sich in Insolvenz befindet, ein schriftliches Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeits- vertrages vorgelegt wird und insolvent sein. Es liegt kein Rechtsschutzfall im Sinne von § 4 (1) d) ARB vorliegtvor. In diesem Fall Trozdem tragen wir die gesetzlichen Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
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