Arbeitsausweise Musterklauseln

Arbeitsausweise. Der Aussteller erhält unentgeltlich für sich und die während des Auf- und Abbaus ein- gesetzten Hilfskräfte Arbeitsausweise. Diese gelten nur während der Auf- und Abbauzeit und berechtigen nicht zum Betreten des Ausstellungsgeländes während der Veran- staltung.
Arbeitsausweise. Sie erhalten ebenfalls für Personen, die in Ihrem Auftrag oder auf Ihre Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau des Standes tätig werden kostenlose Ausweise zum Betreten des Messegeländes. Diese Ausweise haben nur bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. nach deren Beendigung Gültigkeit, berechtigen aber nicht zum Betreten des Geländes während der Veranstaltung: • 4 Ausweise für einen Stand bis zu 20 m² • je weitere 10 m² bis zu 100 m² 1 zusätzlicher Ausweis • je weitere 20 m² über 100 m² 1 zusätzlicher Ausweis Die Ausweise erhalten Sie digital mit den Ausstellerausweisen.
Arbeitsausweise. Sie erhalten ebenfalls für Personen, die in Ihrem Auftrag oder auf Ihre Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau des Standes tätig werden kostenlose Ausweise zum Betreten des Messegeländes. Diese Ausweise haben nur bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. nach deren Beendigung Gültigkeit, berechtigen aber nicht zum Betreten des Geländes während der Veranstaltung. • 2 Ausweise für einen Stand bis zu 18 m² Größe, • je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 6 m² Die Codes für die Ausweise werden dem Aussteller digital zur Verfügung gestellt und müssen online über den Ticket-Shop (xxxxx://xxxxxxx.xxx-xxxxxxx.xx/) der Veranstaltung eingelöst werden. Die Ausweise können nur über die App der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden. In der App muss die Anmeldung mit den gleichen Daten wie im Ticket-Shop erfolgen. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können online kostenpflichtig bestellt werden.