Arbeitsplatzwechsel. Als Arbeitsplatzwechsel gilt der Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeit- nehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wo- chenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sind.
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Arbeitsplatzwechsel. Als Arbeitsplatzwechsel gilt der umfasst den Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber Arbeit geber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte sozialversicherungspflichtige sozialversi cherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeit- nehmer Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wo- chenarbeitszeit Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sind.
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Arbeitsplatzwechsel. Als Arbeitsplatzwechsel gilt der umfasst den Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses→Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb inner- halb eines Unternehmens zählt nicht als ArbeitsplatzwechselArbeitsplatz- wechsel. Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag Arbeits- vertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis Ar- beitsverhältnis zwischen Arbeit- nehmer Arbeitnehmer und ArbeitgeberArbeitge- ber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wo- chenarbeitszeit Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, ; die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt ange- legt sind.
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Arbeitsplatzwechsel. Als Arbeitsplatzwechsel gilt der umfasst den Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen 🡒Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte gere- gelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeit- nehmer Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wo- chenarbeitszeit Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sind.
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Arbeitsplatzwechsel. Als Arbeitsplatzwechsel gilt der Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeit- nehmer Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wo- chenarbeitszeit Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sind.
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