Leistungsversprechen und Definitionen Musterklauseln

Leistungsversprechen und Definitionen. 1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. 2. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
Leistungsversprechen und Definitionen. Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungs- schutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden. Lose mit dem Fahrrad/Fahrradanhänger verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind.
Leistungsversprechen und Definitionen. 1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den Voraussetzungen nach Ziffer 3.5.1.2 auch auf Schäden durch Diebstahl.
Leistungsversprechen und Definitionen. Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes/ Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie Fahrradanhänger erstreckt sich der Ver- sicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraus- setzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Ver- sicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Leistungsversprechen und Definitionen. Besondere Obliegenheiten des Versicherungsneh- mers
Leistungsversprechen und Definitionen. 1.1 In Erweiterung zu A4.1 erstreckt sich der Versicherungs- schutz für Fahrräder unter den Voraussetzungen nach 1.2 auch auf Schäden durch Diebstahl. 1.2 Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen (z. X. Xxxxxxx, Fahr- radanhänger) besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind. 1.3 Für Fahrradanhänger, die nicht zusammen mit dem Fahr- rad betrieben werden oder ohne das Fahrrad abhanden kommen, erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den Voraussetzungen nach 1.2 auch auf Schäden durch Dieb- stahl. 1.4 Für Akkus von Fahrrädern mit Tretunterstützung (Pedelec) erstreckt sich der der Versicherungsschutz unter den Vo- raussetzungen nach 1.2 auch auf Schäden durch Dieb- stahl.
Leistungsversprechen und Definitionen a) Versichert ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch einfacher Diebstahl von aa) Fahrrädern (auch mit Tretunterstützung bzw. Anfahrhilfe [z. B. Pedelecs, E-Bikes], sofern diese nicht versicherungspflichtig sind), bb) Fahrradanhängern,
Leistungsversprechen und Definitionen. Für Fahrräder (auch Pedelecs, sofern nicht zulassungs-/versicherungspflichtig) und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz bis zu dem vereinbarten Betrag unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl, Teilediebstahl von Sattel, Akku, Reifen und versuchten Diebstahl (z. B. Beschädigung des Schlosses oder Felgen). Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem Fahrrad abhanden gekommen ist.
Leistungsversprechen und Definitionen. 1.1 Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl 1.2 Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
Leistungsversprechen und Definitionen a) Versichert ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch einfacher Diebstahl von