Arbeitssicherheit und Umweltschutz Musterklauseln

Arbeitssicherheit und Umweltschutz. 10.1. Bei Erstbelieferung eines Stoffes, bei Änderung der Spezifikation, sowie nach Überarbeitung oder neuem Änderungsstand Ihrer Dokumentation bitten wir um Zusendung der aktuellen technischen Datenblätter und des Sicherheitsdatenblatts (vorzugsweise in Dateiform per e-mail).
Arbeitssicherheit und Umweltschutz. 21.1 Der AN ist verpflichtet, für die Lieferung, deren Verpackung sowie bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltverträgliche Produkte und Verfahren einzusetzen.
Arbeitssicherheit und Umweltschutz. 18.1. Die Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung sowie die geltenden Umweltschutzbestimmungen sind in der Planung zu berücksichtigen.
Arbeitssicherheit und Umweltschutz. (1) Der AN ist verpflichtet, bei Durchführung und Abwicklung des Vertrages die maßgeblichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, insbesondere zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie die bau-, gewerbe- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen und sonstigen Arbeitsstellen) einzuhalten. Dies gilt auch für die jeweils geltenden Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften. Lieferungen/ Leistungen müssen im Zeitpunkt der Ablieferung bzw. der Abnahme den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften entsprechen.
Arbeitssicherheit und Umweltschutz. In 2023 traten keine relevanten Ereignisse mit Umweltauswirkungen im Sinne des Bun- desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf. Es gab keine Ereignisse mit Störfallrele- vanz. Die IED-Überwachungen durch das Landesverwaltungsamt in allen genehmi- gungsbedürftigen Anlagen der SKW P wurden in Q4/2023 durchgeführt. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Es wurden insgesamt sechs technisch-technologi- sche Änderungen an den BImSchG-Anlagen mittels §15-Anzeigen und Informationen mit Relevanz zum BImSchG an die Behörde gemeldet und positiv beschieden. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan der SKW P wurde turnusmäßig aktualisiert. Das Kri- senmanagement wurde einer intensiven Analyse unterzogen. Im Ergebnis wurde die Funktionsfähigkeit des Systems bestätigt und Möglichkeiten der weiteren Optimierung ermittelt. Diese Punkte werden mit Unterstützung eines externen Experten mittels Checklisten, Schulungsmaterial und Schulungen umgesetzt.* Der §4 BImSchG-Antrag auf Ersatzneubau IKW wurde durch die Behörde Ende Novem- ber 2023 positiv beschieden. Der Prozess zur Erneuerung des BREF LVIC (Best Available Technique Reference Large Volume Inorganic Chemicals) Dokuments durch die EU ist mit der Datenerfassung zu bestehenden IED-Anlagen im Dezember 2023 ge- startet. SKW P beteiligt sich für die IED-Anlagen Ammoniak, Harnstoff und Salpetersäure am Prozess. Der Themenkomplex „Green Deal“, wozu auch u.a. der BREF-Prozess zählt, wird von SKW P als Chance für die nächste Dekade verstanden und mit zahlrei- chen Projekten unterstützt. Ein wichtiger Aspekt ist hier auch die Zertifizierung der Be- rechnungsmethode für den Carbon Footprint (CFP) der Produkte der SKW P, welcher vom Markt verstärkt eingefordert wird. Der nächste Schritt stellt dann hier die zertifizierte Berechnung des Unternehmens-CFP dar.* Zur Verbesserung des präventiven Umweltschutzes wurden in 2023 zwei von vier vor- gesehenen ständigen Lärmmessstellen an den Grenzen des Agro-Chemie Parks instal- liert. In 2023 konnten im Projekt „Überwachung von Gasemissionen an den Außengren- zen des ACP“ in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner keine Fortschritte hinsichtlich der Erkennung und automatischen Quantifizierung der Emissionen erreicht werden. Das Projekt soll strategisch weiterverfolgt werden.* Die gesetzlichen Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschafts- gesetz, zum Strahlenschutz und Emissionshandel wurden fristgemäß erfüllt. Auswirkun- gen auf SKW P hatte vor allem die In-Kraft-Setzung der ...