Arbeitslosigkeit von Selbstständigen. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. wegen Insolvenz) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung (Hunde), Hausratversicherung, Hausratversicherung